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Messstellenbetrieb
Allgemein

Messstellenbetrieb

 

Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Die Stadtwerke Greifswald GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die Stadtwerke Greifswald GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  • 1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
  • 2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Greifswald GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.

 

In Erfüllung dieser Pflichten plant die Stadtwerke Greifswald GmbH in ihrem Netzgebiet nach derzeitigem Stand:

38.700

Zählpunkte zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen

1.700

Zählpunkte zum Umbau auf intelligente Messsysteme

Die tatsächliche Anzahl der (Pflicht-)Umbaufälle ist abhängig von Teilnetzübergängen (Ab-/Zugänge), nachhaltiger Verbrauchsänderung bei den Letztverbrauchern sowie von Neubauten, größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen.

Diese Angabe wird bei Bedarf aktualisiert.

Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen gemäß § 35 Abs. 1:

  • 1. die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
  • 2. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
  • 3. die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
  • 4. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungs-informationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und –anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
  • 5. in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
  • 6. in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
  • 7. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

 

Marktpartner-Informationen

Im nachfolgend verlinkten PDF-Dokument finden Sie alle Informationen zu Ansprechpartnern, E-Mail-Adressen, Nachrichtentypen, etc.:

Kommunikationsdatenblatt gMSB, 01.01.2024 (elektronisch XLS-Format)

Entgelte

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem "Preisblatt gemäß GDEW der Stadtwerke Greifswald GmbH" entnommen werden.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem o.g. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Greifswald GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen

Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM-Prozesse):
Meldungen zum Wechselprozess senden Sie bitte an die folgende Adresse: edi.vnbs@sw-greifswald.de

Messstellenbetrieb

Kundeninformation

Messstellenbetrieb

Moderne Messeinrichtungen

Moderne Messeeinrichtungen sind digitale Zähler mit einem mehrzeiligen Display und die Basisversion der neuen Zähler. Eine moderne Messeinrichtung misst den Stromverbrauch und zeigt den aktuellen Zählerstand, wie bei den herkömmlichen Zählern auch, im Display an.

Für die Anzeige Ihrer persönlichen Daten ist die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Nach der Eingabe Ihrer PIN können Sie Ihre aktuell genutzte Leistung sowie Verbräuche für vorgegebene Zeitintervalle (1d, 7d, 30d und 365d) auf dem Display ablesen. Übrigens: Einmal im Jahr bitten wir Sie, Ihren Zähler abzulesen. Hierzu brauchen Sie nur den Zählerstand in der ersten Display-Zeile abzulesen. Die zusätzlichen Verbrauchswerte, zu denen Sie mit der PIN gelangen, dienen nur zu Ihrer Information.

Die PIN wird dem Zähler einmalig zugeordnet und kann von Ihnen nicht geändert werden. Ihre persönliche PIN erhalten Sie, nach telefonischer Anfrage unter der bekannten Kundenservice-Nummer 03834 53 21 15. Gern nehmen wir Ihre Anfrage aber auch persönlich in unserem Kundenzentrum entgegen.
Zur Identifizierung halten Sie bitte folgende Daten bereit: Name, Anschrift, Kundennummer und Zählernummer.
Ihre persönliche 4-stellige PIN wird Ihnen dann postalisch zugestellt.

Bei der Bedienung wird zwischen Geräten mit Bedienung über eine optische Schnittstelle und jenen, die über einen mechanischen Taster verfügen, unterschieden. Die Bedienung moderner Messeinrichtungen mit optischer Schnittstelle erfolgt mittels einer handelsüblichen Taschenlampe über eine optische Taste am Zähler.

Messestellenbetrieb

Messestellenzugang


Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers im Netz der Stadtwerke Greifswald GmbH erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr.3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber. Messstellenrahmenverträge auf Basis §21b EnWG bzw. MessZV in der Fassung des ursprünglich im Jahr 2010 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten Standardvertrages (AZ. BK7-09-001) sind zu ersetzen.

Mit den Beschlüssen der BNetzA vom 23.08.2017 ist jeweils ein Muster-Wortlaut für den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas für eine vertragliche Regelung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG zwischen Netzbetreiber und wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) festgelegt worden.
 

Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz sieht einige neue Pflichten vor, die auch die Verwendung von Messwerten betreffen.

Messwerte werden insbesondere dann verwendet, wenn sie im geschäftlichen Verkehr einer Abrechnung zugrunde liegen. lnsofern sind diese Vorgaben auch im Verhältnis der Stadtwerke Greifswald GmbH als Messgeräteverwender zu ihren Marktpartnern zu beachten. Der Messwerteverwender unterliegt insbesondere nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz einer Kontrollpflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sich vom Messgeräteverwender bestätigen lässt, dass er seine Verpflichtungen erfüllt.

Die Stadtwerke Greifswald GmbH bestätigt gemäß § 33 Abs. 2 MessEG, dass die von der Stadtwerke Greifswald GmbH verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus erfüllt die Stadtwerke Greifswald GmbH die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.

FAQ Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Messstellenbetrieb
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Der Begriff „Smart Meter" stammt aus dem Englischen und bedeutet „intelligenter Zähler". Smart Meter gibt es für alle Energiearten – Strom, Erdgas, Fernwärme – sowie auch für Trinkwasser. Diese Messgeräte verfügen über verschiedene Funktionen oder können mit Zusatzfunktionen nachgerüstet werden. Nach der neuen Rechtslage gibt es den Begriff Smart Meter nicht mehr. Man spricht jetzt im Gesetz von „modernen Messeinrichtungen" und „intelligenten Messsystemen".

Der Messstellenbetreiber ist neben den Stromlieferanten und den Netzbetreibern eine weitere Marktrolle im deutschen Energiemarkt. Der Messstellenbetreiber ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort. Er ist ausschließlich für den Betrieb (Einbau, Betrieb, Wartung und Eichung) der Zähler verantwortlich. Als grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) bezeichnet man in der Regel die Verteilnetzbetreiber, in deren Netz sich die jeweilige Messstelle befindet. Diese können jedoch die Grundzuständigkeit gemäß §§ 41,43 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auf ein anderes Unternehmen übertragen oder andere Unternehmen können gemäß § 43 MsbG die Grundzuständigkeit übernehmen. Im Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald ist die Stadtwerke Greifswald GmbH  der grundzuständige Messstellenbetreiber und somit für den ordnungsgemäßen Betrieb der Messstellen und den Austausch der Zähler gemäß MsbG zuständig.

Bereits 2009 wurde von der EU eine Energieeinsparrichtlinie verabschiedet. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches am 02.09.2016 in Kraft trat, wird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie und des Gesetzes ist es, die Energiewende voran zu treiben und langfristig die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurden auch diverse energierechtliche Regelungen geändert und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) trat als zentrale Vorschrift des Messwesens in Kraft. Dieses schreibt u.a. vor, dass veraltete Stromzähler gegen moderne oder intelligente Messeinrichtungen ausgetauscht werden sollen.
Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Damit der regenerativ erzeugte Strom bestmöglich genutzt werden kann, brauchen die Netzbetreiber Informationen darüber, wo wie viel Strom erzeugt und wo wie viel Strom gebraucht wird. Ein wichtiger Baustein dafür sind die digitalen Messsysteme.
Mit Hilfe intelligenten Messsysteme können zum Beispiel variable Stromtarife eingeführt werden. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerbox könnten zudem Stromverbräuche – wie das Laden eines Elektroautos – kostengünstig geplant werden. Zudem werden die Vor-Ort-Termine zur Zählerablesung vermieden.

Zurzeit wird der Stromverbrauch zum größten Teil noch mit Hilfe von Ferraris-Zählern (elektromechanischer Stromzähler) gemessen und der Zählerstand jährlich vor Ort abgelesen.
Bei einer modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, welcher die Stromverbrauchsdaten auf dem Display anzeigt und speichert.
Fügt man an diese moderne Messeinrichtung eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) an, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Diese Kommunikationseinheit kann Daten verarbeiten, sicher übermitteln und Zugriffsrechte verwalten.

Alle analogen / mechanischen Zähler müssen laut „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" bis 2032 gegen neue, digitale Zähler ausgetauscht werden. Die Stadtwerke Greifswald GmbH, als grundzuständiger Messstellenbetreiber, ist per Gesetz verpflichtet, die Einbauten vorzunehmen. Ab 2018 beginnen die Stadtwerke Greifswald in ihrem Netzgebiet schrittweise mit dem Einbau der neuen digitalen Zähler. Der Einbau kann, wie bei herkömmlichen Stromzählern auch, nicht abgelehnt werden.
Bei dem Einbau digitaler Zähler wird zwischen der „modernen Messeinrichtung" und dem „intelligenten Messsystem" unterschieden. Abhängig vom Verbrauch bzw. von der Leistung der angeschlossenen Erzeugungsanlagen ist gesetzlich auch geregelt, wer eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem erhält.

Der Austausch eines alten gegen einen neuen digitalen Zähler ist kostenlos.
Als Netzbetreiber sind die Stadtwerke Greifswald GmbH gemäß § 2 Nr. 4 MsbG grundzuständig für den Messstellenbetrieb und verantwortlich für den Einbau, die Bereitstellung und Wartung von Messeinrichtungen. Des Weiteren umfasst unser Tätigkeitsbereich auch die Messung selbst - von der Ablesung bis zum Transfer der Ablesedaten zum Netzbetreiber - in unserem Netzgebiet.
Für diesen Messstellenbetrieb legt das Messstellenbetriebsgesetz gesetzlich Preisobergrenzen fest, an die sich die Stadtwerke Greifswald halten. Für eine moderne Messeinrichtung berechnen die Stadtwerke Greifswald 20,00 € / Jahr brutto (16,81 € / Jahr netto).
Die Kosten für ein intelligentes Messsystem sind abhängig vom Jahresverbrauch und der installierten Erzeugungsleistung. Die genauen Preise finden Sie im Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers Stadtwerke Greifswald GmbH. Diese sind in der Preisliste auf unserer Internetseite www.sw-greifswald.de veröffentlicht.
In welchem Umfang die Kosten an die Kunden weitergegeben werden, ist abhängig vom jeweils gewählten Stromversorger und vom Stromliefervertrag. Die Kosten für die moderne Messeinrichtung werden von uns an Ihren Stromversorger weiterberechnet.

Herkömmliche Ferraris-Zähler funktionieren mechanisch mit Hilfe einer magnetisch angetriebenen Drehscheibe. Unter einer modernen Messeinrichtung versteht man einen digitalen Zähler. Moderne Messeinrichtungen zeigen den momentanen Stromverbrauch an und speichern, im Gegensatz zu den bisherigen mechanischen Zählern, die Verbrauchsdaten viertelstundengenau tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogen für die letzten 24 Monate. Diese Verbräuche können direkt am Gerät anzeigt werden. Die Daten können nur direkt vor Ort ausgelesen werden. Daten senden oder empfangen können die Zähler nicht – ein externer Zugriff auf die Daten ist nicht möglich. Die Zählerablesung erfolgt daher auch zukünftig einmal im Jahr vor Ort.
Kunden haben dann die Möglichkeit, die im Zähler gespeicherten Zählerstände abzurufen und ihren Energieverbrauch bis zu 24 Monate in die Vergangenheit hinein nachzuvollziehen. Der Stromverbrauch wird dadurch transparenter. Das heißt, eventuelle „Stromfresser" können leichter identifiziert und der Stromverbrauch optimiert werden. In der Folge bedeutet ein geringerer Stromverbrauch gleichzeitig auch geringere Stromkosten – und das schont den Geldbeutel.
Die elektronische Übermittlung von Verbrauchsdaten ist nur mit einem intelligenten Messsystem möglich. Moderne Messeinrichtungen können zu intelligenten Messsystemen erweitert werden.

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung – also einem neuen, digitalen Zähler – und einem elektronischen Kommunikationsmodul, dem sogenannten „Smart-Meter-Gateway ". Dieses Smart-Meter-Gateway kann Daten fernübertragen und empfangen. Die Übertragung von Daten erfolgt an per Gesetz berechtigte Marktteilnehmer, wie beispielsweise den jeweiligen Netzbetreiber, den zuständigen Messstellenbetreiber, den individuellen Lieferanten und den Netzanschlussnutzer, also den Kunden selbst. An einen Gateway können mehrere moderne Messeinrichtungen angeschlossen werden – z.B. die Zähler einzelner Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus.
Für die Kommunikationsmodule gelten sehr strenge Datenschutzbestimmungen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegeben werden.
Ebenso wie bei den modernen Messeinrichtungen, messen intelligente Messsysteme den Stromverbrauch und speichern die Verbrauchsdaten viertelstundengenau tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogen für die letzten 24 Monate. Dadurch kann der Stromverbrauch optimiert werden, indem Energie noch bewusster eingesetzt werden kann. Dies spart nicht nur Energie sondern auch Geld. Da intelligente Messsysteme Daten fernübertragen und empfangen können, müssen die Zählerstände nicht mehr von einem Zählerableser abgelesen oder vom Kunden mitgeteilt werden. In Zukunft soll es zudem last- und zeitabhängige Stromtarife geben. Mit solchen Tarifen kann man mit einem intelligenten Messsystem Stromkosten reduzieren. Das wird möglich, indem man Strom zu Zeiten abnimmt, in denen dieser besonders günstig ist.

Unter Rollout versteht man die bundesweit flächendeckende Einführung der neuen digitalen Zähler im Markt. Die modernen Messeinrichtungen kommen bei uns ab Sommer 2018 zum Einsatz. Die Umrüstung erfolgt kontinuierlich im Zuge von ohnehin erforderlichen Zählerwechseln, in Folge des Ablaufs der Eichung des bisherigen Zählers sowie bei Neu-bzw. Umbauten. Die Stadtwerke Greifswald informieren ihre Kunden mit einem Anschreiben über den bevorstehenden Zählerwechsel.

Die Stadtwerke Greifswald rechnen den Messstellenbetrieb über den Stromlieferanten ab. Die Kunden der Stadtwerke Greifswald erhalten also vom Stromlieferanten eine Rechnung, in welcher der Posten Messstellenbetrieb gesondert ausgewiesen wird.
Lieferanten haben die Möglichkeit, die Abrechnung des Messstellenbetriebes auch weiterhin für ihre Kunden zu übernehmen. Sollte dies nicht gewünscht sein, übernehmen die Stadtwerke Greifswald als Messstellenbetreiber dies und rechnen mit den Kunden direkt ab. Welche Art der Abrechnung zum Tragen kommt, hängt vom jeweiligen Stromlieferanten ab.