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      Schließt in

      Frühschwimmen: 06:30 - 11:00 Uhr

      Bad: 10:00 - 21:00 Uhr

      Schulsport: Geschlossen

      Vereinssport: Geschlossen

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      Allgemein

      Stromnetz

      Die Stadtwerke Greifswald GmbH gewährt Dritten gegen Entgelt den Zugang zu ihrem Stromnetz. Derzeit gibt es keine Netzengpässe. Dabei  hält sie sich bei der gelieferten physikalisch Elt.-Energiequalität an die DIN VDE 50 160. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückwirkungen Dritter oder sonstige Einflüsse auf das Netz der Allgemeinen Versorgung Abweichungen dazu verursachen.

      Der Fachverband „Forum Netztechnik Netzbetrieb“ hat für 2021 die offizielle Verfügbarkeit in Deutschland mit 12,1 min/Jahr angegeben. Damit ist statistisch jede Abnahmestelle lediglich 12,1 min ohne Elt.-Versorgung gewesen. Die Stadtwerke Greifswald haben mit 2,41 min/Jahr dabei ihren Anteil geleistet.

      12,1 min/a

      Deutschland durchschnittl. ohne Stromversorgung

      280 km

      Mittelspannungskabel

      2,41 min/a

      Greifswald durchschnittl. ohne Stromversorgung

      602 km

      Niederspannungskabel


      Stadtwerke Greifswald GmbH
      Gützkower Landstraße 19-21
      17489 Greifswald


      Kontakt
      Kundenzentrum der Stadtwerke
      Gützkower Landstraße 19–21       
      17489 Greifswald  


      Tel.:    03834 53-2115   
      Fax:    03834 53-2152
      Mail:  kontakt@sw-greifswald.de

      Grundversorger


      Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre auf Basis des Datenstandes zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Nach der Feststellung zum 1. Juli 2018, erfolgte die nunmehr sechste Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald GmbH zum 1. Juli 2021. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

      Der Gültigkeitszeitraum der Feststellung zum 1. Juli 2021 ist der Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024.

      Grundversorgerfeststellung Strom
      Entsprechend der oben genannten Vorgaben erfolgt in den Gemeinde-/Stadtgebieten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und Wackerow die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Greifswald GmbH, sodass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

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      Netzanschluss 

      Spannungsebenen


      Gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz sind die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu veröffentlichen. Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV). In Kraft getreten am 08.11.2006.

      Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

      Entsprechend § 2 (2) NAV ist ein Netzanschlussvertrag schriftlich abzuschließen. Bestehende Verträge sind im Sinne § 115 EnWG an die jeweils entsprechenden Vorschriften des EnWG und der Rechtsverordnung (NAV-Strom) nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.

      Ab 1. Mai 2019 gelten die unten abrufbaren technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz im Netzgebiet angeschlossen werden.Die technischen Anschlussbedingungen verstehen sich als weitergehende Regelungen über die VDE-Anwendungsregel hinaus, die insbesondere die regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.

      Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung für Sie gewährleisten.

      Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o.g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei der Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
       

      Netzanschlussvertrag Strom nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), gültig ab 01.02.2022WiderrufsbelehrungZustimmungserklärung des GrundstückseigentümersErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Greifswald GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), gültig ab 01.08.2020Anlage 1 Preisblatt NAV, gültig ab 01.01.2024TAB NS Nord 2023Beiblatt Kreuzliste TAB NS Nord 2012 Ausgabe 2017

      Jegliche Erzeugungsanlagen sind durch ein zugelassenes Elektroausführungsunternehmen  anzumelden. Es sind die Normen DIN VDE AR N 4105:2018-11 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz bis 135 kW) und DIN VDE AR N 4110 (Technische Anschlußregeln Mittelspannung) Grundlagen des Bearbeitungsvorganges. Darin beschrieben sind die einzuhaltenden Vorgänge von der Anmeldung, den zu erbringenden Funktionalitäten der Erzeugungsanlage bis hin zur förmlichen Inbetriebnahme zwischen Anlagen- und Netzbetreiber.

      Wir bitten ausschließlich die in den Normen hinterlegten Formulare  zu verwenden. Dieses Vorgehen erleichtert eine mögliche nachträglich Gesamtzertifizierung der Erzeugungsanlage im funktionalen Zusammenwirken mit dem Elt.-Verteilnetz. Es gelten selbstverständlich weitere darüber hinausgehende Normen in Zusammenhang mit der Errichtung von Elt.-Anlagen.
       

      Antrag NetzanschlussAntrag ZählerAntrag SpeicherAntrag steckerfertige ErzeugungsanlageInformation zur steckerfertigen PV-Erzeugungsanlage (Balkonkraftwerk)

      Erzeugungsanlagen

       

      Anschlussebene Niederspannung:
      Es gilt die VDE-AR-N 4105;  in der jeweils gültigen Fassung.

      Formular nach DIN VDE AR N 4105
      Anschlussebene Mittelspannung:
      Es gilt die DIN VDE AR N 4110 in der jeweils gültigen Fassung

      Formular nach DIN VDE AR N 4110

      Abrechnung von Erzeugungsanlagen:
      Jährliche Mitteilung nach § 71 EEG für Anlagenbetreiber einer Erzeugungsanlage an Stadtwerke Greifswald GmbH.
      Bitte reichen Sie nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage folgendes Formular bei uns ausgefüllt ein:

      Formular Verguetungsanforderung EEG SWG
      Für die jährliche Mitteilung nach § 71 EEG:

      Formular zur jährlichen Mitteilung nach § 71 EEG

      Kundeninformationen zum Datenschutz:

      Kundeninformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

      Messung:
      Wenn Sie an einem Messstellenbetreibervertrag interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

      Ihr Ansprechpartner:
      Abt. EDM/MSB,
      Email: EEG@sw-greifswald.de

       

      Netzverluste

      Gemäß §10 Netzzugangsverordnung Strom sind die energetischen Kenziffern der Verlustenergie über das Netz zu veröffentlichen.


      Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene in % (2021)

      HS/MS MS MS/NS NS
      0,25 0,25 0,25 0,99

       

      Durchschnittlicher Beschaffungspreis und Menge der Verlustenergie (2021)

      Menge in kWh Preis in ct/kWh
      3.319.375 14,373
      Netzschaltzeiten

      Schaltzeiten


      Die nachfolgenden Netzschaltzeiten sind sachgerecht auf Basis der tatsächlichen Netzentnahmen vom Netzbetreiber festgelegt worden.
      Die Netzschaltzeiten dienen der Abgrenzung von Mengen zur Ermittlung der Konzessionsabgabe. Messstellenbetreiber haben bei der Verwendung von Mehrtariflaufwerken diese Schaltzeiten zu verwenden und auf Verlangen des Netzbetreibers nachzuweisen:

      Mo.-Fr. HT: 6:00-22:00 Uhr, NT außerhalb dieser Zeit
      Sa. HT: 6:00 - 13:00 Uhr, NT außerhalb dieser Zeit
      So. und Feiertage: NT, Es gilt der Feiertagskalender des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

      Netzdienliche Schaltzeiten in Bezug der Netznutzung "Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen" mit seperatem Netzzugang (Messstelle)
      1. Unterbrechung: 11 Uhr bis 13 Uhr
      2. Unterbrechung: 17 Uhr bis 19 Uhr

      6:00 - 22:00

      Mo.-Fr., NT außerhalb dieser Zeit

      6:00 - 13:00

      Sa., NT außerhalb dieser Zeit

      Netzentgelte

      Netzentgelte Strom der Stadtwerke Greifswald


      Gemäß Netzentgeltverordnung Strom sind die Entgelte für den Prozess der Netznutzung zu veröffentlichen: Es gelten die nachgeordneten Preisblätter.

      Netzentgelte gemäß §23a EnWG

      Gültigkeit ab 01.01.2024 bis 31. 12.24

      Gültigkeit ab 01.01.2023 bis 31.12.2023

      Gültigkeit ab 01.01.2022 bis 31.12.2022

       

      Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen. Paragraf 19 regelt das Angebot reduzierter Netzentgelte für besonders stromintensive Letztverbraucher – in der Regel große Industriebetriebe. Das individuelle Netzentgelt darf dabei 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes nicht unterschreiten. Die den Netzbetreibern daraus entstehenden Kosten werden auf die übrigen Letztverbraucher umgelegt. Die Höhe der in Rechnung gestellten Umlage ist dabei abhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch.

      LV Gruppe A*:  0,358 ct/kWh

      LV Gruppe B*:  0,050 ct/kWh

      LV Gruppe C*:  0,025 ct/kWh

      Letztverbrauchergruppe A*: 

      Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.

      Letztverbrauchergruppe B*: 

      Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kWh. Maßgeblich sind die in der o. g. Tabelle aufgeführten Beträge.

      Letztverbrauchergruppe C*: 

      Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh. Maßgeblich sind die in der o. g. Tabelle aufgeführten Beträge.

      Atypische Netznutzung (§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV)

      Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV der Stadtwerke Greifswald GmbH
      Mehr- und Mindermengen
      Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

      Wie in Abschnitt 4 des Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen“ beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom BDEW veröffentlichten Preise (www.bdew.de) zu übernehmen.

      Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise Strom erfolgt gemäß der Anlage 1 zur BDEW/VKU/Geode/bne-Anwendungshilfe "Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas".In der csv-Datei sind für jeden Anwendungsmonat die Preise in ct/kWh mit vier Nachkommastellen angegeben. Zusätzlich steht eine Excel-Datei bereit, in der die Berechnung anhand der Arbeitswerte und Kosten nachvollzogen werden kann.

      Ab dem Abrechnungsbeginn 01.01.2006 werden diese Preise durch die Stadtwerke Greifswald GmbH übernommen. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich zum Erfüllungszeitpunkt geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.

      Mehr-und Mindermengenpreise Stand 30.03.2021 (csv)
      Mehr-und Mindermengenpreise Stand 30.03.2021 (xls)

      Falls eine 20kV - Entnahmestelle über keine Verrechnungsmesseinrichtung in dieser Spannungsebene verfügen sollte, kann ersatzweise im begründeten Ausnahmefall eine Verrechnungsmesseinrichtung in der 0,4kV Messebene verwendet werden.
      Für diesen Fall werden 3% Umspannverluste im Rechnungsteil der Netzentgelte zur Abrechnung gebracht. Alle Rechnungsbestandteile (monatliche Differenzmenge Wirkarbeit, Blindarbeit und elektrische Leistung) werden durch die im Bereich der Abnahmestelle verursachten und nicht messtechnisch erfassten 3% Umspannverluste als Mengenerhöhung  pauschal beaufschlagt. Diese sind Teil des Netto-Preises.

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          Veröffentlichungspflichten


          Gemäß § 23c Abs. 1 Nr. 1-10 EnWG zum Stichtag 31.12. des Vorjahres.

          Stromkreislängen:

          HS – Fltg.: 0,05 Kilometer
          MS – Kabel: 283,20 Kilometer
          NS – Kabel: 617,80 Kilometer

          Installierte Trafoleistung:

          HS/MS: 31,5 MVA
          MS/NS: 160,5 MVA

          Entnommene Jahresarbeit je Netz- und Umspannebene in kWh:

          HS:  67.000.788
          HS/MS: 86.962.197
          MS: 191.683.105
          MS/NS: 113.087.737
          NS: 111.416.489

          Anzahl Entnahmestellen:
          MS: 43 Stück
          MS/NS: 252 Stück
          NS: 43.235 Stück

          Anzahl bei Netzanschlüssen vorhandene intelligente Messsysteme:
          NS: 867 Stück

          Einwohnerzahl:
          59.691 (Quelle: Statistisches Amt, Stichtag 31.12.2022)

          Versorgte Fläche: 18,71 Quadratkilometer

          Geografische Fläche des Netzgebietes: 82,7 Quadratkilometer

          Messeinrichtungen an Entnahmestellen:
          mit einer viertelstündlichen registrierenden Leistungsmessung (RLM): 421 Stück
          mit einer Zählerstandsgangmessung: 105 Stück
          sonstige: 42.752 Stück

          Name des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB): Stadtwerke Greifswald GmbH

          Ansprechpartner für Netzzugangsfragen: Hr. Tolzmann (rolando.tolzmann@sw-greifswald.de)

           

          Haftungsausschluss

          Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Greifswald GmbH behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Stadtwerke Greifswald GmbH aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.

          Redispatch 2.0

          Inkraftsetzung / Teilnahme an der Übergangslösung bei den Stadtwerken Greifswald GmbH

          BDEW-Übergangslösung Allgemeine Beschreibung

          Teilnahme der Stadtwerke Greifswald GmbH an der Übergangslösung zum Redispatch 2.0