Netzentgelte

Gemäß Netzentgeltverordnung Strom sind die Entgelte für den Prozess der Netznutzung zu veröffentlichen: Es gelten die nachgeordneten Preisblätter.

Netzentgelte gemäß §23a EnWG

Umlage nach § 19 StromNEV

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen. Paragraf 19 regelt das Angebot reduzierter Netzentgelte für besonders stromintensive Letztverbraucher – in der Regel große Industriebetriebe. Das individuelle Netzentgelt darf dabei 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes nicht unterschreiten. Die den Netzbetreibern daraus entstehenden Kosten werden auf die übrigen Letztverbraucher umgelegt. Die Höhe der in Rechnung gestellten Umlage ist dabei abhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch.
Umlage je Letztverbrauchergruppe in 2023
LV Gruppe A* 0,417 ct/kWh
LV Gruppe B* 0,050 ct/kWh
LV Gruppe C*  0,025 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe A*: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.

Letztverbrauchergruppe B*: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kWh. Maßgeblich sind die in der o. g. Tabelle aufgeführten Beträge.

Letztverbrauchergruppe C*: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh. Maßgeblich sind die in der o. g. Tabelle aufgeführten Beträge.
Individuelle Netzentgelte – Sonderformen der Netznutzung gemäß § 19 StromNEV

Atypische Netznutzung (§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV)

Mehr- und Mindermengen

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Wie in Abschnitt 4 des Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen“ beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom BDEW veröffentlichten Preise (www.bdew.de) zu übernehmen.

Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise Strom erfolgt gemäß der Anlage 1 zur BDEW/VKU/Geode/bne-Anwendungshilfe "Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas".
In der csv-Datei sind für jeden Anwendungsmonat die Preise in ct/kWh mit vier Nachkommastellen angegeben. Zusätzlich steht eine Excel-Datei bereit, in der die Berechnung anhand der Arbeitswerte und Kosten nachvollzogen werden kann.

Ab dem Abrechnungsbeginn 01.01.2006 werden diese Preise durch die Stadtwerke Greifswald GmbH übernommen. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich zum Erfüllungszeitpunkt geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.

Mehr-und Mindermengenpreise Stand 30.03.2021 (csv)
Verrechnung MS-Entnahmestelle mit Niederspannungsmessung

Falls eine 20kV - Entnahmestelle über keine Verrechnungsmesseinrichtung in dieser Spannungsebene verfügen sollte, kann ersatzweise im begründeten Ausnahmefall eine Verrechnungsmesseinrichtung in der 0,4kV Messebene verwendet werden.
Für diesen Fall werden 3% Umspannverluste im Rechnungsteil der Netzentgelte zur Abrechnung gebracht. Alle Rechnungsbestandteile (monatliche Differenzmenge Wirkarbeit, Blindarbeit und elektrische Leistung) werden durch die im Bereich der Abnahmestelle verursachten und nicht messtechnisch erfassten 3% Umspannverluste als Mengenerhöhung  pauschal beaufschlagt. Diese sind Teil des Netto-Preises.

Stadtwerke Greifswald
Gützkower Landstraße 19–21, 17489 Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 53-21150

Cookie-Einstellungen

Auf unserer Webseite kommt Google Analytics zum Einsatz, mit dessen Hilfe wir Analysen und statistische Auswertungen unserer Webseite vornehmen. Informationen zur Funktionsweise, zur Funktionsdauer und zu den Verarbeitungsvorgängen des Cookies sowie zum dessen Anbieter erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.