Primärenergiefaktor
Primärenergiefaktor mit 0,28 zertifiziert!
Die Stadtwerke Greifswald investieren mit nachhaltigen Energien in die Zukunft und gestalten mit der „Wärmestrategie“ den Erneuerungs- und Transformationsprozess der Energieversorgung. Seit Dezember 2020 steht ein Primärenergiefaktor (PEF) von 0,28 zu buche. Dieser Wert ist deutschlandweit unter den Besten, wurde durch einen externen Gutachter zertifiziert und ist 7 Jahre lang gültig.
Der Primärenergiefaktor bestimmt, wie viel Energie ein Gebäude für den reinen Wärmebedarf benötigt. Dabei wird nicht nur der Energiegehalt der eingesetzten Energieträger, sondern auch die vorgelagerten Prozessketten bei der Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung mit einbezogen.
Den größten Beitrag zur Verbesserung des PEF lieferte die Umstellung des BHKW „Jungfernwiese“ auf den Betrieb mit Bioerdgas zum 01. Januar 2021. Das Gebäudeenergiegesetz, das am 01. November 2020 in Kraft trat, fordert bei der Gebäudeerrichtung eine Nutzung von erneuerbaren Energien zur anteiligen Deckung des Wärmebedarfs (§ 10 Abs. 2 Nr.3). Diese Vorgabe wird durch die energieeffiziente Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Greifswald vollständig erfüllt.
Der Primärenergiefaktor bestimmt, wie viel Energie ein Gebäude für den reinen Wärmebedarf benötigt. Dabei wird nicht nur der Energiegehalt der eingesetzten Energieträger, sondern auch die vorgelagerten Prozessketten bei der Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung mit einbezogen.
Den größten Beitrag zur Verbesserung des PEF lieferte die Umstellung des BHKW „Jungfernwiese“ auf den Betrieb mit Bioerdgas zum 01. Januar 2021. Das Gebäudeenergiegesetz, das am 01. November 2020 in Kraft trat, fordert bei der Gebäudeerrichtung eine Nutzung von erneuerbaren Energien zur anteiligen Deckung des Wärmebedarfs (§ 10 Abs. 2 Nr.3). Diese Vorgabe wird durch die energieeffiziente Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Greifswald vollständig erfüllt.
EEWärmeG - Gleichstellung mit erneuerbaren Energien
Für das Hauptnetz, Altstadtnetz und Netz der ehemaligen Greifswalder Thermoinsel und somit für 99% des Greifswalder Wärmenetzes – werden bei Neubauten die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erfüllt. Eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ist bei Fernwärmeversorgung nicht notwendig. Die Fernwärme ist aufgrund ihrer umweltfreundlichen Erzeugung – ungefähr 77,5% werden durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt – den erneuerbaren Energien entsprechend § 7 Nr. 3 EEWärmeG und Nummer VIII der Anlage zum EEWärmeG gleichgestellt.
Die Bescheinigung der Stadtwerke Greifswald zum KWK-Anteil der Fernwärme als Ersatzmaßnahme gemäß EEWärmeG:
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV schreibt für Neubauten Energiebedarfsausweise vor. Auch für Bestandsgebäude sollen diese Energiebedarfsausweise obligatorisch werden. Eine zentrale Rechengröße der Energiebedarfsausweise, an der sich Vermieter, Käufer und Bauherren beim Modernisieren bzw. Bauen orientieren, sind die Primärenergiefaktoren.
Vorteile durch Fernwärme
Bauherren und Sanierer von Bestandsgebäuden können mit den niedrigeren Primärenergiefaktoren der Fernwärme Greifswald beim Neubau und bei der Sanierung eines Gebäudes wesentlich profitieren. Den Gewinn architektonischer Freiheit sowie den finanziellen Vorteil geringerer Investitionen können wir Ihnen mit der Fernwärme bieten.
Die EnEV schreibt für Neubauten Energiebedarfsausweise vor. Auch für Bestandsgebäude sollen diese Energiebedarfsausweise obligatorisch werden. Eine zentrale Rechengröße der Energiebedarfsausweise, an der sich Vermieter, Käufer und Bauherren beim Modernisieren bzw. Bauen orientieren, sind die Primärenergiefaktoren.
Bauherren und Sanierer von Bestandsgebäuden können mit den niedrigeren Primärenergiefaktoren der Fernwärme Greifswald beim Neubau und bei der Sanierung eines Gebäudes wesentlich profitieren. Den Gewinn architektonischer Freiheit sowie den finanziellen Vorteil geringerer Investitionen können wir Ihnen mit der Fernwärme bieten.