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Gasnetz
Allgemein

Gasnetz 

Die Stadtwerke Greifswald GmbH gewährt Dritten gegen Entgelt den Zugang zu ihrem Gasnetz. Nachfolgend erhalten Sie detaillierte Informationen.

Hausschau
Als Betreiber können Sie zur Sicherheit Ihrer Gasinstallation beitragen.Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Netzanschlusses (im Gebäude) liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen.

 

227.823 kWh

zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen

751.679 MWh

durch Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit


Stadtwerke Greifswald GmbH
Gützkower Landstraße 19-21
17489 Greifswald


Kontakt
Kundenzentrum der Stadtwerke
Gützkower Landstraße 19–21       
17489 Greifswald  


Tel.:    03834 53-2115   
Fax:    03834 53-2152
Mail:  kontakt@sw-greifswald.de

Grundversorger


Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Nach der Feststellung zum 1. Juli 2018, erfolgte die nunmehr sechste Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald GmbH zum 1. Juli 2021. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Gültigkeitszeitraum der Feststellung zum 1. Juli 2021 ist der Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024.

Grundversorgerfeststellung Gas
Entsprechend der oben genannten Vorgaben erfolgt in den Gemeinde-/Stadtgebieten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald  und der Stadt Grimmen die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Greifswald GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

Netzzugang

Bedingungen und Verträge


Die Abwicklung des Netzzuganges zum Gasnetz der Stadtwerke Greifswald GmbH erfolgt auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.07.2005, der Gasnetzzugangsverordnung vom 03.09.2010 und der Gasnetzentgeltverordnung vom 29.07.2005 sowie der Änderungsfassung der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b Energiewirtschaftsgesetzes zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 30.06.2016.

Der Zugang zum Netz der Stadtwerke Greifswald GmbH wird nur zu den im Lieferantenrahmenvertrag genannten Bedingungen gewährt. Abweichungen hiervon müssen schriftlich vereinbart werden.
 

Im Folgenden sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Verträge und Bedingungen für den Netzzugang Gas sowie netzzugangsrelevante Informationen der Stadtwerke Greifswald GmbH hinterlegt.

Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag Gas regelt die Abwicklung des Netzzugangs Gas gemäß Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) nach dem Zweivertragsmodell.

Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XI (gültig ab 01.10.2022)

LieferantenrahmenvertragAnlage 1 - Preisblätter für den NetzzugangAnlage 2 - Kontaktdatenblatt  VNB Gas 01.01.2024 (elektronisch, XLS-Format)Anlage 3 - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren Anlage 6  - § 18 NDAVAnlage 7  - BegriffsbestimmungenAnlage 4.1 - Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)Anlage 4.2 - Sperrauftrag (Muster) Anlage 4.3 - Rückmeldung zum Sperrauftrag Anlage 4.4 - Entsperrauftrag (Muster)Anlage 4.5 - Rückmeldung zum Entsperrauftrag

 

Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XI (gültig bis 30.09.2022)

Lieferantenrahmenvertrag Anlage 1 - Preisblätter für den Netzzugang Anlage 2 - Kontaktdatenblatt Transportkunde/Netzbetreiber (elektronisch, XLS-Format) Anlage 3 - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren Anlage 6 - § 18 NDAV Anlage 7 - Begriffsbestimmungen Anlage 8 - Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) Anlage 8.1 - Sperrauftrag (Muster) Anlage 8.2 - Rückmeldung zum Sperrauftrag Anlage 8.3 - Entsperrauftrag (Muster) Anlage 8.4 - Rückmeldung zum Entsperrauftrag

Lastprofilverfahren
Die Stadtwerke Greifswald GmbH wendet das analytische Lastprofilverfahren für Entnahmestellen mit Standardlastprofil an.
Die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 kW und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Mio. kWh erfolgt mit dem vereinfachten Verfahren (Standardlastprofile).
Der BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ vom 30. Juni 2016 wird angewendet.

Folgende Standardlastprofile verwendet die Stadtwerke Greifswald GmbH:

Heizgas-Letztverbraucher (Haushalte)

  • V14 (Mecklenburg-Vorpommern, Einfamilienhaushalt, Ausprägung „+“)
    in der Regel für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch kleiner 50.000 kWh
  • V24 (Mecklenburg-Vorpommern, Mehrfamilienhaushalt, Ausprägung „+“)
    in der Regel für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch größer gleich 50.000 kWh

Kochgas-Letztverbraucher

  • HK3: Kochgas

Gewerbebetriebe

  • MK4: Metall, Kfz
  • HA4: Einzelhandel, Großhandel
  • GA4: Gaststätten
  • KO4: Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, Organisationen ohne Erwerbszweck und
    öffentliche Einrichtungen

Gewerbe, die nicht eindeutig MK4, HA4, GA4 oder KO4 zugeordnet werden können, werden dem Profil KO4 zugeordnet.
Außerdem werden bei Gewerbebetrieben Wochentagsfaktoren sowie die bundesland-spezifischen Feiertage Mecklenburg-Vorpommerns angewendet.

Temperaturmessstelle
Für die Allokation der Standardlastprofile kommt die vom Deutschen Wetterdienst mit der Kennziffer 10184 (Am St. Georgsfeld 11 in 17489 Greifswald) bis 12 Uhr des Vortages gemeldete prognostizierte Tagesmitteltemperatur des Betrachtungstages zur Anwendung.
Für die Allokation wird die Prognose-Mehrtagesmitteltemperatur (geometrische Reihe) gemäß BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" vom 30. Juni 2016 angewendet.

Hinweise zur Bilanzierung
Die Stadtwerke Greifswald GmbH wendet das analytische Standardlastprofilverfahren ohne Optimierungsfaktor an. Bei der Berechnung der täglichen Allokation wird die Restlast D-2 als bilanzierungsperiodenabhängiger, anwendungsspezifischer Parameter berücksichtigt.

Anwendungsspezifische Parameter SLP Gas
Verfahrensspezifische Parameter SLP Gas


Hinweise zum Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.

Alle Ausspeisepunkte im Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald GmbH sind dem Markgebiet Trading Hub Europe mit dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH zugeordnet.

Die Netzentgelte der Stadtwerke Greifswald GmbH basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) vom 25.07.2005.

Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 ist für das Konzessionsgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Stadtwerke Greifswald GmbH und für das Konzessionsgebiet der Stadt Grimmen die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH als Grundversorger für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Gas festgestellt worden (Feststellung alle drei Jahre jeweils zum 01.07. für die nächsten drei Kalenderjahre).

Die nächste Feststellung der Grundversorger für die jeweiligen Netzgebiete erfolgt zum 01.07.2024.


Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, die Energie (Strom und/ oder Gas) beziehen, ohne das dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung wird vom oben stehenden Grundversorger des jeweiligen Netzgebietes durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.

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Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen


Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern, Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie nachgelagerter Gasversorgungsnetze an das Verteilungsnetz der Stadtwerke Greifswald GmbH auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.

Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen sowie die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss.

Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt, für die Netznutzung betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Herstellung und jegliche Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben. Der Netzbetreiber verlangt die von ihm zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.

Nachfolgend finden Sie Regelungen für den Netzanschluss in Niederdruck sowie in Mittel- und Hochdruck. Maßgeblich ist immer der Druck nach dem Druckregelgerät.
 

Netzanschlüsse in Niederdruck:

NetzanschlussvertragWiderrufsbelehrungZustimmungserklärung des Eigentümers

Netzanschlüsse in Mittel- und Hochdruck

NetzanschlussvertragBeschreibung des Netzanschlusses sowie der EigentumsgrenzenZustimmungserklärung des GrundstückseigentümersAnschlussnutzungsvertragAllgemeine Bedingungen für Anschlussnehmer/ -nutzer an das Gasverteilernetz in Mitteldruck oder einer höheren Druckstufe

Als örtlicher Gasverteilnetzbetreiber ermöglichen wir Ihnen den Zugang zu unseren Gasnetzen. Ganz gleich wie hoch Ihr Leistungsbedarf ist, Sie erhalten den passenden Gasnetzanschluss.
Der Gasnetzanschluss verbindet Ihre Energieanlage mit unserem Gasverteilnetz. Bei einem Standardanschluss beginnt der Hausanschluss an unserer Versorgungsleitung und endet an den Innenleitungen der Gebäude und Grundstücke. Für Anschlüsse, die nicht dem Standard entsprechen, fragen Sie bitte gesondert bei uns an. Sie erhalten danach ein individuelles Angebot für die Herstellung eines Gasnetzanschlusses.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Bestellung eines Netzanschlusses nicht die Belieferung mit Gas enthält. Ein Gasliefervertrag muss dem Gesetz entsprechend stets zusätzlich abgeschlossen werden.
Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt, für die Netznutzung betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Die Herstellung sowie jegliche Änderung des Netzanschlusses sind vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben. Das vom Netzbetreiber festgelegte Verfahren ist anzuwenden und die von ihm zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden.

Für technische Fragen rundum den Netzanschluss finden Sie hier Ihren Ansprechpartner. Von der Beratung bis zur Ausführung unterstützen wir Sie gerne.

Ihre Ansprechpartner:


Frau Fest
Telefon  03834 53-2241 

Frau Jürgens
Telefon 03834 53-2437
Mail:Hausanschlusswesen@sw-greifswald.de

Herstellung und Änderung von Netzanschlüssen

Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragter führt Herstellung oder Änderungen des Netzanschlusses durch, wobei die Wünsche des Anschlussnehmers angemessen zu berücksichtigen sind. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt.

Anmeldung zum Anschluss an das Gasnetz


Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung beantragt das Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der Gasanlage ausgeführt hat und führt diese nach Anzeige der Fertigstellung und mit Zustimmung des Netzbetreibers auch aus.
 

Verfahren zur Anmeldung und Inbetriebsetzung einer GasinstallationAnmeldung und Inbetriebsetzung einer Gasinstallation


Für technische Fragen und Terminvereinbarungen zur Inbetriebsetzung steht Ihnen der Meister Netzbetrieb Gas-Wasser der Stadtwerke Greifswald GmbH (Tel.: 03834 53-2622) zur Verfügung.

Stilllegung von Netzanschlüssen
Die Stilllegung ist eine Maßnahme, bei der die Anschlussleitung durchtrennt und die Abzweigstelle an der Versorgungsleitung zurück gebaut wird. Im Regelfall ist hierzu Tiefbau erforderlich. Damit wird die Versorgung der Gasanlage dauerhaft unmöglich. Anzuwenden ist die Stilllegung beispielsweise bei einem Abriss des Gebäudes.

Antrag auf Stilllegung - Anschluss Gas


Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen
Die Außerbetriebnahme ist eine besondere Maßnahme, bei der der Medienfluss unterbrochen und damit eine Versorgung der Gasanlage befristet unmöglich wird.
Achtung! Die Anschlussleitung steht bis ins Gebäude unter Druck!
Anzuwenden ist die Außerbetriebnahme bei einer Gebäudesanierung, die keinen Abriss des Baukörpers, sondern beispielsweise Änderungen im Innenausbau umfasst.

Antrag auf Außerbetriebnahme - Gas


Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen
Diese Vordrucke gelten nur für Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen. Anzuwenden ist die Entfernung der Messeinrichtung z.B. bei Wegfall der Gas-Etagenheizung. Ansonsten sind die gesonderten Vordrucke zur Außerbetriebnahme/Stilllegung zu verwenden.

Antrag auf Entfernung der Messeinrichtung

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Der Stadtwerke Greifswald GmbH ist als Netzbetreiber seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.

Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV)

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH zur NDAV.

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH zur NDAVPreisblatt, gültig ab 01.01.2024

Die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH zur NDAV finden Anwendung auf alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten der NDAV entstanden sind. Betreffend dieser Rechtsverhältnisse treten die bisher verwandten Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH außer Kraft.

Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten gemäß § 19 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern an Gasverteilernetz der Stadtwerke Greifswald GmbH. Die Technischen Anschlussbedingungen bzw. Mindestanforderungen stellen die Interoperabilität des Gasverteilernetzes sicher, sind sachlich gerechtfertigt und nicht diskriminierend. 

Netzanschluss Gas Niederdruck
Die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH dienen als Ergänzung für die geltenden Vorschriften und Regelwerke, insbesondere: TRGI (Technische Regeln der Gasinstallation – DVGW-Arbeitsblatt G 600), DIN (EN) Normen, DVGW-Regelwerk, Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Technische Mindestanforderungen - Netzanschluss Gas Niederdruck

Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 03.09.2010 die Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Gasnetz der Stadtwerke Greifswald GmbH. In der GasNZV § 33 sind die erforderlichen Schritte und definierten Fristen für das Anschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas festgelegt.

Netzanschlussbegehren
Der Anschlussnehmer hat das Netzanschlussbegehren schriftlich zu beantragen. Bitte reichen Sie das Anschlussbegehren sowie die erforderlichen Pläne bei der Stadtwerke Greifswald GmbH ein. Hierzu wird die Stadtwerke Greifswald GmbH dem Anschlussnehmer auf Anfrage die mindestens erforderlichen Angaben und Pläne bekanntgeben, die zur Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind.

Bitte senden Sie uns das Anschlussbegehren sowie die erforderlichen Pläne per Post oder Email zu. Nach Eingang der vollständig ausgefüllten, unterzeichneten und mit einem Firmenstempel versehenen Ausfertigung dieses Antrags bei der Stadtwerke Greifswald GmbH, werden dem anfragenden Anschlussnehmer 25 % der Kosten in Rechnung gestellt. Die Stadtwerke Greifswald GmbH beginnt mit der Prüfung des Netzanschlussbegehrens erst nach Eingang der Vorschusszahlung.

Technische Mindestanforderungen Biogas-Einspeisung
Entsprechend § 19 Abschnitt 2 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von dezentralen Erzeugungsanlagen festzuschreiben. Wesentliche Angaben dazu finden sich in dem DVGW-Arbeitsblatt G 2000. Darüber hinaus sind ergänzend die technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Greifswald GmbH, insbesondere zur Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von dezentralen Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz, anzuwenden.

Technische Mindestanforderungen - Einspeisung von Biogas
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Netzstrukturdaten

Gasnetzbeschreibung


Die Stadtwerke Greifswald GmbH betreibt auf der Hochdruck-, Mitteldruck- und Niederdruckebene Gasverteilungsnetze zur Versorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Stadt Grimmen.

Die Erdgaskunden in den örtlichen Gasnetzgebieten der Stadtwerke Greifswald GmbH sind dem Marktgebiet Trading Hub Europe mit Sitz in Ratingen und Berlin zugeordnet.
 

Physikalische Netzkopplungspunkte zur HanseGas GmbH

  • Helmshäger Berg - (ETSO/EIC - Code des Netzkopplungspunktes: 37Z000000000099F)
  • Galgenberg - (ETSO/EIC - Code des Netzkopplungspunktes: 37Z000000000100J)

Physikalische Netzkopplungspunkte zur ONTRAS Gastransport GmbH

  • Gützkower Landstraße - (ETSO/EIC - Code des Netzkopplungspunktes: 37Z0000000062418)
  • Grimmen - (ETSO/EIC - Code des NEtzkopplungspunktes: 37Z000000006396G)

Physikalische Netzkopplungspunkte zur Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH

  • Neuer Friedhof - (ETSO/EIC - Code des Netzkopplungspunktes: 37Z0000000040937)

Physikalische Netzkopplungspunkte zur Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH

  • Wackerow - (ETSO/EIC - Code des Netzkopplungspunktes: 37Z000000000113A)
  • Weitenhagen - (ETSO/EIC - Code des Netzkopplungspunktes: 37Z0000000001148)
  • Grimmen - (ETSO/EIC - Code des Netzkopplungspunktes: 37Z000000006396G)

Wetterstation
In den Gasnetzgebieten der Stadtwerke Greifswald GmbH werden die Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) benutzt:
Kennziffer: 10184
Standort:   Am St. Georgsfeld 11, 17489 Greifswald

Über das Gasverteilnetz werden unter Einsatz von 33 Gasdruckregelanlagen gegenwärtig etwa 8.500 Zählpunkte beliefert.

Länge des Gasleitungsnetzes ND, MD, HD (incl. Hausanschlussleitungen)  
Länge des Hochdrucknetzes 41,3 km
Länge des Mitteldrucknetzes 58,1 km
Länge des Niederdrucknetzes 258,1 km
Länge des HD-Netzes nach Leitungsdurchmesserklassen (excl. Hausanschlussleitungen)  
Leitungslängen Hochdrucknetz in Leitungsdurchmesserklasse E 10,4 km
Leitungslängen Hochdrucknetz in Leitungsdurchmesserklasse F 30,4 km
Leitungslängen Hochdrucknetz in Leitungsdurchmesserklasse G 0,2 km
Anzahl der (aktiven) Ausspeisepunkte je Druckstufe  
Anzahl der Ausspeisepunkte im Hochdrucknetz 7
Anzahl der Ausspeisepunkte im Mitteldrucknetz 232
Anzahl der Ausspeisepunkte im Niederdrucknetz 5.832

Gasbeschaffenheit (Übernahmestationen)


Der Netzbetreiber stellt dem Transportkunden gemäß Kooperationsvereinbarung § 52 Ziffer 2 den CO2-Stoffmengenanteil, die Normdichte und den Brennwert des Gases für unsere Netzgebiete an den jeweiligen Gasübernahmestationen monatlich zur Verfügung.

  Hon [kWh/m³] Rhon [kg/m³] CO2 [mol%]
September 2023 11,513 0,7974 1,399
Oktober 2023 11,508 0,7933 1,193
November 2023 11,494 0,7949 1,367
Dezember 2023 11,482 0,7942 1,368
Januar 2024 11, 463 0,7928 1,334
Februar 2024 11,489 0,7951 1,307
März 2024 11,484 0,7950 1,337
April 2024 11,472 0,7938 1,302
Mai 2024 11,436 0,7901 1,279
Juni 2024 11,43 0,7900 1,309
Juli 2024 11,443 0,7921 1,340
August 2024 11,492 0,7987 1,447
  Hon [kWh/m³] Rhon [kg/m³] CO2 [mol%]
September 2023 11,512 0,7974 1,399
Oktober 2023 11,508 0,7933 1,193
November 2023 11,494 0,795 1,367
Dezember 2023 11,480 0,794 1,364
Januar 2024 11, 463 0,793 1,334
Februar 2024 11,490 0,795 1,306
März 2024 11,483 0,795 1,338
April 2024 11,470 0,794 1,299
Mai 2024 11,441 0,790 1,288
Juni 2024 11,433 0,790 1,307
Juli 2024 11,444 0,792 1,340
August 2024 11,499 0,799 1,446
  Hon [kWh/m³] Rhon [kg/m³] CO2 [mol%]
September 2023 11,481 0,7938 1,287
Oktober 2023 11,495 0,7940 1,259
November 2023 11,500 0,794 1,279
Dezember 2023 11,485 0,794 1,330
Januar 2024 11,482 0,794 1,359
Februar 2024 11,470 0,794 1,324
März 2024 11,467 0,794 1,385
April 2024 11,462 0,794 1,376
Mai 2024 11,462 0,794 1,376
Juni 2024 11,462 0,794 1,376
Juli 2024 11,462 0,794 1,376
August 2024 11,462 0,794 1,376
  Hon [kWh/m³] Rhon [kg/m³] CO2 [mol%]
September 2023 11,577 0,8051 1,506
Oktober 2023 11,544 0,7965 1,207
November 2023 11,514 0,797 1,380
Dezember 2023 11,498 0,796 1,374
Januar 2024 11,482 0,795 1,346
Februar 2024 11,509 0,797 1,307
März 2024 11,501 0,797 1,357
April 2024 11,493 0,796 1,318
Mai 2024 11,472 0,794 1,302
Juni 2024 11,465 0,794 1,344
Juli 2024 11,480 0,796 1,369
August 2024 11,532 0,802 1,482

Gasbeschaffenheit - Brennwert (nach §40 Abs. 1 GasNZV)

Der Netzbetreiber veröffentlicht im Folgenden für das Verteilernetz an allen Ein- und Ausspeisepunkten den monatlichen Abrechnungsbrennwert. Der vorgelagerte Netzbetreiber stellt die Einspeisebrennwerte des Netzkopplungspunktes zum nachgelagerten Netzbetreiber bereit.

Abrechnungsbrennwert Teilnetz Greifswald Teilnetz Grimmen
  Hon [kWh/m³] Hon [kWh/m³]
September 2023 11,513 11,577
Oktober 2023 11,508 11,544
November 2023 11,494 11,514
Dezember 2023 11,482 11,498
Januar 2024 11,463 11,482
Februar 2024 11,489 11,509
März 2024 11,484 11,501
April 2024 11,472 11,493
Mai 2024 11,436 11,472
Juni 2024 11,430 11,465
Juli 2024 11,443 11,480
August 2024 11,492 11,532
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FAQ Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich "Gas
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend sofort verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker und verlassen Sie das Haus, um von außerhalb Ihr Gasversorgungsunternehmen für Greifswald (53 26 00) oder die Feuerwehr anzurufen. Telefonieren Sie sicherheitshalber nicht aus Ihren eigenen vier Wänden heraus und benutzen Sie ein Handy nur außerhalb.

Obwohl in geringen Mengen beigesetzt, stinkt der Geruchsstoff abscheulich. Wenn irgendwo im Haus eine Undichtigkeit eintritt, dann riechen Sie es sehr schnell. Sollte aber Erdgas aus einem feuchten Boden strömen, so kann es eine Verzögerung geben, bis man den Geruch wahrnimmt, weil der Boden einen Teil des Geruchsstoffes aufnimmt.

Falls Sie sich zufällig gerade im Keller befinden, wenn Sie Gas riechen, können Sie das noch tun. Ansonsten: Siehe 4. Sie sollten nicht noch extra in den Keller gehen, um den Absperrhahn zu schließen.

Erdgas an der freien Luft ist zwar nicht ungefährlich, weil es durch Funken entzündet werden kann. Dann aber brennt es und kann nicht explodieren. Wenn auf offener Straße Gas in Brand gerät: Nicht löschen! Solange es brennt, kann es sich nicht mehr im Untergrund verteilen. Benachrichtigen Sie die Feuerwehr und verständigen Sie Ihr Gasversorgungsunternehmen!

Jeder Absperrhahn muss mindestens 30 Minuten lang einem Feuer widerstehen können. Sollte er danach undicht werden, so besteht keine direkte Explosionsgefahr. Der wahrscheinlichste Fall: Die Absperreinrichtung wird durch Brandeinwirkung von mehr als 30 Minuten undicht. Dann kann Erdgas austreten und in Brand geraten. Brennendes Gas kann nicht explodieren.

Seit einigen Jahren muss vor jedem Gasgerät eine sog. Mangelsicherung eingebaut werden. Geht die Flamme aus, so wird die Gaszufuhr automatisch unterbrochen. Früher erfolgte dies mechanisch, heute meist elektronisch.

Vor allem: Eine ständige Be- und Entlüftung der Räume, in denen Gasanlagen stehen. Erdgas ist leichter als Luft und sucht sich immer einen Weg ins Freie. Kellerräume mit Gasanlagen sollen immer einen Abzug nach außen unmittelbar unter der Kellerdecke haben. Am besten lässt man bei Neuanlagen die Gaszähler unter einem Kellerfenster aufhängen und sorgt über dem Gasherd für entsprechenden Luftabzug, z.B. durch eine Dunsthaube mit Außenkamin.
 

Nein! Die Versicherer wissen, wie gering das Risiko ist, das von Gasanlagen ausgehen kann, und erheben keine zusätzlichen Prämien. Alleine das ist schon Beweis für viele, dass Gasanlagen nicht gefährlich sind.

Darf ich einen Gaszählraum abschließen, um unbefugtes Betreten zu verhindern?
Uneingeschränkt ja !! Aber Sie dürfen die Tür zu einem Gaszählerraum nicht mit Möbeln, Sperrmüll o.ä. zustellen.

Wie oft und von wem sollten Anlagen überprüft werden?
Lassen Sie Ihre Anlage einmal im Jahr durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten. Fragen Sie Ihren Greifswalder Gas-Installateur nach dem neuen "Sicherheits-Check für Gasanlagen".