Zahlungsschwierigkeiten

Kaum einer redet darüber, aber es passiert leider öfter als man denkt: Die Rechnung oder der monatliche Abschlag kann nicht mehr bezahlt werden. Dies muss einem nicht peinlich sein, denn ausgelöst durch Notlagen, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sonstige Gründe kann man auch unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Wichtig ist es, dass Betroffene die Stadtwerke Greifswald frühzeitig über Zahlungsschwierigkeiten informieren, damit gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden kann. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen nämlich zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren. Unsere Mitarbeiter wirken gern unterstützend und beratend dabei mit, diese negativen Folgen schon im Vorfeld zu umgehen.

Wie kann ich Zahlungsschwierigkeiten vorbeugen?
Oft ist ein veränderter Energieverbrauch der Grund für eine überhöhte Jahresendabrechnung. Schon kleine Veränderungen – etwa Familiennachwuchs oder die Anschaffung eines neuen Großgerätes – können sich in der nächsten Jahresendabrechnung auswirken. Deshalb möchten wir unseren Kunden empfehlen, die monatliche Abschlagshöhe gegebenenfalls zu überprüfen. Grundsätzlich ist jedoch der angegebene Abschlag aus der Rechnung an dem Verbrauch aus dem Abrechnungsjahr orientiert und legt diesen für das kommende Jahr zugrunde.

Weiterhin haben unsere Kunden die Möglichkeit, Gebrauch von Energieberatungen und Rechnungssimulationen zu machen und den Verbrauch der im Haushalt befindlichen Geräte mit von uns entliehenen Messinstrumenten zu prüfen. Schon mit einfachen Mitteln kann also der Verbrauch so optimiert werden, dass eine hohe Jahresendabrechnung nicht mehr zu befürchten ist.
Abwendungsvereinbarung/ Ratenzahlungsvereinbarung
Die Stadtwerke Greifswald bieten Ihnen als Ihr Energiedienstleistungsunternehmen Unterstützung an. Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung von Ratenzahlungen gem. § 19 Abs. 5 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) / Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), auch Abwendungsvereinbarung genannt. Grundsätzlich können für Strom und Gas getrennte Vereinbarungen abgeschlossen werden. Ein Muster unserer Abwendungsvereinbarung  finden Sie im nachstehenden Dokument. Bei weiteren Fragen, können Sie sich gern an uns wenden.  

Stadtwerke Greifswald
Gützkower Landstraße 19–21, 17489 Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 53-21150

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