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ENERGIEVISION – DAS ÖKOSTROMSIEGEL


Ökostrom, der den Erneuerbaren-Ausbau anreizt
EnergieVision – Das Ökostromsiegel zeichnet Ökostromtarife aus, deren Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt und die Anreize zum Erneuerbaren-Ausbau schaffen. Auch faire Vertragsbedingungen sind ein wichtiges Kriterium.

Transparenz
Die Zertifizierung erfolgt nach strengen und einheitlichen Kriterien. Diese sind ebenso öffentlich wie die Namen der Kraftwerke, aus denen der Strom stammt. EnergieVision – Das Ökostromsiegel wird jedes Jahr neu vergeben und durch unabhängige Gutachter geprüft. Die Einhaltung der Kriterien muss also jährlich nachgewiesen werden.

Nachhaltigkeit
Das EnergieVision-Siegel signalisiert Verbraucher:innen, dass der zertifizierte Stromtarif zum Ausbau regenerativer Energien und zu ihrer Integration in das Stromversorgungssystem beiträgt. Sie können zudem sicher sein, dass der Anbieter finanziell nicht an Atomkraftwerken, Braunkohlekraftwerken oder neuen Steinkohlekraftwerken beteiligt ist.

Das Siegel gilt für alle GREIFENstrom und regiostrom Produkte.

Weitere Informationen finden Sie hier.

stromTarife

Tarife für Privatkunden in Greifswald

 

100% lokal erzeugter Strom

aus Greifswalder Kraftwerken
  • Transparente Preisstruktur
  • zertifiziert nach ok-power
  • Mindestlaufzeit: 1 Jahr
  • Verlängerung auf unbestimmte Zeit
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat

Unser Renner

Für alle preisbewussten Haushalte
  • Transparente Preisstruktur
  • Mindestlaufzeit: 1 Jahr
  • Verlängerung auf unbestimmte Zeit
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat

Gut zu Wissen:

Alle Formalitäten, wie die rechtzeitige Kündigung beim alten Stromanbieter, erledigen wir für Sie.

Während eines Anbieterwechsels wird Ihre Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

Sie erhalten eine Vertragsbestätigung per Post.

Sie haben noch Fragen?
Spezielle stromTarife in Greifswald

Sie brauchen etwas Spezielles?

Dazu sind besondere technische Voraussetzungen erforderlich.
 

Gilt nur für Wärmepumpen, welche vor dem 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden. Anderenfalls wählen Sie bitte die Rubrik GREIFENstrom steuerbar.

Wenn Sie eine Wärmepumpe im Sinne einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gem. § 14 a EnWG betreiben, ist GREIFENstrom Wärmepumpe genau richtig für Sie.

  • GREIFENstrom Wärmepumpe – mit Unterbrechung: Der Betrieb der Wärmepumpe ist in der Freigabezeit möglich. In der übrigen Zeit (Unterbrechungszeit) ist der Anlagenbetrieb unterbrochen (11:00–13:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr).
  • Mindestvertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat

Gilt für folgende Geräte, welche ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden oder Alt-Anlagen, für die entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers die Steuerbarkeit hergestellt wurde:

  • Private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen / Heizstäben
  • Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen), welche fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind
  • Stromspeicher, welche Strom aus dem Netz beziehen können
     

 

Damit die Geräte unter die neuen Regelungen von § 14a EnWG fallen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Sofern der Netzbetreiber (Stadtwerke Greifswald) eine vertragliche Vereinbarung gemäß des neuen § 14a  mit Ihnen geschlossen hat, ist die Voraussetzung zur Auswahl des Moduls geschaffen.

 

Auswahl zwischen Modul 1 und 2:

Die Auswahl des Moduls hängt von Ihrem Verbrauch und der Höhe des Netzentgeltes des Netzbetreibers ab.

 

Modul 1 Modul 2 Modul 3
ein Zähler separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinheit mit einem Zähler oder zwei Zählern möglich
pauschale Entlastung Reduzierung der Netzentgelte ohne Leistungsmessung auf 40 % je verbrauchter kWh pauschale Entlastung & Reduzierung der Netzentgelte je verbrauchter kWh zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Quartalen
bis ca. 5.000 kWh (nur der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinheit) im Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald ab ca. 5.000 kWh (nur der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinheit) im Netzgebiet der Stadwerke Greifswald ab wann sich der Vertrag rechnet, ist davon abhängig zu welcher Zeit der Kunde seinen Verbrauch verschieben kann (siehe Vertrag unten)

 

Sollten Sie an der Grenze der oben genannten kWh liegen oder Ihren Verbrauch noch nicht kennen, so empfehlen wir Ihnen das Modul zu wählen, was aktuell Ihrem Messaufbau entspricht.

1 Zähler → Modul 1

2 Zähler → Modul 2

Ein späterer Wechsel zu anderen Modulen ist jederzeit möglich, allerdings verursacht der Wechsel im Einzelfall Kosten durch den Umbau der Messtechnik.

Sind alle Kriterien erfüllt, so füllen Sie einfach den Vertrag aus und lassen uns diesen zukommen:

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich in unserem Kundenzentrum oder über unsere Service-Hotline beraten zu lassen.

 

 

Sollten Sie eine Nachtspeicherheizung haben, können wir Ihnen GREIFENstrom Nacht empfehlen. Wählen Sie zwischen unseren beiden Varianten: mit oder ohne Tagnachladung.
 

  • GREIFENstrom Nacht – ohne Tagnachladung: Die Stromlieferung erfolgt ausschließlich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  • GREIFENstrom Nacht – mit Tagnachladung: Die Stromlieferung erfolgt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
  • Mindestvertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat

Mit GREIFENstrom HT/NT können Sie stromintensive Geräte, wie z.B. Waschmaschine oder Trockner zu einer Zeit betreiben, in der der Strompreis günstiger ist als sonst. Auch den Betrieb einer Wärmepumpe ohne Unterbrechung in gemeinsamer Messung mit Ihrem Haushaltsstrom macht dieser Tarif möglich.

  • Zeitvariabler Tarif
  • Günstigerer Arbeitspreis in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr
  • Senkung der Stromkosten durch gezielte Verbrauchsverlagerung in die Sparzeit
  • Ermöglicht Betrieb einer Wärmepumpe ohne Unterbrechung
  • Das Vorhandensein eines geeigneten Zählers ist Bedingung für den Vertragsabschluss
  • Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
stromTarife

Tarife für Privatkunden in Vorpommern

Regiostrom für Vorpommern. 

Unser Renner

Für alle preisbewussten Haushalte
  • Transparente Preisstruktur
  • Mindestvertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat

Zusatzinformationen

Alle Formalitäten, wie die rechtzeitige Kündigung beim alten Stromanbieter, erledigen wir für Sie.

Während eines Anbieterwechsels wird Ihre Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

Sie erhalten eine Vertragsbestätigung per Post.

Sie haben noch Fragen?
Spezielle stromTarife iM Regiogebiet 

Sie brauchen etwas Spezielles?

Dazu sind besondere technische Voraussetzungen erforderlich.
 

Gilt nur für Wärmepumpen, welche vor dem 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden. Anderenfalls wählen Sie bitte die Rubrik regiostrom steuerbar.

 

Wenn Sie eine Wärmepumpe im Sinne einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gem. § 14 a EnWG betreiben, ist regiostrom Wärmepumpe genau richtig für Sie.

Da die technischen Voraussetzungen für diesen Tarif sehr unterschiedlich sein können, bitten wir Sie, sich in unserem Kundenzentrum oder über unsere Service-Hotline beraten zu lassen.

Gilt für folgende Geräte, welche ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden oder Alt-Anlagen, für die entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers die Steuerbarkeit hergestellt wurde:

  • Private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen / Heizstäben
  • Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen), welche fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind
  • Stromspeicher, welche Strom aus dem Netz beziehen können
     

 

Damit die Geräte unter die neuen Regelungen von § 14a EnWG fallen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Sofern der Netzbetreiber (E.DIS) eine vertragliche Vereinbarung gemäß des neuen § 14a  mit Ihnen geschlossen hat, ist die Voraussetzung zur Auswahl des Moduls geschaffen.

 

Auswahl zwischen Modul 1 und 2:

Die Auswahl des Moduls hängt von Ihrem Verbrauch und der Höhe des Netzentgeltes des Netzbetreibers ab.

 

Modul 1 Modul 2 Modul 3
ein Zähler separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinheit erst ab 1. April 2025 verfügbar
pauschale Entlastung Reduzierung der Netzentgelte ohne Leistungsmessung auf 40 % je verbrauchter kWh pauschale Entlastung & Reduzierung der Netzentgelte je verbrauchter kWh zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Quartalen
bis ca. 6.200 kWh (nur der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinheit) im Gebiet der E.DIS ab ca. 6.200 kWh (nur der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinheit) im Gebiet der E.DIS ab wann der Vertrag sich rechnet, ist davon abhängig zu welcher Zeit der Kunde seinen Verbrauch verschieben kann (siehe Vertrag unten)

 

Sollten Sie an der Grenze der oben genannten kWh liegen oder Ihren Verbrauch noch nicht kennen, so empfehlen wir Ihnen das Modul zu wählen, was aktuell Ihrem Messaufbau entspricht.

1 Zähler → Modul 1

2 Zähler → Modul 2

Ein späterer Wechsel zu anderen Modulen ist jederzeit möglich, allerdings verursacht der Wechsel im Einzelfall Kosten durch den Umbau der Messtechnik.

Sind alle Kriterien erfüllt, so füllen Sie einfach den Vertrag aus und lassen uns diesen zukommen:

 

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich in unserem Kundenzentrum oder über unsere Service-Hotline beraten zu lassen.

 

 

Sollten Sie eine Nachtspeicherheizung haben, können wir Ihnen unser Produkt regiostrom Nacht empfehlen. Wählen Sie zwischen unseren beiden Varianten mit oder ohne Tagnachladung!
 

  • regiostrom Nacht – ohne Tagnachladung: Die Stromlieferung erfolgt ausschließlich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
  • regiostrom Nacht – mit Tagnachladung: Die Stromlieferung erfolgt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
  • Mindestvertragslaufzeit: ein Jahr
  • Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat
Wichtige Dokumente

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Fax        03834 53-2194
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Fax        03834 53-2194
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