Preise
Fernwärmepreise
(Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen für die Versorgung mit Fernwärme; Stand: 01.04.2022 gültig ab 01.04.2022)
Zusammensetzung der Fernwärmepreise
Die Abrechnung der Fernwärmelieferung erfolgt mittels eines Grund-, Arbeits- und Emissionspreises.
Fernwärme kommt als fertige Dienstleistung ins Haus. Ungeachtet aller Vorteile der effizienten Energieverwendung in Kraft-Wärme-Kopplung existiert die Fernwärmeversorgung nicht unter einer Glasglocke, sondern muss sich dem Wettbewerb stellen. So wurden Investitionen für Erzeugung und Verteilung der Energie getätigt; zudem müssen die Anlagen gewartet und instand gehalten werden. Der Deckung dieser Kosten dient der Grundpreis. Für die Energieerzeugung werden aber auch Brennstoffe benötigt, die das Unternehmen auf dem Markt beziehen muss. Die Kosten dafür werden über den Arbeitspreis gedeckt. Im Sinne des Klimaschutzes wird zudem der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, welches während der Erzeugung von Fernwärme entsteht, über Emissionsberechtigungen mit weiteren Kosten belegt. Diese bildet der Emissionspreis ab.
Der Fernwärmearbeitspreis folgt somit grundsätzlich der Entwicklung der Gaspreise.
Der Arbeitspreis berücksichtigt den tatsächlichen Wärmeverbrauch.
Während die Preisentwicklung zur Abbildung des europäischen CO2-Handels über den Preisindex „ECarbix“ der „European Energy Exchange“ (kurz: EEX) erfolgt, liegt die Entwicklung der nationalen Preiskomponente dem von der Bundesregierung im Klimapaket vorgeschlagenen Zielkorridor der CO2-Bepreisung von 2021 bis 2025 zu Grunde.
Der Emissionspreis wird wie der Arbeitspreis mit dem tatsächlichen Wärmeverbrauch multipliziert.
Der Grund- und Emissionspreis wird jährlich angepasst.
Die Abrechnung der Fernwärmelieferung erfolgt mittels eines Grund-, Arbeits- und Emissionspreises.
Fernwärme kommt als fertige Dienstleistung ins Haus. Ungeachtet aller Vorteile der effizienten Energieverwendung in Kraft-Wärme-Kopplung existiert die Fernwärmeversorgung nicht unter einer Glasglocke, sondern muss sich dem Wettbewerb stellen. So wurden Investitionen für Erzeugung und Verteilung der Energie getätigt; zudem müssen die Anlagen gewartet und instand gehalten werden. Der Deckung dieser Kosten dient der Grundpreis. Für die Energieerzeugung werden aber auch Brennstoffe benötigt, die das Unternehmen auf dem Markt beziehen muss. Die Kosten dafür werden über den Arbeitspreis gedeckt. Im Sinne des Klimaschutzes wird zudem der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, welches während der Erzeugung von Fernwärme entsteht, über Emissionsberechtigungen mit weiteren Kosten belegt. Diese bildet der Emissionspreis ab.
- Grundpreis
- Arbeitspreis
Der Fernwärmearbeitspreis folgt somit grundsätzlich der Entwicklung der Gaspreise.
Der Arbeitspreis berücksichtigt den tatsächlichen Wärmeverbrauch.
- Emissionspreis
Während die Preisentwicklung zur Abbildung des europäischen CO2-Handels über den Preisindex „ECarbix“ der „European Energy Exchange“ (kurz: EEX) erfolgt, liegt die Entwicklung der nationalen Preiskomponente dem von der Bundesregierung im Klimapaket vorgeschlagenen Zielkorridor der CO2-Bepreisung von 2021 bis 2025 zu Grunde.
Der Emissionspreis wird wie der Arbeitspreis mit dem tatsächlichen Wärmeverbrauch multipliziert.
- Preisanpassung
Der Grund- und Emissionspreis wird jährlich angepasst.