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Ihr Abwasser- Unsere Aufgabe
Über Uns

Umweltgerechte  Entsorgung von Schmutzwasser und die Ableitung des Niederschlagswassers

 

Das Abwasserwerk Greifswald (AWG) wurde im April 1993 als  städtischer Eigenbetrieb gegründet und  nimmt für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) die hoheitliche Aufgabe der Ableitung und Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser wahr. 

Zur Unterhaltung und zum Betrieb des Kanalnetzes (Trennsystem) gehört u.a. die jährliche Reinigung von Netzabschnitten, um die Funktionsfähigkeit, d.h. die problemlose Ableitung des Abwassers zu gewährleisten. Um mögliche Schäden zu entdecken und zu beheben, muss das Kanalnetz innerhalb von 15 Jahren einmal vollständig mit der Kamera befahren werden. Hinzu kommen die Wartung, Pflege und Instandsetzung der städtischen Pumpwerke, sowie der störungsfreie Betrieb der Abwasserdruckrohrleitungen.

Die Behandlung und Reinigung der Abwässer erfolgt im unternehmenseigenem Klärwerk Ladebow, das für eine Kapazität von 96.000 Einwohnergleichwerten ausgelegt ist. Auf Vertragsbasis sichert dieses auch für umliegende Gemeinden die Reinigung und Aufbereitung des Schmutzwassers. 
 

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367,7 km

Gesamtlänge Kanalnetz

302,0 km

davon Gefälleleitungen

62,1 km

davon Abwasserdruckrohrleitungen

3,6km

davon Vakuumentwässerung (OT Friedrichshagen)

Durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurden die Aufgaben der öffentlichen Straßenentwässerung sowie der gemeindlichen Gewässerbewirtschaftung mit Beschluss vom 16.12.2013 an das Abwasserwerk übertragen. 

Im Bereich Straßenentwässerung obliegt dem Abwasserwerk die Unterhaltung der technischen Anlagen und Einrichtungen für die Straßenentwässerung, außer Straßenseitengräben und Gossen. Hierzu gehören u.a. die sogenannten Sinkkästen, die nach einem Reinigungsplan einmal oder mehrfach im Jahr gereinigt werden. 
Im Bereich der Gewässerbewirtschaftung werden Investitionsmaßnahmen vorbereitet und ausgeführt, die eigentliche „Grabenunterhaltung“ erfolgt weiterhin durch den Wasser- und Bodenverband.    

Unser oberstes Ziel ist die sichere, bedarfsgerechte und umweltfreundliche Entsorgung von Schmutzwasser und die Ableitung des Niederschlagswassers in den Vorfluter.                  

12 Stck

Haupt- und Zwischenpumpwerke

21 Stck

Regenrückhaltebecken

99 Stck

Schachtpumpwerke

3,42 Mio.m³

Gereinigte Jahresschmutzwassermenge (JSM)

Service

Die geltenden Satzungen sind die Grundlagen unseres Handelns

Der Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald erhebt zur Deckung seiner laufenden Kosten Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung.

Gebührenübersicht

  Gebühr 2020-2022 Gebühr 2023-2025
Zentrale Schmutzwasserbeseitigung 2,53 €/m³ 2,95 €/m³
Niederschlagswasser 0,62 €/m² 0,51 €/m2

Die Schmutzwassergebühr wird erhoben für das häusliche und gewerbliche Schmutzwasser, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Die Menge des Schmutzwassers richtet sich nach dem Verbrauch des aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogenen Frischwassers. 


Die Niederschlagswassergebühr wird nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche berechnet, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage mittelbar oder unmittelbar gelangt (angeschlossene Fläche). Berechnungseinheit sind die Quadratmeter befestigte Fläche und Veranlagungszeitraum ist ein Jahr. 

Jede Änderung, der an die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage angeschlossenen überbauten und befestigten Flächen, ist mitteilungspflichtig.

Die Festsetzungsfrist der Niederschlagswassergebühr beträgt 4 Jahre. Das bedeutet, die Niederschlagswassergebühren können für bis zu 4 Jahre rückwirkend erhoben werden. Hinzu kommen die Gebühren für das aktuelle Jahr.


Weiterhin erhebt die Universitäts-und  Hansestadt Greifswald für die erstmalige Herstellung eines Schmutz- und Regenwasseranschlusses Beiträge.
Wird ein Grundstück erstmals an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen, werden einmalig Anschlussbeiträge erhoben. Durch diese Beiträge soll ein Großteil der Herstellungskosten für das Kanalnetz und die Kläranlage gedeckt werden. Ihre Höhe wird durch eine sogenannte Globalberechnung ermittelt. Sobald ein Grundstück neu an unser Kanalnetz angeschlossen wird, berechnet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Anschlussbeiträge.

Für die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Schmutzwasserentsorgung wird ein Anschlussbeitrag i.H.v. 2,38 €/qm nutzungsbezogener Grundstücksfläche erhoben. Der Anschlussbeitrag für die Anschlussmöglichkeit an die Niederschlagswasserentsorgung beträgt 1,04 €/qm nutzungsbezogener Grundstücksfläche.  

Aktuelles Baugeschehen

Derzeit finden in Schönwalde II die Kanalinspektionsarbeiten an unseren Hauptleitungen statt.

 

fertige Projekte  finden Sie im Bautagebuch der Stadtwerke

Wie funktioniert eine Kläranlage?

Was ist Belebtschlamm und welche Aufgabe haben Faultürme? Diese und viele andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch vor Ort auf der Kläranlage.   

Im Zeitraum von April bis Oktober sind maximal zwei Führungen pro Woche möglich. Eine Gruppe sollte nicht mehr als 20 Personen umfassen. Je nach Interessenlage dauert eine Führung zwischen 45 und 90 Minuten.
Bitte stimmen Sie Führungen auf der Kläranlage Ladebow rechtzeitig ab.

Klärwerk Ladebow
Thomas-Müntzer-Straße 46
17493 Greifswald

Telefon 03834 53-2540
Fax        03834 53-2560

E-Mail: abwasserwerk(at)sw-greifswald.de

 

Anträge und Formulare

Grundstücksentwässerung und Gartenwasserzähler

Die Anlagen zur Ableitung des Abwassers aus Gebäuden, die sogenannten Grundstücksentwässerungsanlagen, befinden sich bis zur Grundstücksgrenze im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers. Eine sorgfältige Planung und Ausführung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist Voraussetzung für die sichere Ableitung des Abwassers und den Schutz des Grundwassers. Baumaßnahmen an Grundstücksentwässerungsanlagen sind deshalb genehmigungspflichtig. 


Antrag zum Bau einer Grundstücksentwässerunganlage

Der Antrag ist  beim Abwasserwerk mindestens 4 Wochen vor Herstellungsbeginn  schriftlich einzureichen. Neben dem schriftlichen Antrag sind einzureichen:

  • Lageplan im Maßstab 1:500

  • Entwässerungsplan im Maßstab 1:100
  • Nach Prüfung der Unterlagen erteilt das Abwasserwerk den Erlaubnisbescheid mit den notwendigen technischen und rechtlichen Bedingungen.
  • Nach baulicher Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsleitungen ist die Dichtheit zu überprüfen. Eine optische Prüfung durch TV Befahrung ist für häusliches Abwasser ausreichend. Die Abwasserrohrleitungen gelten als dicht, wenn keine sichtbaren Schäden festgestellt werden. Dichtheitsprüfungen für gewerbliche Abwässer müssen nach DIN 1610 erfolgen.
  • Zur Abnahme durch das Abwasserwerk ist die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage dem Abwasserwerk drei Tage vorher anzuzeigen. Die Rohrleitungen dürfen bis zur Abnahme nicht verfüllt werden. Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme in Betrieb genommen werden.

 

Vor der Ausführung von Tiefbauarbeiten müssen Sie als Bauherr/Bauherrin bzw. Bauunternehmen die Baufreiheit sicherstellen. Unter anderem haben Sie eine dahingehende Erkundigungspflicht gegenüber den Ver- und Entsorgungsunternehmen, die im Bereich Ihres Bauvorhabens Leitungsnetze betreiben.
Dadurch sollen Beschädigungen der Leitungsnetze vermieden werden, die in der Folge zu  Störungen führen können.

Der Abzugszähler misst die verbrauchte Wassermenge für die Gartenbewässerung und bringt diese bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug.
Bitte betrachten Sie vor Antragstellung die ökologischen und finanziellen Gesichtspunkte eines Abzugszählers. Müssen u.a. die Grünflächen unbedingt im Sommer bewässert werden und berücksichtigen Sie, dass der Einbau des Abzugszählers mit Installateur-, Einbau- und auch regelmäßigen Wechselkosten entsprechend der Eichfrist verbunden ist. 

Abzugszähler dürfen nur entsprechend der Einbauvorschrift und von einem zugelassenen Installationsbetrieb installiert werden. Der Abzugszähler ist genehmigungspflichtig und muss beantragt werden.

Bitte beachten Sie die umseitig stehenden Hinweise auf dem Antrag Abzugszähler und die Information zur richtigen Entsorgung von Poolwasser

Antrag Abzugszähler mit Hinweisen Abwasserinformation Poolwasser

Zugelassene Installationsbetriebe für den Einbau eines Abzugszählers:

Martens Haustechnik GmbH
Am Helmshäger Berg    2
17489    Greifswald 
Tel:  03834 / 500046 
Fax: 03834  502319

 

Boddenbau GmbH Greifswald
Poggenweg    16  
17489    Greifswald
Tel:   03834 / 58300
Fax:  03834    583030

 

Böttcher Heizung & Sanitär
Grimmer Straße    11
17490    Greifswald
Tel:    03834 / 5664-0
Fax:   03834   5664-10

 

Sochiera Bäder & Heizung & Kaminöfen
Lange Reihe  20 
17489    Greifswald
Tel:     03834 / 5775-0
Fax:    03834   5775-11

 

Edgar Buß Bäder und Wärme
Mühlenweg 41
17489    Greifswald
Tel:    03834 / 502770
Fax:   03834    594189

Burghard Kadow Fachbetrieb für Heizung- und Sanitärtechnik
Kurzer Weg 2 A
17493    Greifswald 
Tel:  03834 / 845349
Fax: 03834    845349

Kläske & Schmidt GmbH
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str.  34
17506    Gützkow
Tel:   038353 / 50726 
Fax:  038353   776251

TS K.-J. Sklenar Technischer Service
Wolgaster Straße 114 
17489    Greifswald 
Tel:  03834 / 504360   

 

Uwe Grubert Heizung/Sanitär Instalations GmbH
Loitzer Straße 20
17489 Greifswald
Tel.: 03834 / 59 49 72
Fax: 03834 / 59 49 74

 

Eichhorst GmbH
Am Koppelberg 1B
17489 Greifswald
Tel.: 03834 / 58 513
Fax: 03834 / 58 51 51

 

Stroth Gebäudetechnik
Gützkower Landstraße 36-40
17489 Greifswald
Tel.: 03834 / 83 54 595
Fax: 03834 / 88 75 461

 

Massivhaus M-V GmbH
Am  Elisenpark 34
17491 Greifswald
Tel.: 03834 / 88 78 990
Fax: 03834 / 88 78 988

 

EIM Gebäudetechnik GmbH
Wolgaster Straße 35/36
17489 Greifswald
Tel.: 03834 / 59 50 130
Fax: 03834 / 59 50 139
Mobil: 0172 / 31 95 817

 

Wasser und Energie Sebastian Rieß
Goethestraße 1
17489 Greifswald
Tel.: 0151 / 50 56 72 32

 

Firma Metzler 
Pommersche Straße   65
17506    Gützkow
Tel:    038353 / 277
Fax:   038353   68278   

Massivhaus M-V GmbH
Am Elisenpark 34
17491  Greifswald
Tel:   03834 / 8878990
Fax:  03834    8878988 

 

Tony Spiering Installation und Service von Gas-, Wasser und Heizungsanlagen
Anklamer Straße  96/97   
17489    Greifswald  
Tel:    03834 / 502394

       

WVG Dienstleistungsgesellschaft
Hans-Beimler-Straße  73
17491    Greifswald  
Tel:   03834 / 773240
Fax:  03834    773855

 

Uwe Jonas Sanitär Heizung Klempnerei
August-Bebel-Straße  46 
17506    Gützkow 
Tel:  038353 /  343   
Fax: 038353   468046   

 

Heizung Sanitär Tambach Inh. Steffen Kebschull
Chausseestraße  27
17506    Gribow 
Tel:  038355 / 6229 
Fax: 038355    61523   

 

Sven Olthoff Heizung & Sanitär 
Greifswalder Straße  10  
17506    Gützkow 
Tel:  038353 / 398
Fax: 038353   66852


Karriere 

Starte Deine berufliche Zukunft beim Abwasserwerk! 


Du suchst einen Beruf mit Zukunft?
Du interessierst Dich für Naturwissenschaften und Technik?
Dir sind Umwelt- und Ressourcenschutz wichtig?
Dann bist Du bei uns richtig.
Anfragen bitte über die Personalabteilung der Stadtwerke.

Mehr Informationen zum Ausbildungsberuf: Fachkraft für Abwassertechnik

 

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie

  • die beiden letzten vorliegenden Schulzeugnisse,
  • ein aktuelles Lichtbild und
  • einen tabellarischen Lebenslauf.

Bewerbungen richten Sie bitte an:

Oder Sie möchten bei uns einsteigen, dann informieren Sie sich über offene Stellen in unserem Bewerberportal.

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Informationen

Umweltschutz

Eine bessere Zukunft für unsere Gewässer - helfen Sie mit!

Kein Müll ins WC

Essensreste, Medikamente und Hygienemüll belasten die Gewässer. Bitte helfen Sie mit, unsere Gewässer sauber zu halten. Feste Abfälle wie u.a. Feuchttücher, Tampons und Katzenstreu sollten nicht mit Hilfe der WC-Spülung beseitigt werden, sondern in der Restmülltonne entsorgt werden. Denn sonst verstopfen Rohre, Pumpen und es entstehen hohe Kosten für die Reinigung des Abwassers. 
 

Poolwasser ist Abwasser

… und muss dementsprechend über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden. Bitte lesen Sie hierzu folgendes Infoblatt: 

 

Abwasserinformation Poolwasser

Spülwasser gehört nicht in den Gully

Was im Straßenablauf – dem sogenannten „Gully“ landet, kann auf direktem Weg ins Gewässer gelangen!
Spülwasser, das Seife und andere Rückstände enthält, muss als Grauwasser entsorgt werden. Das Grauwasser kann über den Abfluss im Haus entsorgt werden. Von dort aus gelangt es über den Schmutzwasserkanal zur Kläranlage und wird gereinigt in die Natur zurückgegeben.
 

Entwässerung von Haus und Grundstück – darauf sollten Sie achten!

Die richtige Entwässerung von Grundstück und Gebäude ist nicht nur wichtig für das Schmutzwasser, sondern auch für das Niederschlagswasser.
Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt!

Broschüre Rückstauschutz und Rückstausicherung Abwasserinformation Spülunfälle und Entlüften Technisch korrekte und defekte Hausableitungen

Die  Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist gemäß der Selbstüberwachungsverordnung verpflichtet, ein Abwasserkataster über die Einleitungen von nichthäuslichem Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen zu führen.

Dazu werden Betriebsdaten von den relevanten Betreibern mit Vorbehandlungsanlagen (Fettabscheider, Koaleszenzabscheider) bzw. von Kliniken/Laboren (Übergabeschächte) durch das Stadtbauamt, Abt. Umwelt erfasst.

Der Betreiber erhält einen Überwachungsbescheid mit Festlegung zur Probenahmestelle, Häufigkeit und Umfang der Untersuchungen des anfallenden, einzuleitenden Abwassers.
In der Abwassersatzung sind Grenzwerte für die Parameter der Untersuchungsergebnisse festgelegt, welche einzuhalten sind. Ebenso ist das Zeitintervall zur Entsorgung der Vorbehandlungsanlagen in der Satzung geregelt
 

Die Qualität unserer Leistungen und die Nachhaltigkeit unseres Handelns lassen wir regelmäßig unabhängig prüfen und zertifizieren.

Das Abwasserwerk Greifswald – Eigenbetrieb der UHGW ist Mitglied in verschiedenen Verbänden, Interessenvertretungen und Kooperationen. Dies gibt uns die Möglichkeit gesellschaftliche, politische und umwelttechnische Themen rund um die Abwasserbeseitigung aktiv mitzugestalten.

Das Kürzel KOWA MV steht für die „Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser Mecklenburg-Vorpommern e. V.“. Die KOWA MV versteht sich als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
 

Kontakt

Anschrift:

Abwasserwerk Greifswald
Eigenbetrieb der Universitäts-und Hansestadt Greifswald
Gützkower Landstraße 19–21
17489 Greifswald

Telefon 03834 53-2511
Fax        03834 53-2550
E-Mail: abwasserwerk(at)sw-greifswald.de

Störungen

Bei Störungen an Pumpwerken, bei Geruchsbelästigungen, Verstopfungen oder sonstigen Störungen wenden Sie sich bitte an die Störzentrale der Stadtwerke!

Abrechnungsfragen

Bei Abrechnungsfragen ist das Kundenzentrum der Stadtwerke  zuständig. 

Fragen zum Hausanschluss

Fragen zur Niederschlagswassergebühr / Änderung der angeschlossenen Flächen zur Niederschlagswasserbeseitigung 

Fragen / Anträge zum Abzugszähler (Gartenwasserzähler)

 

F A Q Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen zum Bereich  "Abwasserwerk
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein. 
Kontaktieren Sie uns gerne.

Jeder „Häuslebauer“ muss beim Abwasserwerk einen Antrag zum Bau einer Grundstücksentwässerungsanlage bei Anschluss an die öffentliche Kanalisation (Schmutz-/ Regenwasserkanal) stellen. Daraufhin erhält der „Anschlussberechtigte“ einen Erlaubnisbescheid für das Grundstück.

Die Verlegung der öffentlichen Anschlussleitungen bis ca. 1 m auf das Grundstück werden im Auftrag des Abwasserwerkes ausgeführt. Allerdings werden laut Satzung nur je ein Anschluss (Schmutzwasser und Regenwasser) vorverlegt. Alle weiteren Arbeiten auf dem Grundstück (Bau der privaten Grundstücksentwässerungsanlage) müssen vom Grundstückseigentümer beauftragt und bezahlt werden. 

In der Regel erhält der Grundstückseigentümer das Original des Erlaubnisbescheides zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Ein beauftragtes Planungsbüro erhält eine Kopie oder eine digitale Ausführung. Der Erlaubnisbescheid ist für das Grundstück ausgestellt, sollte also auch bei einem Verkauf dem neuen Grundstückseigentümer übergeben werden.  

Der Grundstückseigentümer ist für die Leitungen und Kontrollschächte auf dem Grundstück zuständig. 

Bei Änderungen oder Erweiterungen an der privaten Grundstücksentwässerungsanlage sollte ebenfalls ein Antrag gestellt werden. 

Im Erlaubnisbescheid ist eindeutig vermerkt, dass die Anschlussleitungen im offenen Rohr-graben durch den Kanalnetzmeister des Abwasserwerkes abgenommen werden müssen, um insbesondere Fehlanschlüsse zu verhindern (Schmutzwasserleitung wird versehentlich an vorverlegte Regenwasserleitung angeschlossen). 

Nein, nach Abwasserbeseitigungssatzung besteht Anschluss- und Benutzungspflicht. Natürlich darf gesammeltes Regenwasser genutzt werden, allerdings sollte der Überlauf einer Zisterne zur eigenen Sicherheit immer an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sein.  

Der Gebührenmaßstab ist die angeschlossene versiegelte Fläche in m² und nicht eine entsprechende Abflussmenge. Deshalb bleiben die Gebühren auch bei Nutzung des Regenwassers gleich. 

Bei der Hochdruck-Kanalreinigung wird ein Schlauch in die Kanalisation eingeführt und mit Wasserdruck, welcher aus einer Reinigungsdüse austritt, durch den Kanal vorangetrieben. Am anderen Schacht angekommen wird der Schlauch per Motorwinde zurückgezogen. Im Kanal befindliche Ablagerung werden dadurch herausgespült und aus dem Kanal entfernt.
Der Vorgang erzeugt im Bereich vor der Düse einen Unterdruck und hinter der Düse (zum Spülwagen hin) einen Überdruck.
Dieser Druck wird durch die Luftzufuhr im Hauptkanal zum größten Teil ausgeglichen. In seltenen Fällen reicht dies jedoch nicht aus, so dass der Ausgleich dann über die Grundstücksentwässerung erfolgt.
Sind die sanitären Anlagen fachgerecht ausgeführt und in einem ordnungsgemäßen Zustand, ist hier der Druckausgleich durch den Revisionsschacht (Kontrollschacht auf dem Grundstück) und durch die Dachentlüftung gewährleistet.
Drucksprünge im Kanal in Höhe der Hausanschlussleitungen sind durch das Bedienpersonal des Kanalreinigungsfahrzeuges nicht beeinflussbar. Es liegt keine Fehlbedienung aus technologischer Sicht vor.
 

Das lässt darauf schließen, dass sich Ihre Dachentlüftung und/oder Ihr Revisionsschacht in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befin-det, überprüfen Sie daher zunächst Ihre Anlagen. Holen Sie sich ggf. Rat bei Ihrem Installateur. Vergewissern Sie sich, dass auch alle Becken an die Dachentlüftung angeschlossen sind, insbesondere wenn das Ereignis nur an einer Stelle (z.B. in der Gästetoilette) aufgetreten ist. Bei nachträglichen angeschlossenen Sanitäranlagen ist dies der häufigste Grund.

In diesem Fall konnte der Unterdruck nicht ausgeglichen werden. Dabei wurde das Wasser des Geruchverschlusses ganz oder teilweise herausgesaugt. Dadurch kann nun die Kanalatmosphäre ungehindert in Ihre sanitären Anlagen einströmen.
Lassen Sie einfach wieder Wasser in die Becken laufen, bzw. betätigen Sie die Spülung der Toiletten. Dadurch wird der Geruchsverschluss wieder geschlossen und es kann keine weitere Kanalluft eintreten. 
 

Die Jahresbescheide werden von unserem Dienstleister, den Stadtwerken Greifswald erstellt. In der Regel erfolgen die Jahresrechnungen zum Jahresende.

 

Nein. Auch ein indirekter Anschluss an die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (zum Beispiel Ableitung des Niederschlags durch Gefälle über eine überbaute und befestigte Fläche in den Straßenablauf) ist gleichzusetzen mit einem direkten Anschluss.

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beträgt die Festsetzungsfrist der Abwassergebühr 4 Jahre. Innerhalb dieser Frist können Gebühren nachträglich erhoben werden, soweit in diesem Zeitraum eine Gebührenpflicht bestand. Wurden über einen längeren Zeitraum keine Gebühren erhoben, begründet dies keinen Vertrauensschutz. Eine Verwirkung tritt somit nicht in Kraft.
Rückwirkende Gebührenerhebungen können auch bei Mietwohnungen erfolgen. Da der Vermieter gegenüber seinen Mietern (§ 556 Abs. 3 BGB) jährlich die Betriebskosten abzurechnen hat, ergibt sich kein Hinderungsgrund, Gebührenforderungen nachträglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Die Einhaltung der Fristen liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters. Durch vollständige und richtige Erklärungen zur Abwassergebühr sind die Voraussetzungen für eine zeitnahe Gebührenerhebung eigenständig zu schaffen. Bei noch fehlenden Abrechnungen kann sich der Vermieter die nachträgliche Erhebung in der Betriebskostenabrechnung vorbehalten. Sollte der Vorbehalt nicht erklärt werden, hat die Zahlung der Gebühren an die Kommune trotzdem zu erfolgen. Kann der Vermieter die zusätzlich auflaufenden Betriebskosten durch dieses Versäumnis nicht nachträglich auf seine Mieter umlegen, liegt dies in seiner Verantwortung
 

Nicht abgesetzt werden können hauswirtschaftlich genutztes Wasser, das zur Speisung von Heizungsanlagen verwendete Wasser und das zur Befüllung von Pools/Schwimmbecken verwendete Wasser. Hierbei handelt es sich um in seinen Eigenschaften verändertes Trinkwasser und dieses ist somit überlassungspflichtig in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten.

Nein, nach § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) dürfen Arbeiten an der Wasseranlage nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. 

Der Eichzeitraum für Kaltwasserzähler beträgt nach den mess- und eichrechtlichen Bestimmungen 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler auf Kosten des Gebührenschuldners gegen einen geeichten Wasserzähler auszutauschen. Ist die Eichfrist überschritten, wird die Wassermenge des Abzugszählers bei der Berechnung der Abwassergebühren nicht mehr anerkannt.

Vor der Entscheidung zum Einbau eines Abzugszählers wird empfohlen zu prüfen, ob die Höhe der Gebührenersparnis im Verhältnis zu den Installateur-, Einbau- und Austauschkosten steht.

Die Einspeisevergütung erfolgt auf Basis des EEG in Verbindung mit dem Inbetriebsetzungszeitpunkt. Insbesondere für private Anlagen auf Einfamilien- oder Reihenhäusern werden zunächst auf Grundlage von Referenzerträgen linear gehaltene Abschlagszahlungen eingestellt, die am Jahresende durch Spitzabrechnungen überschrieben werden.