Leitungsauskunft
Die Stadtwerke weisen auf die
Verpflichtung zur Einholung einer Leitungsauskunft bei Tiefbauarbeiten
hin:
Danach sind alle Auftraggeber verpflichtet, vor Baubeginn im Stadtgebiet Greifswald eine Auskunft über die Lage von unterirdischen Versorgungsleitungen bei den Stadtwerken einzuholen. Im Schadensfall werden die Verursacher zur Kasse gebeten.
Für Ihre Leitungsauskunft nutzen Sie bitte das Antragsformular.
Dem Antrag ist ein Lageplan bzw. eine Liegenschaftskarte mit Hervorhebung der von der Baumaßnahme betroffenen Fläche (möglichst als PDF-Datei) einzureichen.
E-Mail: leitungsauskunft@sw-greifswald.de
Telefonnummer: 03834/532190
Bitte beachten Sie dazu die Leitungsschutzanweisung!
Den bauausführenden Firmen wird empfohlen, allen Mitarbeitern den Inhalt dieser Leitungsschutzanweisung bekanntzugeben. Die in der Leitungsschutzanweisung enthaltene einseitige Kurzfassung „Merkblatt zum Schutz unterirdischer Leitungen“ ist auf der Baustelle vorzuhalten.
Kurzfassung „Merkblatt zum Schutz unterirdischer Leitungen“
für Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen:
Danach sind alle Auftraggeber verpflichtet, vor Baubeginn im Stadtgebiet Greifswald eine Auskunft über die Lage von unterirdischen Versorgungsleitungen bei den Stadtwerken einzuholen. Im Schadensfall werden die Verursacher zur Kasse gebeten.
Bitte denken Sie auch als Privatkunde daran, dass auf Ihrem Grundstück Leitungen liegen können.
Im Bereich Technische Dokumentation informieren wir Sie kostenlos über die Lage von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen (Gas, Strom, Fernwärme, Trink- und Abwasser) im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Greifswald. Für Ihre Leitungsauskunft nutzen Sie bitte das Antragsformular.
Dem Antrag ist ein Lageplan bzw. eine Liegenschaftskarte mit Hervorhebung der von der Baumaßnahme betroffenen Fläche (möglichst als PDF-Datei) einzureichen.
Beschreiben und kennzeichnen Sie Ihre durchzuführende Maßnahme eindeutig.
Bei Anfragen auf Privatgrundstücken ist eine Vollmacht des Eigentümers zusätzlich einzureichen.
Ansprechpartner: Silke JahnkeBei Anfragen auf Privatgrundstücken ist eine Vollmacht des Eigentümers zusätzlich einzureichen.
E-Mail: leitungsauskunft@sw-greifswald.de
Telefonnummer: 03834/532190
Bitte beachten Sie dazu die Leitungsschutzanweisung!
Den bauausführenden Firmen wird empfohlen, allen Mitarbeitern den Inhalt dieser Leitungsschutzanweisung bekanntzugeben. Die in der Leitungsschutzanweisung enthaltene einseitige Kurzfassung „Merkblatt zum Schutz unterirdischer Leitungen“ ist auf der Baustelle vorzuhalten.
Kurzfassung „Merkblatt zum Schutz unterirdischer Leitungen“
für Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen:
Wer an Versorgungsleitungen auf öffentlichen und privaten Grundstücken Schäden verursacht, setzt sich den Schadensersatzansprüchen des Betreibers aus und kann darüber hinaus strafrechtlich mit Höchststrafen von bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug zur Verantwortung gezogen werden – und zwar auch dann, wenn die Delikte fahrlässig begangen werden. Zur Verhütung von Schäden – auch an den Umhüllungen der Leitungen – muss daher bei den Arbeiten Folgendes beachtet werden:
- Rechtzeitige Erkundigung nach dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen bei den Stadtwerken Greifswald und allen anderen in Betracht kommenden Versorgungsträgern und Einsichtnahme der Pläne auf der Baustelle unmittelbar vor Baubeginn.
- Im unmittelbaren Bereich von Versorgungsleitungen dürfen Erdarbeiten nur in Handschachtung und mit größter Vorsicht durchgeführt werden. Freigelegte Leitungen sind vor jeglicher Beschädigung zu schützen und gegen Lageveränderungen fachgerecht abzusichern. Widerlager dürfen nicht hintergraben oder freigelegt werden.
- Jede Beschädigung von Versorgungsleitungen ist sofort den Stadtwerken Greifswald zu melden.
- Freigelegte Versorgungsleitungen sind in Abstimmung mit den Stadtwerken Greifswald entsprechend den einschlägigen Regeln und Richtlinien wieder zu verfüllen.
- Maßnahmen bei Beschädigungen von Erdkabeln, Freileitungen und Rohrleitungen: Wird ein Erd- oder Freileitungskabel beschädigt oder gerissen bzw. eine Rohrleitung so beschädigt, dass eine Leckage vorliegt, sind sofort Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen:
- - Gefahrenbereich räumen und weiträumig absichern!
- - Schadensstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern!
- - Den Schaden sofort an die Stadtwerke Greifswald melden!
- - Falls erforderlich, Polizei und/oder Feuerwehr benachrichtigen!
- - Einzuleitende Maßnahmen mit den Stadtwerken Greifswald und ggf. mit weiteren zuständigen Dienststellen abstimmen!
Strom | Gas | Wasser | Fernwärme |
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Bei beschädigten Stromversorgungskabeln, die unter Spannung stehen, besteht Gefahr für Leib und Leben der Arbeiter, Baggerfahrer und anderer Personen durch Starkstromeinwirkung. | Bei ausströmendem Gas besteht Zünd-/Explosionsgefahr. Deshalb Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein Feuer anzünden, keine elektrischen Anlagen bedienen, sofort alle Baumaschinen und Fahrzeugmotoren abstellen! Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen! Falls Gas ausgetreten ist, Türen und Fenster öffnen! | Bei ausströmendem Wasser besteht die Gefahr der Aus- und Unterspülung sowie der Überflutung. | Bei einer beschädigten Fernwärmeleitung besteht Verbrühungsgefahr durch plötzlichen Austritt von Heißwasser oder Heißdampf. |
Bei Gefahr im Verzug und bei Störungen sind die Stadtwerke unter folgender Telefonnummer
immer zu erreichen:
>> Rund um die Uhr – bei Tag und bei Nacht <<
immer zu erreichen:
>> Rund um die Uhr – bei Tag und bei Nacht <<
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