Können mehrere Rollstuhlfahrer mit einem Bus befördert werden?

Entscheidend für die Mitnahme von Personen, auch von Fahrgästen im Rollstuhl, ist die Einhaltung der zulässigen Gesamtanzahl der beförderten Personen und der zulässigen Gesamtmasse des mitgeführten Gepäcks. Außerdem muss die Beförderungssicherheit für alle Fahrgäste gewährleistet sein.

  • Aus Sicherheitsgründen kann nur ein Rollstuhl oder Kinderwagen im Bus transportiert werden.
 Wir bitten um Verständnis!

Was kann im Bus transportiert werden?

Unentgeltlich befördert werden:
  • Kinderwagen, wenn sie zur Beförderung von Kleinkindern benutzt werden.
  • Gepäck unter 0,30 x 0,90 x 0,60 m,
  • Kleintiere in Behältern (z. B. Vögel im Vogelbauer, Katzen in Körbchen),
  • Hunde, sofern die Begleitperson im Besitz eines gültigen Zeitfahrausweises ist. Für die Mitnahme von Hunden besteht grundsätzlich Leinenpflicht und für größere und Hunde der Rasseliste MV auch Maulkorbpflicht.
  • Für die Beförderung von schwerbehinderten Menschen  gelten die gesetzlichen Vorschriften (siehe auch  die Tarif und Beförderungsbedingungen)
  • Die Mitnahme von Fahrrädern im Linienbus ist grundsätzlich nicht gestattet.

Stadtwerke Greifswald
Gützkower Landstraße 19–21, 17489 Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 53-21150

Cookie-Einstellungen

Auf unserer Webseite kommt Google Analytics zum Einsatz, mit dessen Hilfe wir Analysen und statistische Auswertungen unserer Webseite vornehmen. Informationen zur Funktionsweise, zur Funktionsdauer und zu den Verarbeitungsvorgängen des Cookies sowie zum dessen Anbieter erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.