Allgemein
Stromnetz
Die Stadtwerke Greifswald GmbH gewährt Dritten gegen Entgelt den Zugang zu ihrem Stromnetz. Derzeit gibt es keine Netzengpässe. Dabei hält sie sich bei der gelieferten physikalisch Elt.-Energiequalität an die DIN VDE 50 160. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückwirkungen Dritter oder sonstige Einflüsse auf das Netz der Allgemeinen Versorgung Abweichungen dazu verursachen.
Der Fachverband „Forum Netztechnik Netzbetrieb“ hat für 2021 die offizielle Verfügbarkeit in Deutschland mit 12,1 min/Jahr angegeben. Damit ist statistisch jede Abnahmestelle lediglich 12,1 min ohne Elt.-Versorgung gewesen. Die Stadtwerke Greifswald haben mit 2,41 min/Jahr dabei ihren Anteil geleistet.
12,1 min/a
Deutschland durchschnittl. ohne Stromversorgung
280 km
Mittelspannungskabel
2,41 min/a
Greifswald durchschnittl. ohne Stromversorgung
602 km
Niederspannungskabel
Stadtwerke Greifswald GmbH
Gützkower Landstraße 19-21
17489 Greifswald
Kontakt
Kundenzentrum der Stadtwerke
Gützkower Landstraße 19–21
17489 Greifswald
Tel.: 03834 53-2115
Fax: 03834 53-2152
Mail: kontakt@sw-greifswald.de
Grundversorger
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Nach der Feststellung zum 1. Juli 2018, erfolgte die nunmehr sechste Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald GmbH zum 1. Juli 2021. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Gültigkeitszeitraum der Feststellung zum 1. Juli 2021 ist der Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024.
Grundversorgerfeststellung Strom
Entsprechend der oben genannten Vorgaben erfolgt in den Gemeinde-/Stadtgebieten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und Wackerow die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Greifswald GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.
Netzanschluss
Spannungsebenen
Gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz sind die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu veröffentlichen. Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV). In Kraft getreten am 08.11.2006.
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Entsprechend § 2 (2) NAV ist ein Netzanschlussvertrag schriftlich abzuschließen. Bestehende Verträge sind im Sinne § 115 EnWG an die jeweils entsprechenden Vorschriften des EnWG und der Rechtsverordnung (NAV-Strom) nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.
Ab 1. Mai 2019 gelten die unten abrufbaren technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz im Netzgebiet angeschlossen werden.Die technischen Anschlussbedingungen verstehen sich als weitergehende Regelungen über die VDE-Anwendungsregel hinaus, die insbesondere die regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung für Sie gewährleisten.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o.g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei der Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Anschlüsse über unsere in den Anlage zu den "Ergänzenden Bestimmungen" angegebenen Bauweisen gelten als „Außergewöhnliche Hausanschlüsse“ und unterliegen speziellen, dann zu erarbeitenden, technischen Lösungen.
Jegliche Erzeugungsanlagen sind durch ein zugelassenes Elektroausführungsunternehmen anzumelden. Es sind die Normen DIN VDE AR N 4105:2018-11 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz bis 135 kW) und DIN VDE AR N 4110 (Technische Anschlußregeln Mittelspannung) Grundlagen des Bearbeitungsvorganges. Darin beschrieben sind die einzuhaltenden Vorgänge von der Anmeldung, den zu erbringenden Funktionalitäten der Erzeugungsanlage bis hin zur förmlichen Inbetriebnahme zwischen Anlagen- und Netzbetreiber.
Wir bitten ausschließlich die in den Normen hinterlegten Formulare zu verwenden. Dieses Vorgehen erleichtert eine mögliche nachträglich Gesamtzertifizierung der Erzeugungsanlage im funktionalen Zusammenwirken mit dem Elt.-Verteilnetz. Es gelten selbstverständlich weitere darüber hinausgehende Normen in Zusammenhang mit der Errichtung von Elt.-Anlagen.
Erzeugungsanlagen
- Sie möchten Ihre eigene Energie erzeugen und sich selbständig machen? Hier finden Sie alle Informationen
Anschlussebene Niederspannung:
Es gilt die VDE-AR-N 4105; in der jeweils gültigen Fassung.
Formular nach DIN VDE AR N 4105
Anschlussebene Mittelspannung:
Es gilt die DIN VDE AR N 4110 in der jeweils gültigen Fassung
Formular nach DIN VDE AR N 4110
Abrechnung von Erzeugungsanlagen:
Jährliche Mitteilung nach § 71 EEG für Anlagenbetreiber einer Erzeugungsanlage an Stadtwerke Greifswald GmbH.
Bitte reichen Sie nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage folgendes Formular bei uns ausgefüllt ein:
Formular Verguetungsanforderung EEG SWG
Für die jährliche Mitteilung nach § 71 EEG:
Formular zur jährlichen Mitteilung nach § 71 EEG
Kundeninformationen zum Datenschutz:
Kundeninformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Messung:
Wenn Sie an einem Messstellenbetreibervertrag interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ihr Ansprechpartner:
Abt. EDM/MSB,
Email: EEG@sw-greifswald.de
Gemäß § 17 Netzzugangsverordnung Strom sind die energetischen Kenziffern über das Netz zu veröffentlichen.
Angaben nach gemeinsamer Richtlinie der Veröffentlichungspflichten:
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Siegert
Telefon: 03834 53-2313
Netzverluste
Gemäß §10 Netzzugangsverordnung Strom sind die energetischen Kenziffern der Verlustenergie über das Netz zu veröffentlichen.
Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene in % (2021)
HS/MS | MS | MS/NS | NS |
0,25 | 0,25 | 0,25 | 0,99 |
Durchschnittlicher Beschaffungspreis und Menge der Verlustenergie (2021)
Menge in kWh | Preis in ct/kWh |
3.319.375 | 14,373 |
Netzschaltzeiten
Schaltzeiten
Die nachfolgenden Netzschaltzeiten sind sachgerecht auf Basis der tatsächlichen Netzentnahmen vom Netzbetreiber festgelegt worden.
Die Netzschaltzeiten dienen der Abgrenzung von Mengen zur Ermittlung der Konzessionsabgabe. Messstellenbetreiber haben bei der Verwendung von Mehrtariflaufwerken diese Schaltzeiten zu verwenden und auf Verlangen des Netzbetreibers nachzuweisen:
Mo.-Fr. HT: 6:00-22:00 Uhr, NT außerhalb dieser Zeit
Sa. HT: 6:00 - 13:00 Uhr, NT außerhalb dieser Zeit
So. und Feiertage: NT, Es gilt der Feiertagskalender des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Netzdienliche Schaltzeiten in Bezug der Netznutzung "Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen" mit seperatem Netzzugang (Messstelle)
1. Unterbrechung: 11 Uhr bis 13 Uhr
2. Unterbrechung: 17 Uhr bis 19 Uhr
6:00 - 22:00
Mo.-Fr., NT außerhalb dieser Zeit
6:00 - 13:00
Sa., NT außerhalb dieser Zeit
Netzzugang
Wichtige Dokumente
Netzentgelte
Netzentgelte Strom der Stadtwerke Greifswald
Gemäß Netzentgeltverordnung Strom sind die Entgelte für den Prozess der Netznutzung zu veröffentlichen: Es gelten die nachgeordneten Preisblätter.
Netzentgelte gemäß §23a EnWG
Gültigkeit ab 01.01.2024 bis 31. 12.24
- Netzentgelte Strom der Stadtwerke Greifswald ab 01.01.2024
- Referenzpreisblatt für vermiedene Netznutzung ab 01.01.2024
Gültigkeit ab 01.01.2023 bis 31.12.2023
Gültigkeit ab 01.01.2022 bis 31.12.2022
- Netzentgelte Strom der Stadtwerke Greifswald GmbH ab 01.01.2022
- Referenzpreisblatt für vermiedene Netznutzung ab 01.01.2022
- Preisblatt gemäß GDEW der Stadtwerke Greifswald GmbH 2022
Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen. Paragraf 19 regelt das Angebot reduzierter Netzentgelte für besonders stromintensive Letztverbraucher – in der Regel große Industriebetriebe. Das individuelle Netzentgelt darf dabei 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes nicht unterschreiten. Die den Netzbetreibern daraus entstehenden Kosten werden auf die übrigen Letztverbraucher umgelegt. Die Höhe der in Rechnung gestellten Umlage ist dabei abhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch.
LV Gruppe A*: 0,358 ct/kWh
LV Gruppe B*: 0,050 ct/kWh
LV Gruppe C*: 0,025 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe A*:
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.
Letztverbrauchergruppe B*:
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kWh. Maßgeblich sind die in der o. g. Tabelle aufgeführten Beträge.
Letztverbrauchergruppe C*:
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh. Maßgeblich sind die in der o. g. Tabelle aufgeführten Beträge.
Atypische Netznutzung (§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV)
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV der Stadtwerke Greifswald GmbH
Mehr- und Mindermengen
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Wie in Abschnitt 4 des Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen“ beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom BDEW veröffentlichten Preise (www.bdew.de) zu übernehmen.
Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise Strom erfolgt gemäß der Anlage 1 zur BDEW/VKU/Geode/bne-Anwendungshilfe "Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas".In der csv-Datei sind für jeden Anwendungsmonat die Preise in ct/kWh mit vier Nachkommastellen angegeben. Zusätzlich steht eine Excel-Datei bereit, in der die Berechnung anhand der Arbeitswerte und Kosten nachvollzogen werden kann.
Ab dem Abrechnungsbeginn 01.01.2006 werden diese Preise durch die Stadtwerke Greifswald GmbH übernommen. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich zum Erfüllungszeitpunkt geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
Mehr-und Mindermengenpreise Stand 30.03.2021 (csv)
Mehr-und Mindermengenpreise Stand 30.03.2021 (xls)
Falls eine 20kV - Entnahmestelle über keine Verrechnungsmesseinrichtung in dieser Spannungsebene verfügen sollte, kann ersatzweise im begründeten Ausnahmefall eine Verrechnungsmesseinrichtung in der 0,4kV Messebene verwendet werden.
Für diesen Fall werden 3% Umspannverluste im Rechnungsteil der Netzentgelte zur Abrechnung gebracht. Alle Rechnungsbestandteile (monatliche Differenzmenge Wirkarbeit, Blindarbeit und elektrische Leistung) werden durch die im Bereich der Abnahmestelle verursachten und nicht messtechnisch erfassten 3% Umspannverluste als Mengenerhöhung pauschal beaufschlagt. Diese sind Teil des Netto-Preises.
Wir fördern den Jugend- und Breitensport, unterstützen die kulturelle Vielfalt in der Region und setzen auf soziales Engagement. Insgesamt unterstützen wir pro Jahr ca. 250 Projekte durch Sach- und Geldmittel oder helfen mit unserem umfangreichen Know-how.
Mehr zu diesem BereichSchließt in
Frühschwimmen: 08:00 - 11:00 Uhr
Bad: 10:00 - 21:00 Uhr
Schulsport: Geschlossen
Vereinssport: Geschlossen
Netzstrukturdaten
Veröffentlichungspflichten
Gemäß § 23c Abs. 1 Nr. 1-10 EnWG zum Stichtag 31.12. des Vorjahres.
Stromkreislängen:
HS – Fltg.: 0,05 Kilometer
MS – Kabel: 283,20 Kilometer
NS – Kabel: 617,80 Kilometer
Installierte Trafoleistung:
HS/MS: 31,5 MVA
MS/NS: 160,5 MVA
Entnommene Jahresarbeit je Netz- und Umspannebene in kWh:
HS: 67.000.788
HS/MS: 86.962.197
MS: 191.683.105
MS/NS: 113.087.737
NS: 111.416.489
Anzahl Entnahmestellen:
MS: 43 Stück
MS/NS: 252 Stück
NS: 43.235 Stück
Anzahl bei Netzanschlüssen vorhandene intelligente Messsysteme:
NS: 867 Stück
Einwohnerzahl:
59.691 (Quelle: Statistisches Amt, Stichtag 31.12.2022)
Versorgte Fläche: 18,71 Quadratkilometer
Geografische Fläche des Netzgebietes: 82,7 Quadratkilometer
Messeinrichtungen an Entnahmestellen:
mit einer viertelstündlichen registrierenden Leistungsmessung (RLM): 421 Stück
mit einer Zählerstandsgangmessung: 105 Stück
sonstige: 42.752 Stück
Name des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB): Stadtwerke Greifswald GmbH
Ansprechpartner für Netzzugangsfragen: Hr. Tolzmann (rolando.tolzmann@sw-greifswald.de)
Haftungsausschluss
Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Greifswald GmbH behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Stadtwerke Greifswald GmbH aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.
Redispatch 2.0
Inkraftsetzung / Teilnahme an der Übergangslösung bei den Stadtwerken Greifswald GmbH
BDEW-Übergangslösung Allgemeine Beschreibung
Teilnahme der Stadtwerke Greifswald GmbH an der Übergangslösung zum Redispatch 2.0