Messstellenbetrieb
Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Die Stadtwerke Greifswald GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die Stadtwerke Greifswald GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Greifswald GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
In Erfüllung dieser Pflichten plant die Stadtwerke Greifswald GmbH in ihrem Netzgebiet nach derzeitigem Stand
Die Stadtwerke Greifswald GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
- 1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
- 2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Greifswald GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
In Erfüllung dieser Pflichten plant die Stadtwerke Greifswald GmbH in ihrem Netzgebiet nach derzeitigem Stand
- ca. 38.700 Zählpunkte zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
- ca. 1.700 Zählpunkte zum Umbau auf intelligente Messsysteme auszustatten.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen gemäß § 35 Abs. 1:
- 1. die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
- 2. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
- 3. die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
- 4. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungs-informationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und –anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
- 5. in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
- 6. in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
- 7. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem "Preisblatt gemäß GDEW der Stadtwerke Greifswald GmbH" entnommen werden.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem o.g. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Greifswald GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem o.g. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Greifswald GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Aktuelles Preisblatt:
Preisblätter - Historie:
- Preisblatt gemäß GDEW der Stadtwerke Greifswald GmbH 2021
- Preisblatt gemäß GDEW der Stadtwerke Greifswald GmbH ab 01.01.2018
- Preisblatt gemäß GDEW der Stadtwerke Greifswald GmbH 2017
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung 2016
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung 2015
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung 2014
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung 2013
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung 2012
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung 2011
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung 2010
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung 2009
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung 2008
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung ab 01.02.2007
- Entgelte für Messstellenbetrieb Messung und Abrechnung bis 31.01.2007
- Entgelte für Messung/Ablesung ab 01.11.2006
- Entgelte für Abrechnung ab 01.11.2006
Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik (Stadtwerke Greifswald GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit Lieferant):
Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen (Stadtwerke Greifswald GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit Letztverbraucher/Anlagenbetreiber):
- Flyer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:
Intelligentes Messsystem
Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Zähler mit einem mehrzeiligen Display und die Basisversion der neuen Zähler. Eine
moderne Messeinrichtung misst den Stromverbrauch und zeigt den
aktuellen Zählerstand, wie bei den herkömmlichen Zählern auch, im Display an.
Für die Anzeige Ihrer persönlichen Daten ist die
Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Nach der Eingabe Ihrer PIN können Sie Ihre aktuell genutzte Leistung
sowie Verbräuche für vorgegebene Zeitintervalle (1d, 7d, 30d und 365d)
auf dem Display ablesen. Übrigens: Einmal im Jahr bitten wir Sie, Ihren Zähler abzulesen. Hierzu brauchen Sie nur den Zählerstand in der ersten Display-Zeile abzulesen. Die zusätzlichen Verbrauchswerte, zu denen Sie mit der PIN gelangen, dienen nur zu Ihrer Information.
Die PIN wird dem Zähler einmalig zugeordnet und kann von Ihnen nicht geändert werden. Ihre persönliche PIN erhalten Sie, nach telefonischer Anfrage unter der bekannten Kundenservice-Nummer 03834 53 21 15. Gern nehmen wir Ihre Anfrage aber auch persönlich in unserem Kundenzentrum entgegen.
Zur Identifizierung halten Sie bitte folgende Daten bereit: Name, Anschrift, Kundennummer und Zählernummer.
Ihre persönliche 4-stellige PIN wird Ihnen dann postalisch zugestellt.
Zur Identifizierung halten Sie bitte folgende Daten bereit: Name, Anschrift, Kundennummer und Zählernummer.
Ihre persönliche 4-stellige PIN wird Ihnen dann postalisch zugestellt.
Bei der Bedienung wird zwischen Geräten mit Bedienung über eine optische Schnittstelle und jenen, die über einen mechanischen Taster verfügen, unterschieden.Die Bedienung moderner Messeinrichtungen mit optischer Schnittstelle erfolgt mittels einer handelsüblichen Taschenlampe über eine optische Taste am Zähler.
Eine kurze Anleitung zur Eingabe der PIN können Sie hier nachlesen:
Eine kurze Anleitung zur Eingabe der PIN können Sie hier nachlesen:
Im Netz Greifswald werden derzeit folgende Zählertypen verbaut: