Strom
Grundversorgung für Greifswald & Gemeinde Wackerow
- Transparente Preisstruktur
- keine Mindestlaufzeit
- Kündigungsfrist: 14 Tage
Strom
Ersatzversorgung
GREIFENstrom Ersatz,
Ersatzversorgungstarif, maximale Laufzeit 3 Monate
- für Kunden mit Standardlastprofil (SLP)
- für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Strom
Marktpartner
Informationen für Marktpartner:
Im nachfolgend verlinkten PDF-Dokument finden Sie alle Informationen zu Ansprechpartnern, E-Mail-Adressen, Nachrichtentypen, etc.:
Kommunikationsdatenblatt Vertrieb
Wiederverkäuferbescheinigungen
Nachweis als Wiederverkäufer – im Sinne von USt1G –
Stadtwerke Greifswald GmbH – USt1TH – Elektrizität gültig bis 2029-07-01Stadtwerke Greifswald GmbH – USt1TH – Elektrizität gültig bis 2026-07-10Stadtwerke Greifswald GmbH – USt1TH – Elektrizität gültig bis 2023-08-04
Erlaubnisschein vom Hauptzollamt
Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes
Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 7. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.
Dabei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden die Werte des deutschen Durchschnitts aufgeführt. Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis