Preishistorie
Fernwärmepreise zu Vertragsbedingungen seit 01.01.2021 |
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I. Quartal 2021 |
Fernwärmepreise zu Vertragsbedingungen seit 01.01.2020 |
Fernwärmepreise zu Vertragsbedingungen seit 01.01.2019 |
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Fernwärmepreise zu Vertragsbedingungen seit 01.01.2018 |
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I. Quartal 2018 II. Quartal 2018 IV. Quartal 2018 |
Fernwärmepreise zu Vertragsbedingungen seit 01.01.2017 |
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I. Quartal 2017 II. Quartal 2017 III. Quartal 2017 IV. Quartal 2017 |
Fernwärmepreise zu Vertragsbedingungen seit 01.01.2016 |
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I. Quartal 2016 II. Quartal 2016 III. Quartal 2016 IV. Quartal 2016 |
Fernwärmepreise zu Vertragsbedingungen seit 01.01.2015 |
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IV.Quartal 2015 III.Quartal 2015 II.Quartal 2015 I. Quartal 2015 |
Fernwärmepreise zu Vertragsbedingungen seit 01.01.2014 |
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IV.Quartal 2014 III. Quartal 2014 II. Quartal 2014 I. Quartal 2014 |
Anpassung der Anlage 2 des Fernwärmevertrages zum 1. Februar 2017
(Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen der Fernwärme)
Zum 1. Februar 2017 änderte die Fernwärme Greifswald GmbH die Anlage 2 um einen Paragraphen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ergänzt.
(Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen der Fernwärme)
Zum 1. Februar 2017 änderte die Fernwärme Greifswald GmbH die Anlage 2 um einen Paragraphen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ergänzt.
Anpassung der Anlage 2 des Fernwärmevertrages zum 1. Januar 2014
(Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen der Fernwärme)
Zum 1. Januar 2014 änderte die Fernwärme Greifswald GmbH die Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen. Im Fernwärmevertrag ist das die Anlage 2.
Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Rechtliche Grundlage der Anpassung stellt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie § 21 der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen (Anlage 2 des Fernwärmeliefervertrages) dar.
Erläuterungen des Kundenanschreibens
Handreichung zum schnellen Auffinden des EGIX
Rufen Sie uns an!
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie bitte dafür die Rufnummer
03834 53-2115 mit dem Stichwort „Versorgungsbedingungen Fernwärme“.
(Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen der Fernwärme)
Zum 1. Januar 2014 änderte die Fernwärme Greifswald GmbH die Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen. Im Fernwärmevertrag ist das die Anlage 2.
Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Umsetzung der turnusgemäßen Umbasierung der Indizes des Statistischen Bundesamtes
- Austausch Preisänderungsindex zur Berechnung des Arbeitspreises
- Änderung eines Verweises innerhalb der Anlage 2
- Haftungsregelung bei Wohnungseigentümergemeinschaften
- Regelung zur systemischen Untersuchung der Wasserversorgungsanlage
Rechtliche Grundlage der Anpassung stellt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie § 21 der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen (Anlage 2 des Fernwärmeliefervertrages) dar.
Erläuterungen des Kundenanschreibens
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