Netzanschluss
Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern, Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie nachgelagerter Gasversorgungsnetze an das Verteilungsnetz der Stadtwerke Greifswald GmbH auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.
Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen sowie die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss.
Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen sowie die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss.
Formulare und Vordrucke
Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt, für die Netznutzung betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Herstellung und jegliche Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben. Der Netzbetreiber verlangt die von ihm zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
Nachfolgend finden Sie Regelungen für den Netzanschluss in Niederdruck sowie in Mittel- und Hochdruck. Maßgeblich ist immer der Druck nach dem Druckregelgerät.
Netzanschlüsse in Niederdruck:
- Widerrufsbelehrung
Nachfolgend finden Sie Regelungen für den Netzanschluss in Niederdruck sowie in Mittel- und Hochdruck. Maßgeblich ist immer der Druck nach dem Druckregelgerät.
Netzanschlüsse in Niederdruck:
- Widerrufsbelehrung
Netzanschlüsse in Mittel- und Hochdruck:
Allgemeine Bedingungen
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Der Stadtwerke Greifswald GmbH ist als Netzbetreiber seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.
Der Stadtwerke Greifswald GmbH ist als Netzbetreiber seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH zur NDAV.
Die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH zur NDAV finden Anwendung auf alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten der NDAV entstanden sind. Betreffend dieser Rechtsverhältnisse treten die bisher verwandten Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH außer Kraft.
Technische Mindestanforderungen Netzanschluss Gas
Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten gemäß § 19 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern an Gasverteilernetz der Stadtwerke Greifswald GmbH. Die Technischen Anschlussbedingungen bzw. Mindestanforderungen stellen die Interoperabilität des Gasverteilernetzes sicher, sind sachlich gerechtfertigt und nicht diskriminierend.
Netzanschluss Gas Niederdruck
Die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH dienen als Ergänzung für die geltenden Vorschriften und Regelwerke, insbesondere: TRGI (Technische Regeln der Gasinstallation – DVGW-Arbeitsblatt G 600), DIN (EN) Normen, DVGW-Regelwerk, Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Netzanschluss Gas Niederdruck
Die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH dienen als Ergänzung für die geltenden Vorschriften und Regelwerke, insbesondere: TRGI (Technische Regeln der Gasinstallation – DVGW-Arbeitsblatt G 600), DIN (EN) Normen, DVGW-Regelwerk, Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Netzanschluss von Biogasanlagen
Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 03.09.2010 die Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Gasnetz der Stadtwerke Greifswald GmbH. In der GasNZV § 33 sind die erforderlichen Schritte und definierten Fristen für das Anschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas festgelegt.
Netzanschlussbegehren
Der Anschlussnehmer hat das Netzanschlussbegehren schriftlich zu beantragen. Bitte reichen Sie das Anschlussbegehren sowie die erforderlichen Pläne bei der Stadtwerke Greifswald GmbH ein. Hierzu wird die Stadtwerke Greifswald GmbH dem Anschlussnehmer auf Anfrage die mindestens erforderlichen Angaben und Pläne bekanntgeben, die zur Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind.
Bitte senden Sie uns das Anschlussbegehren sowie die erforderlichen Pläne per Post oder Fax zu. Nach Eingang der vollständig ausgefüllten, unterzeichneten und mit einem Firmenstempel versehenen Ausfertigung dieses Antrags bei der Stadtwerke Greifswald GmbH, werden dem anfragenden Anschlussnehmer 25 % der Kosten in Rechnung gestellt. Die Stadtwerke Greifswald GmbH beginnt mit der Prüfung des Netzanschlussbegehrens erst nach Eingang der Vorschusszahlung.
Technische Mindestanforderungen Biogas-Einspeisung
Entsprechend § 19 Abschnitt 2 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von dezentralen Erzeugungsanlagen festzuschreiben. Wesentliche Angaben dazu finden sich in dem DVGW-Arbeitsblatt G 2000. Darüber hinaus sind ergänzend die technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Greifswald GmbH, insbesondere zur Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von dezentralen Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz, anzuwenden.
Netzanschlussbegehren
Der Anschlussnehmer hat das Netzanschlussbegehren schriftlich zu beantragen. Bitte reichen Sie das Anschlussbegehren sowie die erforderlichen Pläne bei der Stadtwerke Greifswald GmbH ein. Hierzu wird die Stadtwerke Greifswald GmbH dem Anschlussnehmer auf Anfrage die mindestens erforderlichen Angaben und Pläne bekanntgeben, die zur Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind.
Bitte senden Sie uns das Anschlussbegehren sowie die erforderlichen Pläne per Post oder Fax zu. Nach Eingang der vollständig ausgefüllten, unterzeichneten und mit einem Firmenstempel versehenen Ausfertigung dieses Antrags bei der Stadtwerke Greifswald GmbH, werden dem anfragenden Anschlussnehmer 25 % der Kosten in Rechnung gestellt. Die Stadtwerke Greifswald GmbH beginnt mit der Prüfung des Netzanschlussbegehrens erst nach Eingang der Vorschusszahlung.
Technische Mindestanforderungen Biogas-Einspeisung
Entsprechend § 19 Abschnitt 2 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von dezentralen Erzeugungsanlagen festzuschreiben. Wesentliche Angaben dazu finden sich in dem DVGW-Arbeitsblatt G 2000. Darüber hinaus sind ergänzend die technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Greifswald GmbH, insbesondere zur Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von dezentralen Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz, anzuwenden.
Netzstrukturdaten
Netzauslastung
Für die Aufnahme
von Biogas im Gasnetz der Stadtwerke Greifswald GmbH bestehen derzeit
keine bzw. werden derzeit keine Engpässe erwartet. Weitergehende
Informationen sowie die Übersicht des Gasnetzes der Stadtwerke
Greifswald GmbH stehen unter Netzstrukturdaten zur Verfügung.