Strom

Marktpartner

Informationen für Marktpartner:
Im nachfolgend verlinkten PDF-Dokument finden Sie alle Informationen zu Ansprechpartnern, E-Mail-Adressen, Nachrichtentypen, etc.:

Kommunikationsdatenblatt Vertrieb
Wiederverkäuferbescheinigungen

Nachweis als Wiederverkäufer – im Sinne von USt1G –

Stadtwerke Greifswald GmbH – USt1TH – Elektrizität gültig bis 2029-07-01Stadtwerke Greifswald GmbH – USt1TH – Elektrizität gültig bis 2026-07-10Stadtwerke Greifswald GmbH – USt1TH – Elektrizität gültig bis 2023-08-04

 

Erlaubnisschein vom Hauptzollamt

Erlaubnis, unbefristet gültig

 

 

Stromkennzeichnung

 

Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes
Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 7. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt. Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung 2025 – Stadtwerke Greifswald

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