Preise

Fernwärmepreise   
    Anlage 2
    (Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen für die Versorgung mit Fernwärme; Stand: 01.04.2022 gültig ab 01.04.2022)

    Zusammensetzung der Fernwärmepreise
    Die Abrechnung der Fernwärmelieferung erfolgt mittels eines Grund-, Arbeits- und Emissionspreises.
    Fernwärme kommt als fertige Dienstleistung ins Haus. Ungeachtet aller Vorteile der effizienten Energieverwendung in Kraft-Wärme-Kopplung existiert die Fernwärmeversorgung nicht unter einer Glasglocke, sondern muss sich dem Wettbewerb stellen. So wurden Investitionen für Erzeugung und Verteilung der Energie getätigt; zudem müssen die Anlagen gewartet und instand gehalten werden. Der Deckung dieser Kosten dient der Grundpreis. Für die Energieerzeugung werden aber auch Brennstoffe benötigt, die das Unternehmen auf dem Markt beziehen muss. Die Kosten dafür werden über den Arbeitspreis gedeckt. Im Sinne des Klimaschutzes wird zudem der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, welches während der Erzeugung von Fernwärme entsteht, über Emissionsberechtigungen mit weiteren Kosten belegt. Diese bildet der Emissionspreis ab.

    • Grundpreis
    In den Kraftwerken der Stadtwerke Greifswald, werden Wärme und Strom ressourcen- und umweltschonend durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Diese effiziente Technologie ist auch Basis für die Preisbildung des Grundpreises. Im Wärmegrundpreis sind alle Aufwendungen (fixe Kosten) für die Herstellung (Erzeugung) von Wärme und für die Lieferung von Fernwärme (Fernwärmenetz) enthalten. Er bezieht sich auf die bestellte Wärmeleistung (Anschlusswert) des Kunden.
     
    • Arbeitspreis
    Der Fernwärmearbeitspreis entspricht auch den Anforderungen der AVB FernwärmeV, § 24, Abs. 4, wonach in der Preisgleitklausel die Brennstoffkosten und die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt zu berücksichtigen sind. Die Kosten des eingesetzten Brennstoffes spiegelt der Erdgaspreisindex EGIX für börslich gehandelte Erdgasprodukte wider. Die Berücksichtigung des Wärmemarktes erfolgt mit dem „Wärmepreisindex“ des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden.

    Der Fernwärmearbeitspreis folgt somit grundsätzlich der Entwicklung der Gaspreise.
    Der Arbeitspreis berücksichtigt den tatsächlichen Wärmeverbrauch.

    • Emissionspreis
    Bei Wärmeerzeugungsanlagen, die mit fossilen Energieträgern befeuerten werden, wird der Ausstoß von CO2 leistungsabhängig auf europäischer Ebene über Handels-Zertikate bzw. auf nationaler Ebene ab 2021 über eine Bepreisung mit Kosten belegt. Diese zwei sich auf den Kraftwerkspark der SWG verteilenden Kostenarten finden sich im Emissionspreis wieder.

    Während die Preisentwicklung zur Abbildung des europäischen CO2-Handels über den Preisindex „ECarbix“ der „European Energy Exchange“ (kurz: EEX) erfolgt, liegt die Entwicklung der nationalen Preiskomponente dem von der Bundesregierung im Klimapaket vorgeschlagenen Zielkorridor der CO2-Bepreisung von 2021 bis 2025 zu Grunde.

    Der Emissionspreis wird wie der Arbeitspreis mit dem tatsächlichen Wärmeverbrauch multipliziert.

    • Preisanpassung
    Die Anpassung des Wärmearbeitspreises erfolgt vierteljährlich.
    Der Grund- und Emissionspreis wird jährlich angepasst.

    Stadtwerke Greifswald
    Gützkower Landstraße 19–21, 17489 Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
    Telefon: 0800 53-21150

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