Bedingungen für den Netzzugang/ Verträge

Im Folgenden sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Verträge und Bedingungen für den Netzzugang Gas sowie netzzugangsrelevante Informationen der Stadtwerke Greifswald GmbH hinterlegt.
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag Gas regelt die Abwicklung des Netzzugangs Gas gemäß Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) nach dem Zweivertragsmodell.
Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XI (gültig ab 01.10.2022)

Das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) finden Sie hier.
Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XI (gültig bis 30.09.2022)

Standardlastprofile

Lastprofilverfahren
Die Stadtwerke Greifswald GmbH wendet das analytische Lastprofilverfahren für Entnahmestellen mit Standardlastprofil an.

Die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 kW und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Mio. kWh erfolgt mit dem vereinfachten Verfahren (Standardlastprofile).
Der BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ vom 30. Juni 2016 wird angewendet.

Folgende Standardlastprofile verwendet die Stadtwerke Greifswald GmbH:

Heizgas-Letztverbraucher (Haushalte)
  • V14 (Mecklenburg-Vorpommern, Einfamilienhaushalt, Ausprägung „+“)
    in der Regel für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch kleiner 50.000 kWh
  • V24 (Mecklenburg-Vorpommern, Mehrfamilienhaushalt, Ausprägung „+“)
    in der Regel für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch größer gleich 50.000 kWh

Kochgas-Letztverbraucher
  • HK3: Kochgas

Gewerbebetriebe

  • MK4: Metall, Kfz
  • HA4: Einzelhandel, Großhandel
  • GA4: Gaststätten
  • KO4: Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, Organisationen ohne Erwerbszweck und
    öffentliche Einrichtungen
 
Gewerbe, die nicht eindeutig MK4, HA4, GA4 oder KO4 zugeordnet werden können, werden dem Profil KO4 zugeordnet.

Außerdem werden bei Gewerbebetrieben Wochentagsfaktoren sowie die bundesland-spezifischen Feiertage Mecklenburg-Vorpommerns angewendet.

Temperaturmessstelle
Für die Allokation der Standardlastprofile kommt die vom Deutschen Wetterdienst mit der Kennziffer 10184 (Am St. Georgsfeld 11 in 17489 Greifswald) bis 12 Uhr des Vortages gemeldete prognostizierte Tagesmitteltemperatur des Betrachtungstages zur Anwendung.
Für die Allokation wird die Prognose-Mehrtagesmitteltemperatur (geometrische Reihe) gemäß BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" vom 30. Juni 2016 angewendet.

Hinweise zur Bilanzierung
Die Stadtwerke Greifswald GmbH wendet das analytische Standardlastprofilverfahren ohne Optimierungsfaktor an. Bei der Berechnung der täglichen Allokation wird die Restlast D-2 als bilanzierungsperiodenabhängiger, anwendungsspezifischer Parameter berücksichtigt.
Hinweise zum Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.
Alle Ausspeisepunkte im Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald GmbH sind dem Markgebiet Trading Hub Europe mit dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH zugeordnet.

Stadtwerke Greifswald
Gützkower Landstraße 19–21, 17489 Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 53-21150

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