Grundversorgung
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Nach der Feststellung zum 1. Juli 2018, erfolgte die nunmehr sechste Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald GmbH zum 1. Juli 2021. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Gültigkeitszeitraum der Feststellung zum 1. Juli 2021 ist der Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024.
Grundversorgerfeststellung Strom
Entsprechend der oben genannten Vorgaben erfolgt in den Gemeinde-/Stadtgebieten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und Wackerow die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Greifswald GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
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