Rechnungserläuterung
Nach der Zählerablesung im November kommt die Jahresrechnung der Stadtwerke. Für viele Kunden ist dies ein guter Grund, sich intensiver mit ihrem Energie- und Wasserverbrauch auseinanderzusetzen.
Ein erheblicher Teil des Familienbudgets muss als Abschlagsbetrag monatlich für die Leistungen der Stadtwerke eingeplant werden. Mit der Jahresrechnung wird gewissermaßen reiner Tisch gemacht – die Kunden und die Stadtwerke erfahren, wo sie stehen.
Kunden, die wir nicht persönlich erreichen, erhalten Ablesekarten und werden um Selbstablesung gebeten. Wo dennoch kein Zählerstand vorliegt, erfolgt die Schätzung des Energie- und Wasserverbrauches. Die Jahresrechnungen werden verschickt; bestehende Guthaben erstattet, Restforderungen werden fällig.
Der neue Abschlag wird auf der Grundlage des Verbrauches im letzten Abrechnungszeitraum und der aktuellen Preise jeweils für das kommende Jahr berechnet. Es kann sinnvoll sein, den Abschlagsbetrag nach Rücksprache mit dem Kundenzentrum anzupassen, wenn sich beispielsweise die Personenanzahl in einem Haushalt ändert oder ein neues Großgerät angeschafft wurde.
Ein erheblicher Teil des Familienbudgets muss als Abschlagsbetrag monatlich für die Leistungen der Stadtwerke eingeplant werden. Mit der Jahresrechnung wird gewissermaßen reiner Tisch gemacht – die Kunden und die Stadtwerke erfahren, wo sie stehen.
Kunden, die wir nicht persönlich erreichen, erhalten Ablesekarten und werden um Selbstablesung gebeten. Wo dennoch kein Zählerstand vorliegt, erfolgt die Schätzung des Energie- und Wasserverbrauches. Die Jahresrechnungen werden verschickt; bestehende Guthaben erstattet, Restforderungen werden fällig.
Der neue Abschlag wird auf der Grundlage des Verbrauches im letzten Abrechnungszeitraum und der aktuellen Preise jeweils für das kommende Jahr berechnet. Es kann sinnvoll sein, den Abschlagsbetrag nach Rücksprache mit dem Kundenzentrum anzupassen, wenn sich beispielsweise die Personenanzahl in einem Haushalt ändert oder ein neues Großgerät angeschafft wurde.
Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten? Hier finden Sie Hinweise, was zu tun ist, wenn Sie die Rechnung oder den monatliche Abschlag wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr begleichen können. |
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Warum können sich Abschläge jedes Jahr ändern?
Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftigen monatlichen Abschläge zu errechnen. Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt werden.
Wieso elf Abschläge, das Jahr hat doch zwölf Monate?
Die Beträge für Energie- und Wasser sind jeweils am 15. Tag des laufenden Monat fällig. Das heißt, am 15. jeden Monats muss der Betrag dem Versorgungsunternehmen zur Verfügung stehen. Die Zahlungen sind festgelegt von Januar bis November. Der Dezember bleibt dem gegenseitigen Zahlungsausgleich vorbehalten; hierfür wird eine Jahresendabrechnung erstellt.
Zu viel gezahltes Geld erhält der Kunde im Dezember zurück, zu wenig entrichtetes Entgelt wird nachgefordert.
Besonderheit:
Sollten Sie die Zahlung jeweils zum 1. des laufenden Monats wünschen, werden im Zeitraum Februar bis November nur zehn Abschläge gefordert. Hierbei fallen die Abschlagsbeträge geringfügig höher aus.
Hinweis:
Je kleinere Abschlagsbeträge Sie wählen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende des Jahres einen höheren Rechnungsbetrag zahlen müssen!
Wie kann ich meinen monatlichen Abschlagsbetrag ändern?
Abschlagsbeträge können per Telefon, Brief, E-Mail oder Fax geändert werden. Sie können sich auch an unser Kundenzentrum wenden oder Ihren Abschlagsbetrag direkt im Onlineportal ändern.
Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftigen monatlichen Abschläge zu errechnen. Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt werden.
Wieso elf Abschläge, das Jahr hat doch zwölf Monate?
Die Beträge für Energie- und Wasser sind jeweils am 15. Tag des laufenden Monat fällig. Das heißt, am 15. jeden Monats muss der Betrag dem Versorgungsunternehmen zur Verfügung stehen. Die Zahlungen sind festgelegt von Januar bis November. Der Dezember bleibt dem gegenseitigen Zahlungsausgleich vorbehalten; hierfür wird eine Jahresendabrechnung erstellt.
Zu viel gezahltes Geld erhält der Kunde im Dezember zurück, zu wenig entrichtetes Entgelt wird nachgefordert.
- Bequemer geht es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen! Dann werden die Beträge automatisch und fristgerecht von den Stadtwerken abgebucht.
Besonderheit:
Sollten Sie die Zahlung jeweils zum 1. des laufenden Monats wünschen, werden im Zeitraum Februar bis November nur zehn Abschläge gefordert. Hierbei fallen die Abschlagsbeträge geringfügig höher aus.
Hinweis:
Je kleinere Abschlagsbeträge Sie wählen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende des Jahres einen höheren Rechnungsbetrag zahlen müssen!
Wie kann ich meinen monatlichen Abschlagsbetrag ändern?
Abschlagsbeträge können per Telefon, Brief, E-Mail oder Fax geändert werden. Sie können sich auch an unser Kundenzentrum wenden oder Ihren Abschlagsbetrag direkt im Onlineportal ändern.