Fernwärme
Beratung zum Fernwärmeanschluss
Zur wirtschaftlichen, sicheren und umweltgerechten Wärmeversorgung bei herausragendem Komfort möchten wir Sie gerne unverbindlich beraten.

Veröffentlichungspflicht nach § 5 Abs. 1 FFVAV
Anteile am Wärmemix
Wärmenetzeinspeisung des Jahres 2022
Energieträger  Prozent
Erdgas
79,9 %
Heizöl HEL
3,6 %
Biomethan
15,0 % 
Solarenergie
1,5 % 
Strom
<0,1 %
Treibhausgasemission (CO2)

CO2-Emissionsfaktor nach Anlage 9 Nr. 1c GEG:   0,0 g/kWh
Veröffentlichungspflicht nach § 1a Abs. 2 AVBFernwärmeV

Netzverluste in MWh
2015
2016
2017
2018 
 2019
 2020
28.529 MWh
30.435 MWh
31.148 MWh
31.348 MWh 
29.728 MWh 
29.482 MWh 
Die Veröffentlichung der Netzverluste für das Jahr 2021 wird nach erfolgter Bestätigung des Jahresabschlusses 2021 vorgenommen.
Gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilen wir mit:

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich der Fernwärmeversorgung betreffen, kann ein Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice des Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

www. verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon:07851/7959883
Fax:07851/991485
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Stadtwerke Greifswald
Gützkower Landstraße 19–21, 17489 Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 53-21150

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