Abwasser

Herstellung
Hinweise zurordnungsgemäßen Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser, die Sie beim Hausbaubeachten sollten.

Erstanschluss:

  • Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer das Recht aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist oder mit dem Beginn der Nutzung. Voraussgesetzt der Anschluss ist rechtlich und tatsächlich möglich.

Antrag zum Bau einer Grundstücksentwässerunganlage
Der Antrag ist bei Anschluss an die öffentliche Kanalisation (Schmutz-/ Regenwasserkanal)  ist beim Abwasserwerk mindestens 4 Wochen vor Herstellungsbeginn  schriftlich einzureichen. Sie können diesen Antrag  am PC ausfüllen, ausdrucken und mit den erforderlichen Unterschriften per Post zu uns schicken oder im Kundenzentrum abgeben.
 
  • Nach Prüfung der Unterlagen erteilt das Abwasserwerk den Erlaubnisbescheid mit den notwendigen technischen und rechtlichen Bedingungen.
  • Nach baulicher Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsleitungen ist die Dichtheit zu überprüfen. Eine optische Prüfung durch TV Befahrung ist für häusliches Abwasser ausreichend. Die Abwasserrohrleitungen gelten als dicht, wenn keine sichtbaren Schäden festgestellt werden. Dichtheitsprüfungen für gewerbliche Abwässer müssen nach DIN 1610 erfolgen.
  • Zur Abnahme durch das Abwasserwerk ist die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage dem Abwasserwerk drei Tage vorher anzuzeigen. Die Rohrleitungen dürfen bis zur Abnahme nicht verfüllt werden. Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme in Betrieb genommen werden.

Neben dem schriftlichen Antrag sind einzureichen:

  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Entwässerungsplan im Maßstab 1:100
  • Angaben zur Art der Verrieselungs-/Versickerungsanlage
Dichtheit von Hausanschlüssen
Gemäß §55 Wasserhaushaltsgesetz ist Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Somit sind auch Hauseigentümer in der Pflicht undichte Kanäle, von denen eine Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit ausgeht, reparieren zu lassen.
Welche Folgen haben undichte Abwasserleitungen?
Durch austretendes Abwasser werden Boden und Grundwasser verunreinigt.Bei hohen Grundwasserständen gelangen große Wassermengen in die Kanalisation und führen zur  Überlastung.Wie das Gebäude selbst, so stellt auch die Abwasserleitung einen Vermögenswert dar. Es sollte im Interesse des Grundstückseigentümers liegen, diesen Wert dauerhaft zu erhalten.

Was ist zu tun, wenn die private Abwasserleitung undicht ist?
Haben Sie Hinweise darauf, dass Ihre private Entwässerungsleitungen undicht sind, dann empfehlen wir eine Dichtheitsprüfung durch ein Fachfirma durchführen zu lassen. Geeignete Fachfirmen für die Dichtheitsprüfung finden Sie unter anderem auf der Internetseite der Vereinigung Güteschutz Kanalbau www.kanalbau.com  

Werden bei einer Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt, muss eine Bewertung der Schäden erfolgen, die Sanierungstechnik bestimmt und ein Zeitplan für die Sanierung festgelegt werden. Abhängig vom Gefährdungspotential und Aufwand ist die Sanierung in Angriff zu nehmen. Es empfiehlt sich, grundsätzlich für die Sanierung mehrere Angebote einzuholen.
Häufig ist die Neuverlegung schadhafter Grundleitungen unter der Kellerdecke preiswerter als ihre Sanierung. Bei der Auswahl des Sanierungsverfahrens empfehlen wir Ihnen einen Kanalsanierungsfachberater.
Diese finden Sie unter anderem auf der Seite der Fördergemeinschaft ZKS www.zks-berater.de
Bevor ein Auftrag zur Sanierung erteilt wird, sollte eine vorherige Abstimmung mit dem Abwasserwerk Greifswald erfolgen. 

Rückstausicherung
Im Falle eines Starkregenereignisses können Regenwasserleitungen und bedingt durch Schadstellen oder Fehlanschlüsse Schmutzwasserleitungen kurzzeitig überlastet werden. Das Abwasser steigt dann in den Leitungen, Schächten und in den Grundstücksentwässerungsleitungen an. Die mögliche Rückstauebene bildet gemäß aktueller Abwasserbeseitigungssatzung die Straßenoberkante. Um ein Zurückdrücken des Schmutzwassers oder Regenwassers in die hauseigene Entwässerungsanlage zu vermeiden, sind Rückstausicherungen vorzusehen. Bei Einbau der Rückstausicherung ist auf die sachgemäße Installation zu achten. Dies ist keine Heimwerkertätigkeit, sondern unbedingt eine Aufgabe für den Fachmann.

Regenwasserableitung
Wie beim Schmutzwasser besteht eine grundsätzliche Benutzungspflicht des Regenwasserkanalnetzes. Aber es kann auf Antrag eine Befreiung durch das Abwasserwerk ausgesprochen werden, wenn eine geordnete Niederschlagswasserbeseitigung gewährleistet ist. Ob eine geordnete Niederschlagswasserbeseitigung auf dem Grundstück möglich ist, wird durch die untere Wasserbehörde entschieden.

Stadtwerke Greifswald
Gützkower Landstraße 19–21, 17489 Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 53-21150

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