Unterjährige Abrechnung

In der Regel wird die verbrauchte Energie gegenüber unseren Kunden jährlich abgerechnet, da die meisten Strom- und Gaszähler im Jahresturnus abgelesen werden. Mit der Rechnung für den Energieverbrauch werden auf Basis des zuletzt festgestellten Verbrauchs die monatlichen Abschlagszahlungen ermittelt.

Eine unterjährige Abrechnung, z. B. auf Basis monatlich gemessener Verbrauchswerte, ist ebenso möglich. Jedoch berechnen wir den damit verbundenen Mehraufwand, wie andere Energieversorger auch, über eine Gebühr für zusätzliche Abrechnungen verursachungsgerecht weiter. Dagegen ist die von den meisten Kunden gewünschte jährliche Abrechnung natürlich kostenfrei.
Vereinbarung und Preise
Die unterjährige Abrechnung kann zusätzlich zum regulären Vertrag durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung beauftragt werden. Möglich sind monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungen. Diese sind für die Versorgungsbereiche der Stadt Greifswald und regio energie unterschiedlich gestaltet. Zudem findet eine Teilung in Strom-, Gas- und Fernwärmekunden statt.

Vereinbarung unterjährige Abrechnung für GREIFENstrom, GREIFENgas und Fernwärme
Vereinbarung unterjährige Abrechnung für regiostrom und regiogas

Stadtwerke Greifswald
Gützkower Landstraße 19–21, 17489 Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 53-21150

Cookie-Einstellungen

Auf unserer Webseite kommt Google Analytics zum Einsatz, mit dessen Hilfe wir Analysen und statistische Auswertungen unserer Webseite vornehmen. Informationen zur Funktionsweise, zur Funktionsdauer und zu den Verarbeitungsvorgängen des Cookies sowie zum dessen Anbieter erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.