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Verkehrsbetrieb - Mobilität für alle!

Entdecken Sie Friedrich

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EU-Förderung
  • Zur Erweiterung der Fahrgastinformation in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Anlagen des Dynamischen Fahrgastinformationssystems (DFI). 
  • Die App VBG.Deutschland wurde durch eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung durch das Land M-V für Investitionen und Maßnahmen im ÖPNV aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ermöglicht.
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Fahrplanauskunft

Fahrplanauskunft

Los geht's

      Wichtige Info

      Kostenlose Schülerbeförderung mit VG-Card

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      Wichtige Info (ÖPNV)

      Wichtige Info

      Friedrich - jetzt online buchbar!

      Wichtige Info (ÖPNV)

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      Veränderung beim Handyticket

      Wichtige Info

      Fahrgastzählungen im Januar

      Wichtige Info (ÖPNV)

      Wichtige Info

      Bustickets im Stadtbusverkehr Greifswald werden teurer

      Wichtige Info (ÖPNV)


      Etwas verloren?

      In den Bussen des Stadtbusverkehrs gefundene Gegenstände werden in der Mobilitätszentrale am Busbahnhof (ZOB) gesammelt.

      Ticketangebot

      Handyticket  und Deutschlandticket

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      Die VBG.Deutschland App wird zum 02.04.2024 eingestellt!

      Fahrschein bequem per App 

      In der "VBG.Deutschland"-App erhalten Kunden Verbindungen in Echtzeit sowie die Möglichkeit zur Buchung von Einzelfahrscheinen, Tageskarten  und das Wochenendticket im Stadtgebiet Greifswald sowie in den Tarifgebieten der Deutschland App-Anbieter das jeweilige Tarifsortiment.

       

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      Für 49,– EUR im Monat als digitales Ticket auf dem Smartphone direkt über unsere App „VBG. Deutschland“ abonnieren. 

      Sie möchten ihr Deutschlandticket lieber als Chipkarte?

      Die Bearbeitung/Bestellung erfolgt in der Mobilitätszentrale Greifswald am ZOB. Der Verkehrsbetrieb Greifswald arbeitet mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH(VVW)  zusammen, über diese erfolgt dann die Zusendung der Chipkarte direkt nach Hause.

      Mit dem Deutschlandticket kann jeder und jede den kompletten Nah- und Regionalverkehr in Deutschland nutzen. Das heißt, in allen Linienbussen, U- Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und RE/RB-Zügen gilt das Ticket. 

      Link zum PDF-Antrag als Download und Selberdrucken, der für das Beantragen der Chipkarte gerne genutzt werden kann: 

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      Die neue Bewegungsfreiheit 65+

      D-Ticket für Senioren aus MV 

      Mit dem Deutschland-Ticket  für Senioren aus Mecklenburg-Vorpommern haben Sie die Möglichkeit, ganz Deutschland für nur 29 Euro pro Monat zu entdecken. Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt für Senioren*innen ab 65+  die Differenz von 20 Euro zum regulären Preis. 
      Alle Senioren, die bereits das Deutschland Ticket als Chipkarte für 49,00 € nutzen, werden automatisch auf das Senioren Ticket umgestellt und brauchen nichts zu tun.
       

      Das SeniorenTicket MV kann  in der Mobilitätszentrale Greifswald am ZOB vorbestellt werden. Hier setzt der Verkehrsbetrieb auf die persönliche Beratung und Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen der Mobilitätszentrale, die allen Kunden*innen bei dem Erwerb des Tickets für Senioren als Chipkarte behilflich sind.


      Die Ausgabe der Chipkarte erfolgt in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Warnow. Hier sind Vorlaufzeiten für die Kartenausgabe zu beachten. Bitte kommen persönlich bis zum 15. des Vormonats.
       

      Welche Angebote beinhaltet die App?

      Sie können sich deutschlandweit Reiseverbindungen anzeigen lassen (auch unter Einbindung von Sharingangeboten) und in den teilnehmenden Regionen ÖPNV-Tickets kaufen. Zusätzlich kann das Abonnement für das Deutschlandticket abgeschlossen werden und ist der Kauf von Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn (Buchung vorerst per App-Weiterleitung zum Anbieter) möglich.

      Wen kontaktiere ich bei Fragen zur App?

      Nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten in der App, die Sie unter ‘Konto → Support → Kontaktieren Sie uns’ finden.

      Funktioniert die App offline? 

      Nein, leider können Sie die App nicht offline verwenden, da für die Funktionen Routing und Ticketkauf eine Verbindung notwendig ist. Bereits gekaufte Tickets werden jedoch im Wallet gespeichert und können ohne aktive Verbindung angezeigt werden. 

      Auch das für den jeweiligen Monat gültige Deutschlandticket ist im Wallet abgespeichert und kann offline vorgezeigt werden.

       

      Benötige ich ein Konto um die App zu nutzen?

      Sobald Sie sich einmalig registriert haben, stehen Ihnen alle Angebote wie z.B. Ticketkauf zur Verfügung. Die anderen Funktionen der App, wie z.B. Verbindungsauskunft können Sie problemlos ohne Nutzerkonto nutzen.

      Was ist Mobility inside?

      Mobility inside verknüpft Verkehrsunternehmen und -verbünde in ganz Deutschland, sodass Nutzerinnen und Nutzer auf Angebote von diesen  Verkehrsunternehmen und -verbünden in einer App zugreifen können. Sie erhalten Auskunft zu Reisewegen innerhalb der teilnehmenden Regionen sowie zu Reisen zwischen den Regionen unter Nutzung des Fernverkehrs und können Verbindungen buchen. Die App umfasst nicht nur lokale und verbundübergreifende ÖPNV-Verbindungen, sondern auch Sharing-Angebote.

      Ziel ist es, am Ende den gesamten öffentlichen Verkehr auf einer Plattform zu vereinen und mit einer einzigen App alle Reisen mit Bus, Bahn, Rad und Auto bundesweit planen und Tickets von Tür zu Tür buchen zu können.

       

      Welche Verkehrsverbünde und -unternehmen bzw. Regionen nehmen an Mobility inside teil? 

      Mobility inside verknüpft die Regionen, Mitteldeutschland, München, Rhein-Main, Rhein-Neckar und Ruhrgebiet. Teilnehmende Verkehrsverbünde / -unternehmen sind:

      Deutsche Bahn (DB)

      • Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV)
      • Münchner Verkehrsverbund (MVV)
      • Rhein-Main Verkehrsverbund (RMV)
      • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
      • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

      Wie beeinflussen die Einstellungen meine Suchergebnisse? 

      In den Einstellungen können Sie bestimmte Transportmittel an- und abwählen. Wenn ein Transportmittel abgewählt wird, wird es in den Suchergebnissen nicht mehr berücksichtigt.

      Die App bildet mehrere Städte ab. Erkennt sie automatisch, wo ich bin?

      Ja, wenn Sie der Standortfreigabe zugestimmt haben. Bei doppelten Straßennamen wird zunächst die Straße der Stadt angezeigt, in der Sie sich befinden.

      Warum sehe ich nicht immer multimodale Routenvorschläge?

      Multimodale Routen werden vorgeschlagen, wenn sie eine sinnvolle Alternative zur klassischen ÖPNV-Route darstellen. Zusätzlich müssen Start- und Zielpunkt der Routenanfrage in den Geschäftsgebieten der Sharing-Anbieter liegen und ein Fahrzeug verfügbar sein.

      Berücksichtigen die multimodalen Routenvorschläge die aktuelle Verkehrslage?

      Ja, wenn wir Ihnen eine Route mit dem Auto anzeigen, dann ist die Fahrtdauer angepasst an die aktuelle Verkehrslage. 

      Wieso werden nicht noch mehr Sharing-Anbieter in der App vorgeschlagen? 

      Wir haben derzeit eine Kooperation mit SHARE NOW, MILES, Tier, Call a Bike, Nextbike und MVG Rad München. Zusätzliche Sharing-Anbieter folgen.

      Werden Sharing-Angebote auch für Teilstrecken angezeigt?

      Nein. Sie werden zunächst als Alternative einer Strecke angeboten. Je nach Kundenfeedback könnte aber zukünftig ein Sharing-Angebot auch für Teilstrecken angezeigt werden.

      Muss ich mich bei den Sharing-Anbietern separat registrieren und anmelden?

      Ja, um ein Fahrzeug eines Sharing-Anbieters ausleihen zu können, müssen Sie die jeweilige App auf Ihrem Gerät installiert haben und sich registriert bzw. in der App des Sharing-Anbieters angemeldet haben. 

      Wie bekomme ich die Rechnungen für meine Fahrten mit Sharing-Fahrzeugen? 

      Die Abrechnung für Fahrten mit Sharing-Fahrzeugen erhalten Sie direkt vom Sharing-Anbieter.

      Wo kann ich mich melden, falls ich ein Problem mit meinem Sharing-Fahrzeug habe?

      Bei Problemen mit einem Sharing-Fahrzeug melden Sie sich bitte beim Kundenservice des jeweiligen Sharing-Anbieters.

      Welche Tickets kann ich in der App kaufen?

      Es können ÖPNV-Tickets der teilnehmenden Partner als Einzeltickets und Tageskarten sowie das Wochenendticket und Deutschlandticket-Abonnement für Erwachsene gekauft werden. Fernverkehrs-Fahrkarten der Deutsche Bahn können vorerst per App-Weiterleitung gekauft werden. 

      Angebote von Sharing-Anbietern (Fahrrad, Auto, etc.) werden in der App mitberücksichtigt. Die Buchung dieser Dienste erfolgt direkt in der App der jeweiligen Sharing-Anbieter.

      Kann ich über die App ein Ticket für die gesamte Strecke und verschiedene Anbieter kaufen?

      Nein. Aktuell ist es nur möglich, über die App die Tickets abschnittsweise zu kaufen. D.h. für jeden Mobility-inside-Partner einzeln. Aber: Alle Tickets werden im In-App Wallet gesammelt, so dass die gesamte Reise dort auf einen Blick einsehbar ist. 

      Wie lange ist mein Deutschlandticket gültig?

      Mit dem Kauf des Deutschlandtickets wird ein monatlich kündbares Abonnement über zwölf Monate abgeschlossen. Das Ticket wird zum ersten eines jeden Monats automatisch generiert und in der App zur Verfügung gestellt.

      Das Deutschlandticket verlängert sich nach Ablauf der zwölf Monate automatisch um jeweils einen weiteren Monat.

      Kann ich ein Deutschlandticket auch nach Monatsbeginn kaufen?

      Nein, derzeit besteht nur die Möglichkeit Tickets der teilnehmenden Verkehrsunternehmen / -verbünde und Sharing-Partner (hier: durch Absprung in die App der jeweiligen Sharing-Anbieter) zu buchen.

      Benötigt die App die Standortfreigabe?

      Nein, die Standortfreigabe ist optional, hilft Ihnen aber dabei, die nächstgelegene Haltestelle zu ermitteln. Sie können die Informationen aber auch manuell eingeben. 

      Wie kann ich ermäßigte Tickets kaufen?

      Derzeit wurden die gängigsten Tickets wie Einzelfahrscheine und Tageskarten für Erwachsene für den Verkauf vorgesehen. Im weiteren Verlauf wird das Portfolio um weitere Ticketarten erweitert.

      Was sind die Tarifbedingungen der jeweiligen Tickets?

      Klicken Sie in der App im Ticket auf das “i” Symbol, um Tarifdetails zum ausgewählten Ticket zu erhalten. Weiterführende Informationen zu den Tarifbedingungen können Sie bei dem entsprechenden Verkehrsverbund der jeweiligen Tickets erhalten.

      Kann ich meine Jahreskarte in die App laden?

      Nein, diese Funktion wurde bisher noch nicht umgesetzt. Derzeit wurden die gängigsten Tickets wie Einzelfahrscheine und Tageskarten für Erwachsene für den Verkauf vorgesehen. Im weiteren Verlauf wird das Portfolio um weitere Ticketarten erweitert.

      Ich möchte mir das Deutschlandticket kaufen. Allerdings habe ich bereits ein Monats-Abonnement/ eine Monatskarte bei einem lokalen Verkehrsunternehmen. Wird mein altes Abo automatisch gekündigt?

      Nein. Sie können bei uns jederzeit das Deutschlandticket kaufen. Aber bitte beachten Sie, dass dies keine automatisierte Kündigung ihres alten Abos bedeutet. Hierzu kündigen Sie bitte eingeständig ihr Abo bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen fristgerecht.

      Kann ich das Deutschlandticket für mehrere Personen erwerben (z.B. eigene Kinder)?

      Antwortmöglichkeit 1: Aktuell kann das Deutschlandticket nur auf den angemeldeten User in der App ausgestellt werden. In naher Zukunft planen wir auch den Erwerb mehrerer Deutschlandtickets über eine Person zu ermöglichen und auf die Mitfahrer/-innen (z.B. Kinder) auszustellen.

      Muss ich für das Deutschlandticket ein Abonnement besitzen oder abschließen?

      Das Deutschlandticket ist Jahresabo, welches monatlich gekündigt werden kann. Das Ticket kann einfach und jederzeit über die App erworben und bei Bedarf auch wieder gekündigt werden.

      Wie kann ich E-Mail Benachrichtigungen zum Ticketkauf abstellen?

      Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, Ihnen zu jedem Ticketkauf die entsprechende Bestätigung per E-Mail zukommen zu lassen. Diese Funktion lässt sich daher nicht abstellen. 

      Wie kann ich mein Deutschlandticket erneuern?

      Sie haben mit Abschluss des Abo-Vertrages ein SEPA-Lastschriftmandat ausgestellt. Dadurch brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir buchen das Ticketentgeld für das neue Deutschlandticket automatisch ab. Die Abbuchung erfolgt innerhalb der ersten zwei Kalendertagen jedes Monats.

      Woran kann ich sehen, dass der Bezahlvorgang erfolgreich war?

      Im Falle eines erfolgreichen Bezahlvorgangs gelangen Sie automatisch zur Ticketansicht. Darüber hinaus wird Ihnen eine Kaufbestätigung per E-Mail zugesendet. 

      Im Falle eines nicht erfolgreichen Bezahlvorgangs wird Ihnen das Ticket nicht angezeigt und Sie erhalten eine Fehlermeldung.

      Wie kann man das Deutschlandticket bezahlen?

      Das Deutschlandticket wird in monatlichen Raten (ohne Aufschlag) bezahlt (49,00€ pro Monat). Die Abbuchung erfolgt ab dem ersten Gültigkeitsmonat mittels SEPA-Lastschrift.

      Die reguläre Abbuchung des Monatsbeitrages für das Ticket des Folgemonats erfolgt innerhalb der ersten zwei Tage jedes Kalendermonats.

      Was kann ich tun, falls mein Ticket nach dem Kauf nicht korrekt geladen wurde?

      Bei einer instabilen Internetverbindung kann es vorkommen, dass Tickets nicht korrekt geladen werden. Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie eine stabile Internetverbindung haben und aktualisieren Sie den Ticketbereich. Wenn dies nicht erfolgreich ist, sollten Sie die App neu starten bzw. sich neu einloggen.

      Ich habe kein Deutschlandticket in meiner App, obwohl ich einen Abo-Vertrag abgeschlossen habe. Woran liegt das?

      Das Deutschlandticket wird Ihnen bei ordnungsgemäßem Vertragsabschluss zeitgerecht zum 01. Tag eines jeden Monats in der App bereitgestellt. Sollten sie trotz gültigem Vertrag kein Deutschlandticket in Ihrer App vorfinden könnte dies folgende Ursachen haben:

      • Ihr Gerät hat zum Laden des Deutschlandtickets keine aktive Internetverbindung.
      • Das Lastschriftverfahren ist nicht ordnungsgemäß durchgelaufen. Bitte prüfen Sie ihre hinterlegten Kontodaten sowie die ausreichende Kontodeckung.
      • Bitte nehmen Sie im Zweifel gern Kontakt zu unserem Support auf (Link Kontaktdaten Support).

      Wie bekomme ich eine Rechnung für meine Tickets?

      Nach dem Kauf eines Tickets und Abschluß des Deutschlandticket-Abos erhalten Sie per E-Mail eine Kaufbestätigung sowie die Rechnung für Ihre Tickets.

      Kann ich ein Ticket nach dem Kauf stornieren?

      Fragen zur Stornierung beantwortet gerne Ihr Kundencenter. Zu beachten ist das die Handytickets direkt nach Kauf gültig sind und ein Umtausch daher ausgeschlossen ist. Die Kontaktdaten des Kundencenters finden Sie unter → ‘Konto → Support → Kontaktieren Sie uns‘

      Kann ich ein Ticket nach dem Kauf umtauschen?

      Da die Handytickets direkt nach Kauf gültig sind, ist ein Umtausch ausgeschlossen.

      Wie kann ich die Zahlungsmethode ändern?

      Derzeit können Tickets nur per SEPA-Lastschrift bezahlt werden. Wir arbeiten daran, bald weitere Zahlungsdienstleister zu integrieren. 

      An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zur Zahlung wenden?

      Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an den entsprechenden Zahlungsdienstleister.

      Was passiert, wenn mein Handy gestohlen wird?

      Damit im Fall eines Diebstahls keine Tickets über den Account auf Ihrem gestohlenen Handy erworben werden können, gibt es die Möglichkeit, sich auszuloggen (bzw. abzumelden). Installieren Sie die App auf einem beliebigen Gerät, melden Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse an und klicken Sie dann auf „Abmelden“, um die Abmeldung auf allen Geräten auszulösen. Darüber hinaus können Sie sich auch an den Kundensupport wenden, um die Abmeldung auszulösen.

      Wie kann ich mein Deutschlandticket kündigen und was sind die geltenden Fristen?

      Die Kündigung Ihres Deutschlandtickets (D-Ticket) können Sie jederzeit über Ihr App (Link innerhalb de App)

      Sie können das D-Ticket Abo zu jedem Monatsende für den folgenden Monat kündigen. Für das mobile D-Ticket Abo gibt es keine Kündigungs-Fristen, es gilt immer das jeweilige Monatsende für den folgenden Monat.

      Kann ich mein Deutschlandticket aufgrund besonderer Umstände kündigen (Sonderkündigung)?

      Ja. Aufgrund besonderer und/oder ungeplanter Umstände können sie Ihr Deutschlandticket-Abo sofort kündigen. Zu den besonderen Umständen gehören beispielsweise ein Umzug ins Ausland, schwere Krankheit oder ein Todesfall. Nehmen Sie diesbezüglich bitte Kontakt mit unserem Support für die entsprechende Nachweiserbringung auf.

      Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem Ticket nutzen?

      Sie können alle Verkehrsmittel des gewählten Verkehrsverbundes in der jeweiligen Tarifzone nutzen. 

      Wo gilt das Deutschlandticket?

      Das Deutschlandticket gilt bundesweit immer jeweils von Monatsbeginn bis zum jeweiligen Monatsende für Bus- und Bahnfahrten im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ganz Deutschland. Es gilt nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn und auch nicht bei Flixbus/Flixtrain.

      Wo in der App finde ich mein aktives bzw. abgelaufenes Ticket?

      Aktivierte Tickets finden Sie unter dem Reiter "Tickets". Abgelaufene Tickets werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit noch drei Stunden in diesem Reiter angezeigt. Danach sind Ticketkäufe nur durch die Anforderung einer Rechnung sowie in der E-Mail-Bestätigung nach dem Ticketkauf einsehbar. 

      Ist mein Handyticket übertragbar?

      Alle Tickets sind mit dem Namen des Käufers versehen und somit nicht übertragbar. 

      Was kann ich tun, falls ich bei der Fahrkartenkontrolle keinen Empfang habe?

      Grundsätzlich werden alle Tickets auch lokal gespeichert und sind unter “Buchungen” in der App zu finden. Falls das Ticket aufgrund von Empfangsproblemen nicht aufgerufen werden kann, sollten Sie die App neu starten, sobald Sie wieder Empfang haben.

      Was passiert, falls bei einer Fahrkartenkontrolle mein Akku leer ist?

      Sie müssen sicherstellen, dass Sie während der Fahrt stets ausreichend Akku haben, um Ihre Fahrkarte vorweisen zu können. 

      Was passiert bei einer Ticketkontrolle, wenn ich mein Deutschlandticket vergessen habe oder nicht vorzeigen kann (z.B. Handyakku leer)?

      In diesem Fall sind Sie grundsätzlich ohne gültige Fahrkarte unterwegs und es kommen die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens für Reisen ohne gültiges Ticket zur Anwendung. Es kann somit zur Ausstellung einer Fahrgeldnachforderung kommen. Bitte informieren Sie sich über die Konsequenzen und die konkrete Vorgehensweise beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.

      Was ist die DSGVO?

      DSGVO ist die Abkürzung für „Datenschutz-Grundverordnung“. Die DSGVO ist ein EU-Gesetz, das den Schutz aller Personen, deren personenbezogene Daten von anderen Stellen verarbeitet werden, regelt. Die DSGVO regelt insbesondere, in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Daneben regelt die DSGVO die Rechte der betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden.

      Was ist die DSGVO?

      DSGVO ist die Abkürzung für „Datenschutz-Grundverordnung“. Die DSGVO ist ein EU-Gesetz, das den Schutz aller Personen, deren personenbezogene Daten von anderen Stellen verarbeitet werden, regelt. Die DSGVO regelt insbesondere, in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Daneben regelt die DSGVO die Rechte der betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden.

      Was sind personenbezogene Daten?

      Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen, die theoretisch identifiziert werden kann. Anders ausgedrückt, liegen personenbezogene Daten vor, wenn man aufgrund der Informationen Rückschlüsse auf eine individuelle Person ziehen kann.

      Personenbezogene Daten können neben Namen, Adressen oder Telefonnummer unter Umständen auch Geräteinformationen (z.B. IP-Adressen) sein. Keine personenbezogenen Daten sind dagegen beispielsweise Informationen, die sich allein auf Unternehmen oder Sachen beziehen, sodass keine Bezüge zu natürlichen Personen bestehen.

      Meine personenbezogenen Daten in der App sind falsch. Kann ich die personenbezogenen Daten berichtigen lassen?

      Nutzer:innen der App können ihre Daten, die sie selbst in die App eingegeben haben (z.B. im Nutzerkonto) selbst berichtigen oder ergänzen, sofern es sich nicht um erforderliche Daten handelt.

      Grundsätzlich können Nutzer:innen der App von dem jeweiligen App-Anbieter verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten berichtigt oder vervollständigt werden, wenn diese Daten unrichtig oder unvollständig sind. Der App-Anbieter muss die personenbezogenen Daten prüfen und bei Vorliegen der jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen berichtigen oder vervollständigen.

      Wenn Nutzer:innen der App ihre personenbezogenen Daten berichtigen oder vervollständigen lassen möchten, können sie sich dazu an den jeweiligen App-Anbieter wenden. Dessen Kontaktdaten können den jeweils aktuellen Datenschutzinformationen der App entnommen werden.

      Kann ich die App auch auch ohne Standortfreigabe nutzen?

      Ja, Sie können die App grundsätzlich ohne Standortfreigabe nutzen. Start- und Zielpunkt geben Sie dann über die Eingabefelder ein. Ohne Standortfreigabe kann Ihre aktuelle Position nicht ermittelt werden und Sie können somit nicht auf der Karte lokalisiert werden. 

      Wo finde ich die Datenschutzhinweise?

      Die Datenschutzhinweise finden Sie in der App unter folgendem Pfad: ‘Konto → Rechtliches → Datenschutzerklärung’.

      Arbeitet die App nach den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

      Ja, die App ist konform mit den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

      Ich habe mich nicht in der App registriert. Werden trotzdem personenbezogene Daten zu meiner Person verarbeitet?

      Die App kann grundsätzlich auch ohne Registrierung/Nutzerkonto genutzt werden. In diesem Fall werden unter Umständen dennoch personenbezogene Daten der Nutzer:innen verarbeitet, beispielsweise im Rahmen einer Fahrplanauskunft (z.B. Standortdaten).

      Detaillierte Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung können den jeweils aktuellen Datenschutzinformationen der App entnommen werden.

      Welche Zugriffsrechte und personenbezogenen Daten benötigt die App und warum?

      Die App speichert Standortdaten sowie personenbezogene Daten  (u.a. IP-Adresse, Email-Adresse) zum Senden von Fehleranalysen und Absturzberichten zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der App sowie zur Protokollierung der App-Nutzung zur Ermöglichung der Verbesserung von App-Funktionalitäten.

      Detaillierte Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung können den jeweils aktuellen Datenschutzinformationen der App entnommen werden.

      Wer verarbeitet meine personenbezogenen Daten in der App?

      Für die Datenverarbeitung in der App ist grundsätzlich der jeweilige App-Anbieter verantwortlich. Dieser bestimmt die Zwecke und den Umfang der Datenverarbeitung. Daneben bestehen verschiedene Dienstleister, die im Auftrag und nach Weisung des App-Anbieters personenbezogene Daten der Nutzer:innen der App verarbeiten. 

      Detaillierte Informationen über die verschiedenen Stellen, die personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der App verarbeiten, können den jeweils aktuellen Datenschutzinformationen der App entnommen werden.

      Welche Datenschutzrechte habe ich als Nutzer:in der App?

      Nutzer:innen, deren personenbezogene Daten durch die App verarbeitet werden, haben gegenüber dem jeweiligen App-Anbieter unter Umständen bestimmte Datenschutzrechte:

      • Recht auf Auskunft + Kopie bzgl. der personenbezogenen Daten
      • Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten
      • Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten
      • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
      • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
      • Recht auf Übertragung der personenbezogenen Daten
      • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung
      • Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde

      Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Datenschutzrechten können den jeweils aktuellen Datenschutzinformationen der App entnommen werden.

      Woher erfahre ich, welche personenbezogenen Daten über meine Person im Zusammenhang mit der App verarbeitet werden?

      Wenn Nutzer:innen der App erfahren wollen, ob über sie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der App verarbeitet werden, und falls ja, welche Daten und in welchem Umfang, dann können Nutzer:innen gegenüber dem jeweiligen App-Anbieter ihr Datenschutzrecht auf Auskunft (vgl. Art. 15 DSGVO) geltend machen.

      Wie kann ich den Umfang der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der App einschränken?

      Unter bestimmten Umständen können Nutzer:innen der App der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der App widersprechen.

      Einerseits steht Nutzer:innen grundsätzlich ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung zu Werbezwecken zu (vgl. Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Sofern der jeweilige App-Anbieter die personenbezogenen Daten (auch) zu Werbezwecken verarbeiten sollte, darf der App-Anbieter die Daten nach einem Widerspruch nicht mehr zu Werbezwecken verarbeiten.

      Daneben steht Nutzer:innen unter Umständen auch darüber hinaus ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung zu (vgl. Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Voraussetzung dafür ist, dass die Nutzer:innen Gründe, die sich aus ihrer jeweiligen besonderen Situation ergeben und gegen die Datenverarbeitung sprechen, vorweisen können. In diesem Fall darf der App-Anbieter die Daten nach einem Widerspruch nicht mehr verarbeiten, sofern der App-Anbieter seinerseits nicht zwingende schutzwürdige Gründe für die Datenverarbeitung nachweisen kann).

      Das Widerspruchsrecht können Nutzer:innen gegenüber dem jeweiligen App-Anbieter geltend machen. Die Kontaktdaten können den jeweils aktuellen Datenschutzinformationen der App entnommen werden.

      Wie kann ich meinen Account deaktivieren und meine Daten löschen?

      Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice unter ‘Konto → Support → Kontaktieren Sie uns’, um Ihren Account unwiderruflich löschen zu lassen.

      Was passiert mit den Nutzerdaten nach dem Deinstallieren der App?

      Grundsätzlich können Nutzer:innen der App von dem jeweiligen App-Anbieter verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der App gelöscht werden (vgl. Art. 17 DSGVO). Sofern die jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, muss der App-Anbieter die personenbezogenen Daten löschen. Unter Umständen kann es jedoch auch sein, dass der App-Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten nicht zu löschen, sondern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.

      An wen kann ich mich bei Datenschutzfragen wenden?

      Bei Fragen zum Thema Datenschutz können sich Nutzer:innen grundsätzlich an den jeweiligen App-Anbieter wenden. Darüber hinaus sind die Kontaktadressen zum Datenschutzbeauftragten in den aktuellen Datenschutzinformationen der App hinterlegt.

      Wie beeinflussen die Einstellungen meine Suchergebnisse?

      In den Einstellungen können Sie bestimmte Transportmittel an- und abwählen. Wenn ein Transportmittel abgewählt wird, wird es in den Suchergebnissen nicht mehr berücksichtigt. 

       

      Handyticket der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH

      1. Geltungsbereich, Vertragspartner für den Fahrkartenverkauf

      1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zum Erwerb von Tarifprodukten/Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet der an Mobility inside teilnehmenden Unternehmen (einzusehen unter: www.mobility-inside.de/appfahren/) über den Smartphone-basierten Verkaufsdienst „VBG.Deutschland App“ im Folgenden Verkaufsdienst genannt durch natürliche oder juristische Personen (Kunden). Mobility inside ist der Vernetzungsanbieter, der den teilnehmenden Unternehmen hierfür die erforderliche Plattform bietet.Es gelten ferner beim Verkauf des Deutschlandtickets die Abo-Bedingungen unter Ziffer II, die den Regelungen aus den AGB unter Ziffer I. vorgehen.

      1.2. Fahrkarten berechtigen zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen, die die Vekehrsunternehmen (VU) in den oben genannten Gebieten zu den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen aufgrund eines Beförderungsvertrags erbringen. Für die Beförderungsleistungen gelten die vorliegenden AGB nicht.  

      1.3. Der Fahrkartenverkauf über den Verkaufsdienst erfolgt durch die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald (den Verkäufer) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

      1.4. Mit dem Tarifprodukt / der Fahrkarte erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags über die Erbringung einer Beförderungsleistung ("Beförderungsvertrag“)  innerhalb des entsprechenden Bediengebietes des beschafften Fahrscheines gegenüber  dem oder den Verkehrsunternehmen (VU), dessen oder deren Verkehrsmittel der Kunde  oder ein sonst berechtigter Nutzer nutzt. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist damit das jeweilige VU, das die Beförderungsleistung erbringt. Im Falle von verkehrsmittelübergreifenden Reiseketten (Umstiege) kann es sein, dass der Kunde auf einer Fahrt mehrere Beförderungsverträge mit den jeweiligen VU schließt. Der Verkäufer ist nicht Schuldner der Beförderungsleistung. Ein Beförderungsvertrag kommt durch Einstieg in das Verkehrsmittel bzw. dem Benutzen der Betriebseinrichtungen zu diesem Zweck zustande. Für Beförderungsverträge gelten die jeweils bei Fahrtantritt gültigen Beförderungsbedingungen des jeweiligen VU.

      2. Leistungsumfang

      2.1. Über den Verkaufsdienst können Wochenendtickets für jedermann, Einzelfahrkarten und Tageskarten jeweils im Erwachsenen- und Kindertarif erworben werden.

      2.2. Fahrkarten werden nach erfolgreichem Abschluss des Fahrkartenkaufvertrages unverzüglich  auf das Smartphone des Kunden gesendet. Geschuldet ist insoweit nur die Absendung des die elektronische Fahrkarte betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Übertragung des Datensatzes für die Fahrkarte durch den Mobilfunkanbieter des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Der Kunde muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrkarte überzeugen.

      2.3. Jede Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Funktion (Scrollen) auf dem Smartphone des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarten zu  Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.

      2.4. Kann der Kunde bei einer Fahrausweiskontrolle den Nachweis einer gültigen Fahrkarte wegen Versagens des Smartphones (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer  Akku) nicht erbringen, gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.

      2.5. Die über den Verkaufsdienst erworbenen Fahrscheine sind nicht übertragbar. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen des Personals der Fahrkartenkontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis des Kunden vorzuzeigen.

      3. Voraussetzungen zur Nutzung

      3.1. Für den Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst ist das Herunterladen und Installieren einer Smartphone-basierten Applikation (App) für iOS oder Android auf das Smartphone des Kunden erforderlich. Die App des Verkäufers kann in den App-Stores im Internet kostenlos bezogen werden.

      3.2. Kunde, der den Verkaufsdienst nutzen möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

      3.3. Bei der Registrierung hat der Kunde die dort geforderten personenbezogene Daten wahrheitsgemäß mitzuteilen und im Falle von Änderungen zu aktualisieren, weil diese Daten für Fahrkartenkaufvertrag benötigt werden.

      4. Vertragsschluss

      4.1. Das vom Kunden ausgewählte Fahrkartenangebot stellt ein konkretes Angebot des Verkäufers an Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit Absenden einer Bestellung der gewünschten mit Klick auf den Button “Ticket Kaufen XX Euro” nimmt der Kunde das Angebot auf des Fahrkartenkaufvertrages an. 

       

      4.2. Die Übermittlung der elektronischen Fahrkarte stellt zugleich die Bestätigung des Vertragsschlusses dar.

       

      5. Zahlungsbedingungen 

      5.1. Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist der Kunde verpflichtet, das Entgelt für die Fahrkarte zu zahlen ("Entgelt"). Das Entgelt ist sofort fällig.

      5.2. Die in der VBG.Deutschland App angezeigten Preise sind brutto-Preise.

      5.3. Dem Kunden steht zu Zahlung nur das SEPA-Lastschriftverfahren zu Verfügung. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbene Fahrkarte erfolgt durch LOGPAY Financial Service GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (LogPay), an welche, sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Der Einzug der Forderung durch LOGPAY erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf der jeweiligen Fahrkarte. Der Kunde erhält zur Abrechnung eine Rechnung. Die Belastung ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Der Kunde erhält die Rechnung in elektronischer Form. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden als PDF per E-Mail zur Verfügung gestellt

       

      5.4. Der Kunde hat seine personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung anzugeben. Der Kunde ermächtigt mit Zustimmung zu diesen AGB LogPay Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es  gelten dabei die mit seinem  Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. 

       

      5.5. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account  Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse.

      5.6. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichend Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch  scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 

       

      5.7. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf  die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

       

      5.8. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

       

      6. Folgen bei Vertragsverstößen 

      6.1. Der Verkäufer hat das Recht, das Benutzerkonto des Kunden temporär oder dauerhaft mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung in begründeten Fällen zu sperren. Begründete Fälle liegen insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften und bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hierüber vor. 

       

      6.2. Ein erheblicher Verstoß liegt z.B. vor, wenn der Kunde bei der Nutzung des Verkaufsdienstes mit einem nicht unwesentlichen Betrag in Zahlungsrückstand gerät.

       

      6.3. Eine Sperrung des Benutzerkontos des Kunden wird mit sofortiger Wirkung dem Kunden gegenüber wirksam. Der Verkäufer wird dem Kunden die Benutzerkontosperrung mitteilen.  Der Kunde kann sich in diesen Fällen an den Kundenservice wenden (vgl. Ziffer 7).

      6.4. Mit Ausgleich der offenen Forderungen bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten (Zugang der Mitteilung beim Verkehrsunternehmen) wird die Kontosperrung aufgehoben.

      6.5. Die Benutzerkontosperrung wird ebenfalls aufgehoben soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat. Kosten, die dem die Rechnung stellenden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener SEPA-Basis-Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, bleibt dem Verkäufer vorbehalten. 

      7. Kundenservice / Kontaktdaten / Beschwerden

      7.1. Bei Beschwerden oder Fragen zum Fahrkartenkaufvertrag, zu den Tarifen, den Angeboten und den Beförderungsmöglichkeiten im Bediengebiet des Verkäufers steht der Verkäufer dem Kunden unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

      Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald, service@mobilitaetszentrale-greifswald.de

       

      7.2. Treten beim Fahrkartenkauf über den Verkaufsdienst "VBG.Deutschland" durch Kunden Fehler beim Bankeinzug auf (z.B. Abbuchung eines unrichtigen Betrags, Abbuchung, obwohl der Kunde die gekaufte Fahrkarte nicht erhalten hat) oder treten Fehler bei einem Beleg auf, so muss der Kunde dies direkt gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

      7.3. Unberechtigt erhaltene Beträge, deren Erstattung der Kunde vor Ablauf der gesetzlichen   Verjährungsfrist geltend gemacht hat, werden dem Kunden erstattet. Dies umfasst auch eine ggf. beim Kauf separat ausgewiesene Servicegebühr inklusive Mehrwertsteuer.

      8. Datenschutz 

      Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung und des Fahrkartenkaufs vom Kun- den zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden für Zwecke der Durchführung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ verarbeitet. Außerdem werden sie von den Verkehrsunternehmen, die die Beförderungsleistungen gegenüber dem Kunden erbringen, für Zwecke der Fahrkartenkontrolle verwendet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

       

      9. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag  

      Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus      Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten, das für die Erbringung  der betreffenden Beförderungsleistung zuständig war. Für die Beförderungsleistung gelten die Beförderungsbedingungen und ggf. besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sowie darin jeweils weiter genannte Bedingungen und Bestimmungen.  

      10. Pflichten des Kunden 

      10.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkaufsdienst „VBG.Deutschland App“ nur für den vorgesehenen Vertragszweck zu nutzen.

      10.2. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzernamen, Passwörter und andere Kennungen  (nachfolgend: "Zugangsdaten“) für die Nutzung des Verkaufsdienstes gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und seine Zugangsdaten geheim zu halten.

      10.3. Der Kunde hat den Verkäufer umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung des Verkaufsdienstes.  

       

      10.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ notwendigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen dem Verkäufer unverzüglich in seinem persönlichen Profil-Bereich mitzuteilen. Das gilt insbesondere für Adresse, Mobilfunknummer/Telefonnummer und Kontoverbindung. Andernfalls hat der Kunde die aufgrund der fehlerhaften oder unvollständigen Mittteilung der Daten entstandenen Kosten zu erstatten.

      10.5. Dem Kunden wird empfohlen, dem Verkäufer Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für die „VBG.Deutschland“ benutzten Smartphones/der registrierten Mobilfunknummer unverzüglich mitzuteilen und seinen Account durch Anruf beim Customer-Support vorübergehend zu deak-tivieren. Andernfalls können unbefugte Dritte missbräuchlich über das Smartphone des Kunden weiter Fahrkarten erwerben, sofern diese Zugriff auf die “VBG.Deutschland” erhalten. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, wenn er den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin aufgrund der Nutzung der Verkaufsdienste entstandenen Forderungen des Verkäufers.

      11. Löschung der Kundendaten bei Nichtnutzung 

      Der Verkäufer ist berechtigt, den Account des Kunden und alle dazugehörigen Daten nach einem    Zeitraum von 24 Monaten der Inaktivität (keine Nutzung der Dienste) ohne Rückfrage zu löschen.

      12. Statistische Auswertung  

      Der Verkäufer kann Informationen über den Gebrauch des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ verfolgen. Zu diesem Zweck werden neben den personenbezogenen Daten auch Daten gespeichert, die sich auf das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs des Verkaufsdienstes sowie auf die Anzahl verkaufter Fahrscheine beziehen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgen allein anonymisiert zu statistischen Zwecken. So werden beispielsweise Statistiken über die tägliche Anzahl der Besucher, die täglichen abgeschlossenen und abgebrochenen Bestellvorgänge erhoben. Der Verkäufer und seine Partner verwenden diese Statistiken ausschließlich zur Messung der Aktivitäten sowie zur Verbesserung bzw. Anpassung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ an die Bedürfnisse der Kunden. Diese Statistiken enthalten keine personenbezogenen Daten und können auch nicht zurSammlung personenbezogener Daten genutzt werden. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen findet nicht statt. Profile über das Verhalten einzelner Kunden bei der Nutzung des Verkaufsdienstes werden seitens des Verkäufers    nicht erstellt.  

       

      13. Laufzeit und Kündigung 

      13.1. Das Nutzungsverhältnis über die Nutzung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ besteht im  Falle der Registrierung des Kunden und läuft auf unbestimmte Zeit (Dauernutzungsverhältnis).

      13.2. Der Kunde ist berechtigt, das Dauernutzungsverhältnis für den Verkaufsdienst jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Abmeldung vom Verkaufsdienst. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Bereits entstandene Ansprüche der Vertragspartner werden von der Vertragsbeendigung nicht berührt. 

      13.3. Der Verkäufer kann den Vertrag über die Nutzung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ jederzeit in Textform (§126 b BGB) an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail- Adresse unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen.  

      13.4. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund des Dauernutzungsverhältnisses bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Verkäufer liegt z. B. vor, wenn der Kunde Verkaufsdienste unsachgemäß nutzt. Etwaige gesetzliche Abmahnpflichten des Verkäufers bleiben unberührt.

      13.5. Bei Vertragsbeendigung werden noch offene Ansprüche der Parteien entsprechend der Regelungen dieser AGB abgewickelt. 

      14. Haftung der VBG 

      14.1. Die Haftung der VBG, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Nutzers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der VBG oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der VBG bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (=Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet die VBG nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf

      14.2. Die VBG übernehmen keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe in den angebotenen    Verkehrsmitteln zurückgelassen wurden. Die VBG haftet nicht für Schäden an den mit den angebotenen Verkehrsmitteln transportierten Gegenständen. Die VBG haftet nicht dafür, dass die  übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Nutzer rechtzeitig erreichen. Die vorstehenden Sätze gelten nicht in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der VBG.

      15. Änderung der AGB und Preise, Anpassung von Entgelten 

      15.1 Die VBG behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für  den Verkaufsdienst "VBG Deutschland App" nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist. Der Kunde wird per E-Mail über Änderungen unverzüglich informiert. 

       

      15.2 Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn der Kunde erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch. Auf diese Rechtsfolge wird die VBG bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist ein Abschluss weiterer Fahrkartenkaufverträge über den Verkaufsdienst „VBG Deutschland App“ nicht mehr möglich, bereits gekaufte Fahrkarten können während ihres Gültigkeitszeitraums weiterhin genutzt werden.

      16. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

       Erfüllungsort für die Leistungen bzw. Forderungen aus dem hier zugrunde Rechtsverhältnis ist Greifswald. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem hier begründeten Rechtsverhältnis ist Greifswald.

      17. Schlussbestimmungen  

      17.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Platt- form") bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an die "Schlichtungsstelle  für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de" zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: service@mobilitaetszentrale-greifswald.de

      17.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

      17.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

      17.4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.

       

      Abo-Bedingungen – Deutschlandticket
      1. Vorraussetzungen für das Abonnement
      Das Deutschlandticket wird bei Bestellung als Abonnement ausgegeben, sofern ein Verkehrsunternehmen oder berechtigter Vertriebsdienstleister als Kundenvertragspartner ermächtigt wird, sämtliche aus dem Abonnementvertrag resultierenden Entgelte und Gebühren monatlich im Voraus bis auf Weiteres für jeden folgenden Monat von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto abzubuchen.
      Im Rahmen der Antragsprüfung holt der Kundenvertragspartner Auskünfte über die Bonität des*der Abonnent*in und des*der Kontoinhaber*in bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei ein. Bei einer negativen Auskunft gilt der Abonnementantrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum an die Wirtschaftsauskunftsdatei übermittelt.

      Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Kundenvertragspartner maximal 6 Monate gespeichert.

      2. Zustandekommen des Abonnementvertrages

      Der Abonnementvertrag kommt mit der elektronischen Übergabe von Tickets in das Mobile Device des*der Abonnent*in durch den Kundenvertragspartner und mit der Zahlung von Monatsraten zustande. Das Ticket geht hierbei in den Besitz des*der Abonnent*in über. Beschwerden zum Bestellvorgang sind dem Kundenvertragspartner unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.

      3. Beginn und Dauer des Abonnements
      Die Laufzeit des Abonnements beginnt mit dem erstmaligen Erwerb eines Deutschlandtickets über die App durch Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandates unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des betreffenden Kalendermonats das Deutschlandticket erworben wird. Das Abonnement beginnt beispielsweise am 15. Januar zu laufen, wenn an diesem Tag ein Deutschlandticket über die App erworben wird. Ferner kann ein Deutschlandticket zum Monatsersten des Folgemonats, also im Vorverkauf, erworben werden. In diesem Fall beginnt die Laufzeit des Abonnements zum betreffenden Monatsersten. Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit.
      Ein Deutschlandticket ist ab dem Zeitpunkt seines Erwerbs für den Rest des jeweiligen Kalendermonats, für den es ausgestellt wurde, gültig. Der Preis eines Deutschlandtickets beträgt stets EUR 49 pro Kalendermonat, unabhängig davon, wann es innerhalb eines Monats erworben wird. Wird beispielsweise am 15. Januar ein Deutschlandticket erworben, ist das betreffende Deutschlandticket zum Preis von EUR 49 von diesem Zeitpunkt an für den restlichen Kalendermonat Januar gültig.  Anschließend wird im Rahmen des Abonnements automatisch jeweils zum Monatsersten ein Deutschlandticket für den jeweiligen Kalendermonat in der App ausgestellt und das Entgelt von monatlich EUR 49 vom jeweiligen Kunden eingezogen.

      Wird das Abonnement nicht nach Maßgabe von Ziffer 5 dieser Abo-Bedingungen gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit des Abonnements automatisch um einen weiteren Monat. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.

      4. Fristgemäßer Lastschrifteinzug
      Der*die Kontoinhaber*in ist verpflichtet, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem in dem aktuellen SEPA-Mandat angegebenen Konto zu dem Fälligkeitstermin der Zahlung bereitzuhalten.
      Beim Lastschriftverfahren für das Abonnement wird der monatliche Grundpreis jeweils frühestens am 1. Bankarbeitstag des laufenden Monats abgebucht. Bei Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse wird die Rechnung zum Abonnement kostenfrei auf elektronischem Wege übermittelt. Es gilt der Fahrausweis als Quittung und Nachweis.
      Der Kunde ist verpflichtet, die Lastschriften zu kontrollieren und Abweichungen innerhalb von 8 Wochen nach festgelegtem Buchungszeitpunkt beim vertragsführenden Kundenvertragspartner zu melden. Die Nichteinhaltung der Frist geht zu Lasten des Kunden.
      Kann der Einzugsbetrag aus Gründen, die nicht vom Kundenvertragspartner zu vertreten sind, nicht fristgerecht abgebucht werden, werden der geschuldete Betrag und die anfallenden Bankgebühren sowie ein Bearbeitungsentgelt im nächsten Monat fällig und abgebucht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Dieses gilt auch bei eventuell weiteren Rücklastschriften.
      Kommt es zu einer Rücklastschrift, die der Kundenvertragspartner nicht zu vertreten hat, erfolgt eine automatische Sperrung des Kundenzugangs in der App. Eine Entsperrung ist nur durch eine Einzahlung auf das Konto des vertragsführenden Kundenvertragspartners oder durch Nachweis in Textform des erfolgten Ausgleichs aller offenen Forderungen möglich. Andernfalls erfolgt die Entsperrung nach erfolgreichem Ausgleich der offenen Forderung durch den erneuten Einzug.
      Die Kundenvertragspartner behalten sich im Zusammenhang mit der Antragstellung, der Verlängerung oder der Änderung des Abonnementvertrages eine Bonitätsprüfung vor und können daraufhin ggf. Antragsteller vom Lastschriftverfahren ausschließen. Darüber hinaus können auch Antragsteller, die unrichtige Angaben bei der Antragstellung getätigt haben bzw. bei denen bei früheren Abonnementverträgen Zahlungsunregelmäßigkeiten aufgetreten sind, von einer Teilnahme am Lastschriftverfahren ausgeschlossen werden.

      Änderungen des Namens, der Adresse (falls bei der Bestellung angegeben) und der Bankverbindung des Kunden sind dem Kundenvertragspartner unverzüglich in der App mitzuteilen. Änderungen können nur bis zum 10. des jeweiligen Vormonats berücksichtigt werden. Bei Änderung der Bankverbindung sowie des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat online vorzulegen.

      5. Kündigung des Abonnements durch den*die Abonnent*in
      a) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann jeden Monat zum Monatsende gekündigt werden (Kündigungsfrist gemäß der Tarifbestimmungen Deutschlandticket: Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen). Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein. Ausgestellte Tickets für Folgemonate nach Zugang der Kündigung verlieren ihre Gültigkeit. Die ordentliche Kündigung kann schriftlich, in Textform oder durch Betätigung des in der Deutschlandticket-App hinterlegten Kündigungsbuttons erklärt werden. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Kundenvertragspartner fristgerecht zugegangen ist. Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des nächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der Kündigung verschiebt sich um 1 Monat.

      b) Außerordentliche Kündigung: Das Recht des*der Abonnent*in zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den*die Abonnent*in ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Der*die Abonnent*in kann dann das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem Kundenvertragspartner umgehend und fristgerecht mitzuteilen. Die außerordentliche Kündigung kann schriftlich, in Textform oder durch Betätigung des in der Deutschlandticket-App hinterlegten Kündigungsbuttons erklärt werden.

      6. Kündigung des Abonnements durch den Kundenvertragspartner
      Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des Kundenvertragspartners gesperrt.
      a) Außerordentliche Kündigung: Der Kundenvertragspartner ist zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Lastschrifteinzug gemäß Ziffer 4 dieser Abo-Bedingungen nicht möglich ist. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde oder wenn bereits mindestens 3 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der*die Abonnent*in darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die außerordentliche Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall von dem*der Kontoinhaber*in zu tragen.

      b) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann jeden Monat gekündigt werden. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig.

      7. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
      Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist der Kundenvertragspartner berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen.
      Unabhängig davon wird der Kundenvertragspartner Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des*der Abonnent*in übermitteln.

      Ticketangebot

      Ticketangebote für Greifswald


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      80min. gültig

      Fahrkarten

      Befugnis

      Fahrpreis ab 01.01.2024

      Handyticket-jedermann

      jede Person hat Anspruch auf dieses Ticket

      1,60 €

      Handyticket-ermäßigt

      Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (6 bis 14 Jahre)

      1,20 €

      Einzelfahrausweis

      jedermann

      Jede Person hat Anspruch auf dieses Ticket

      2,30 €

      Einzelfahrausweis

      ermäßigt

      Kinder von 6 bis 14 Jahre

      1,60 €

      Kinder-Gruppenkarte

      Kindergruppen ab 10 Personen (6 bis 14 Jahre) + jedes weitere Kind 1,00€. Bis zu 22 Kinder mindestens einer Begleitperson, die einen regulären Fahrschein benötigt.

      Grundpreis 10 Kinder inkl., +1 € für jedes weitere Kind

      11,00 €

      Hinweis:
      Hinweis: Einzelfahrkarten gibt es direkt im Bus; sie müssen nicht entwertet werden. Gültigkeit: 80 Minuten im gesamten Liniennetz.

      Mehrfahrtenkarte

      Befugnis

      Fahrpreis ab 01.01.2024

      6er-Ticket

      jedermann

      Jede Person hat Anspruch auf dieses Ticket

      9,60 €

      6er-Ticket

      ermäßigt

      Kinder von 6 bis 14 Jahre

      7,20 €

      Hinweis:
      Hinweis: Das 6er-Tickets gibt es in allen VVK-Stellen. Es ist übertragbar und gilt für sechs Einzelfahrten (je 80 Minuten) im gesamten Liniennetz.

      Tagesticket

      Befugnis

      Fahrpreis ab 01.01.2024

      Tageskarte

      jedermann

      Jede Person hat Anspruch auf dieses Ticket (1 Erwachsene/r + 1 Kind)

      *Servicegebühr m Bus=1,00 €

      5,50 €*

      Tageskarte

      ermäßigt

      Kinder von 6 bis 14 Jahre

      **Servicegebühr im Bus =0,50€

      4,00 €**

      Familien-/Gruppenkarte-jedermann

      jede Person (bis zu 5 Personen)

      11,00 €

      Wochenendticket-jedermann

      2 Erwachsene (von Freitag, 19 Uhr bis Sonntag, 24 Uhr)

      6,50€

      Hinweis:
      Hinweis: Tagestickets gibt es in allen VVK-Stellen. Es ist übertragbar und gilt für sechs Einzelfahrten (je 80 Minuten) im gesamten Liniennetz.

      Zeitkarten

      Befugnis

      Fahrpreis ab 01.01.2024

      Wochenkarte

      jedermann

      Jede Person hat Anspruch auf dieses Ticket

      *Servicegebühr im Bus =1,00€

      13,80 €*

      Wochenkarte

      ermäßigt

      Personen gem. AusglVO M-V (Schüler, Studenten, Auszubildende)

      **Servicegebühr im Bus =0,50€

      10,20 €**

      Monatskarte

      -jedermann

      jede Person hat Anspruch auf das Ticket

      *Servicegebühr im Bus =1,00€

      44,00 €*

      Monatskarte

      -ermäßigt

      Personen gem. AusglVO M-V (Schüler, Studenten, Auszubildende)

      **Servicegebühr im Bus =0,50€

      33,00 €**

      Sommerticket

      -jedermann, gültig vom 1.6. bis 31.8. des Jahres

      jede Person

      100,00 €

      Sommerticket

      -ermäßigt, gültig vom 1.6. bis 31.8. des Jahres

      Personen gem. AusglVO M-V (Schüler, Studenten, Auszubildende)

      75,00 €

      Winterticket

      -jedermann, gültig vom 1.11. bis 29.2.des Jahres

      jede Person hat Anspruch auf dieses Ticket

      142,00 €

      Winterticket

      -ermäßigt, gültig vom 1.11. bis 28.2. des Jahres

      Personen gem. AusglVO M-V (Schüler, Studenten, Auszubildende)

      106, 00 €

      Hinweis:
      Hinweis: Tagestickets gibt es in allen VVK-Stellen. Es ist übertragbar und gilt für sechs Einzelfahrten (je 80 Minuten) im gesamten Liniennetz.

      gültig vom 1. bis 31. des Monats

      AboKarten

      Befugnis

      Fahrpreis ab 01.01.2024

      6-Monatskarte

      -jedermann

      Jede Person hat Anspruch auf dieses Ticket/ entspricht mtl. 37,00 €

      entspricht mtl. 37,00 €

      222,00 €

      6-Monatskarte

      -ermäßigt

      Personen gem. AusglVO M-V (Schüler, Studenten, Auszubildende)/ entspricht mtl. 29,00 €

      entspricht mtl. 29,00 €

      174,00 €

      Jahreskarte

      -jedermann

      jede Person hat Anspruch auf dieses Ticket / entspricht mtl. 35,50 €

      entspricht mtl. 35,50 €

      426,00 €

      Jahreskarte

      -ermäßigt

      Personen gem. AusglVO M-V (Schüler, Studenten, Auszubildende)/ entspricht mtl. 26,50 €

      entspricht mtl. 26,50 €

      318,00 €

      D-Ticket für Azubis in MV

      348,– EUR – gilt ein ganzes Jahr in MV für alle Nahverkehrszüge (2. Klasse), Straßenbahnen, Stadt- und Linienbusse sowie die Rostocker Fähren. 

       

      VG-Card und VG-Card HGW für Schülerinnen und Schüler

      Mit der kostenlosen  VG-Card/VG-Card HGW können alle Schülerinnen und Schüler in Vorpommern-Greifswald (VG) kostenfrei und ohne Zeitbegrenzung Bus fahren, egal ob zur Schule, zum Sport am Nachmittag oder zur Freundin am Wochenende. Das Schülerticket gilt im gesamten Landkreis 365 Tage im Jahr in allen Buslinien, jedoch nicht im Zugverkehr.

      Die VG-Card/VG-Card-HGW kann online beantragt werden und wird als Schülerfahrkarte ausgegeben. Wer bereits eine Schülerfahrkarte hat, muss nichts weiter machen.

      Wer online auf der Homepage des Landkreises die VG-Card/VG-Card HGW bestellt, muss sich etwa auf einen Monat Wartezeit einstellen. Die Schülerfahrkarte wird über die Schulen ausgegeben. Schülerinnen und Schüler ohne Schülerfahrkarte/VG-Card/VG-Card HGW werden nicht kostenfrei befördert.  Der Schülerausweis der jeweiligen Schulen gilt nicht als Schülerfahrkarte und berechtigt nicht zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV!

      Bei Fragen rund um die VG-Card/VG-Card HGW melden Sie sich gern in der Mobilitätszentrale Greifswald Tel. 03834 532424.

      Ermäßigungen


      Ermäßigte Einzelfahrkarten, Doppelkarten und Tageskarten gelten für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Die ermäßigten Zeitkarten (Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahreskarten) können nur Schüler, Auszubildende und Studenten erwerben. Diese ermäßigten Zeitkarten sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit Lichtbild und Stammkarte gültig. Für ermäßigte  Zeitkarten füllen Sie untenstehendes Formular aus und bringen es zur Beantragung in die Mobilitätszentrale mit. Alternativ ist der Antrag auf eine Stammkarte auch in der Mobilitätszentrale am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), im  Kundenzentrum der Stadtwerke Greifswald  und bei der Stadtinformation erhältlich. 

      Antrag ermäßigte Zeitkarten

      • Freizeitbad Greifswald: Pappelallee 3–5 
      • Greifswald Information: Rathaus, Am Markt
      • Mobilitätszentrale Greifswald: Bahnhofstraße
      • Presseshop Möwencenter: Lomonossowallee 58
      • Stadtwerke HGW: Kundenzentrum, Gützkower Landstraße 19–21
      • Scupin Haushaltswaren (OEZ): Rigaer Straße 9
      • CIGO (Elisen Park): Anklamer Landstraße
      • Tabakbörse (Schönwalde Center): E.-Thälmann-Ring 11–13

      Sie sind daran interessiert eine Vorverkaufsstelle zu eröffnen? Dann melden Sie sich gern in der Mobilitätszentrale Greifswald.

      Mobilitätszentrale Greifswald
      Bahnhofstraße (Busbahnhof)

      Tel: 03834 532424

      SPEZIELLE TICKETS

      Sie brauchen etwas Spezielles?

       

      Clever Bus fahren!

      Die AboCard erhalten Sie als 6-Monatskarte und Jahreskarte. Der Gesamtbetrag wird nicht sofort bezahlt, sondern Monat für Monat von Ihrem Konto abgebucht. Bequemer und preiswerter geht's nicht! Eine AboCard kann in der Mobilitätszentrale Vorpommern oder im Kundenzentrum der Stadtwerke Greifswald GmbH beantragt werden. Die Bezahlung erfolgt über Einzugsermächtigung lt. Abo-Vertrag.

      Vorteile der AboCard auf einem Blick:

      • Die Jahreskarte/6-Monatskarte bezahlen Sie bequem per Lastschrift. 

      • Mit der monatlichen Bezahlung per Abo sichern Sie sich Preisvorteile gegenüber der Monatskarte.

      • Die AboCard ist an Ihre Freunde und Verwandte übertragbar (nicht personengebunden).

      • An Wochenenden und Feiertagen gilt die AboCard für bis zu vier Personen.

      Abo-Bestellschein Abo-Tarifbestimmungen ab 01.09.2018 Kundeninformation zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Abo-Verträgen

      Kultur- und Sozialpass

      Beim Kultur- und Sozialpass (KUS) handelt es sich um eine freiwillige und zusätzliche Leistung, welche die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zusammen mit hier ansässigen gemeinnützigen und kommerziellen Einrichtungen erbringt.

      Er bietet mit finanziellen Vergünstigungen den finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, gleichberechtigt am geistig-kulturellen Leben teilzunehmen. Die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH erkennt den KUS an und ermöglicht es den Fahrgästen, nach Vorlage des KUS-Passes beim Fahrpersonal die im Folgenden aufgeführten preisermäßigten Fahrscheine zu erwerben und zu benutzen.

      Ticket KUS-Tarif
      6-er Ticket jedermann *8,10 €
      6-er Ticket ermäßigt/Kinder *5,20 €
      Monatskarte 39,00 €
      Monatskarte ermäßigt 23,00 €
      Friedrichvor_Dom_230108_332.jpg
      ÖPNV

      Friedrich

      Für mehr Mobilität!

      In Greifswald ist  unter dem Namen „Friedrich“ ein On-Demand-Service  etabliert.  „Friedrich“ ist ohne festen Fahrplan oder fixe Fahrtroute tagsüber in den Stadtteilen Friedrichshagen, Wieck/Ladebow, Stadtrandsiedlung, Groß Schönwalde und zeitlich befristet auch im Ostseeviertel Parkseite unterwegs. Nachmittags ist "Friedrich" im gesamten Stadtgebiet buchbar. 


       

      Stellenangebot 

      Zur Verstärkung unseres Teams im Verkehrsbetrieb Greifswald  suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine/n

      Busfahrer/in

      Ihre Aufgaben

      • Personenbeförderung mit Omnibussen in Greifswald
      • Betreuung und Beratung unserer Kunden
      • Fahrscheinverkauf sowie Auskünfte zu Fahrplan und Tarifen

      Das erwarten wir

      • Führerschein Klasse D/ DE und  aktuelle Fahrerkarte
      •  Streckenkenntnisse in Greifswald sind von Vorteil 
      •  kundenorientiertes und freundliches Auftreten
      •  sichere Führung des Fahrzeuges
      •  gute Kommunikationsfähigkeit, sehr gute Deutschkenntnisse
      •  Zuverlässigkeit Hilfsbereitschaft, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft 
      •   Bereitschaft zum Schichtdienst sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit

      Unser Angebot

      Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team mit einer leistungsgerechten Vergütung nach TV-N MV und individuellem Anreizsystem.

      Halten Sie sich für geeignet? Ist das Ihr Weg? Dann würden wir uns über eine Bewerbung freuen.

       

      Stadtwerke Greifswald GmbH
      Kathrin Motullo
      Postfach 3155
      17461 Greifswald
      oder per E-Mail an: personal@sw-greifswald.de

      Hinweis:
      Gern nehmen wir Ihre Bewerbung per Post oder Email (am besten als pdf-Datei) entgegen. Aus sicherheitstechnischen Gründen können Bewerbungen, die einen Link zum Download von Dateien zur Verfügung stellen, jedoch leider nicht berücksichtigt werden.

      EU-Förderung

       

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      Dynamische Fahrgastinformation (DFI)

      Bessere Informationen für die Fahrgäste und mehr Transparenz im Stadtbusverkehr Greifswald – seit der Einführung des rechnergestützten Betriebsleitsystems ist die Fahrgastinformation an wichtigen Haltestellen im Stadtgebiet immer aktuell verfügbar. 

      Mittels GPS-Ortung wird ständig der genaue Standort der einzelnen Busse ermittelt und an die Leitstelle gemeldet und von dort die Echtzeitdaten zum Fahrplan an die einzelnen DFI-Standorte weitergeleitet. Damit ist es möglich, für jede einzelne Anzeigetafel eine genaue Information über die verbleibende Zeit bis zur nächsten Abfahrt der jeweiligen Buslinie anzuzeigen. Sollte einmal für einen Bus keine Standortinformation verfügbar sein, wird die Uhrzeit der nächsten Abfahrt laut Fahrplan angegeben.

      Kommt es - z. B. durch einen Verkehrsstau oder eine Veranstaltung - zu Verspätungen oder müssen Busse wegen Umleitungen die Fahrtroute ändern, kann die Leitstelle die Fahrgäste innerhalb kürzester Zeit auch per Texteinblendung auf der Anzeigetafel über die Situation informieren.

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      Die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH hatte zunächst den Ausbau der DFI-Standorte aus eigenen Mitteln realisiert. 2021 gewährte das Landesministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung  über den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ eine Projektforderung in Höhe von 184.290 Euro = 75 Prozent der Gesamtkosten von ca. 250.000 Euro. Dafür wurden 12 weitere Haltestellen  sowie eine Innenanzeige im Einkaufszentrum Elisenpark aufgewertet.

      Konkret wurden im Laufe des Jahres 2021 folgende Haltestellenstandorte mit DFI-Fahrgastinformationen ausgestattet:

      • Campus Loefflerstraße

      • Hansering   

      • Elisenpark in beide Richtungen   

      • Ärztehaus in beide Richtungen  

      • Lomonossowallee   

      • Volksstadion in beide Richtungen   

      • Odebrecht-Stiftung, in beide Richtungen  

      • Fettenvorstadt (stadteinwärts) 

      • EKZ Elisenpark - Innenmonitor  

      Für den DFI-Ausbau wurden stark frequentierte Haltestellen und solche, die als Umsteigehaltestellen von besonderer Bedeutung sind, ausgewählt. Damit verfügen 30 Haltestellen im Stadtgebiet Greifswald über diese komfortable Fahrgastinformation. Für die Partner der Mobilitätszentrale werden auch die Verbindungen im Regionalverkehr angezeigt z. B.  nach Lubmin oder Lühmannsdorf.

      Die Ticket-App VBG.Deutschland

      Die App VBG.Deutschland wurde durch eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung durch das Land M-V für Investitionen und Maßnahmen im ÖPNV aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ermöglicht.

      In der "VBG.Deutschland"-App erhalten Kunden ab sofort Reiseketten in Echtzeit sowie die Möglichkeit zur Buchung von Einzelfahrscheinen jedermann/ ermäßigt, Tageskarten jedermann/ ermäßigt und das Wochenendticket im Stadtgebiet Greifswald sowie in den Tarifgebieten der Deutschland App-Anbieter das jeweilige Tarifsortiment.

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      Die App VBG.Deutschland wurde durch eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung durch das Land M-V für Investitionen und Maßnahmen im ÖPNV aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ermöglicht.

       

      FAQ Bereich

      Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


      Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Verkehrsbetrieb
      Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

      Entscheidend für die Mitnahme von Personen, auch von Fahrgästen im Rollstuhl, ist die Einhaltung der zulässigen Gesamtanzahl der beförderten Personen und der zulässigen Gesamtmasse des mitgeführten Gepäcks. Außerdem muss die Beförderungssicherheit für alle Fahrgäste gewährleistet sein.

      • Aus Sicherheitsgründen kann nur ein Rollstuhl oder Kinderwagen im Bus transportiert werden. Wir bitten um Verständnis!

      Unentgeltlich befördert werden:

      • Kinderwagen, wenn sie zur Beförderung von Kleinkindern benutzt werden.
      • Gepäck unter 0,30 x 0,90 x 0,60 m,
      • Kleintiere in Behältern (z. B. Vögel im Vogelbauer, Katzen in Körbchen),
      • Hunde, sofern die Begleitperson im Besitz eines gültigen Zeitfahrausweises ist. Für die Mitnahme von Hunden besteht grundsätzlich Leinenpflicht und für größere und Hunde der Rasseliste MV auch Maulkorbpflicht.
      • Für die Beförderung von schwerbehinderten Menschen  gelten die gesetzlichen Vorschriften (siehe auch  die Tarif und Beförderungsbedingungen)
      • Die Mitnahme von Fahrrädern im Linienbus ist grundsätzlich nicht gestattet.