Wir sind für Sie da – persönlich vor Ort.
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Rechnungserläuterung

Bitte beachten Sie:

Die Umsetzung der gesetzlichen Preisbremsen verlangt mit einer Rechnungslegung zum 31.12 2023 abzuschließen. Unabhängig von Ihrem gewohnten Abrechnungsrythmus müssen wir Ihnen  im Januar 2024 eine Rechnung schicken. 

Bitte zahlen Sie Ihre derzeit bekannten Abschläge jeden Monat, einschließlich Dezember 2023.
 

Nach der Zählerablesung im November kommt die Jahresrechnung der Stadtwerke. Für viele Kunden ist dies ein guter Grund, sich intensiver mit ihrem Energie- und Wasserverbrauch auseinanderzusetzen.

Ein erheblicher Teil des Familienbudgets muss als Abschlagsbetrag monatlich für die Leistungen der Stadtwerke eingeplant werden. Mit der Jahresrechnung wird gewissermaßen reiner Tisch gemacht – die Kunden und die Stadtwerke erfahren, wo sie stehen.

Kunden, die wir nicht persönlich erreichen, erhalten Ablesekarten und werden um Selbstablesung gebeten. Wo dennoch kein Zählerstand vorliegt, erfolgt die Schätzung des Energie- und Wasserverbrauches. Die Jahresrechnungen werden verschickt; bestehende Guthaben erstattet, Restforderungen werden fällig.

Der neue Abschlag wird auf der Grundlage des Verbrauches im letzten Abrechnungszeitraum und der aktuellen Preise jeweils für das kommende Jahr berechnet. Es kann sinnvoll sein, den Abschlagsbetrag nach Rücksprache mit dem Kundenzentrum anzupassen, wenn sich beispielsweise die Personenanzahl in einem Haushalt ändert oder ein neues Großgerät angeschafft wurde.

Kaum einer redet darüber, aber es passiert leider öfter als man denkt: Die Rechnung oder der monatliche Abschlag kann nicht mehr bezahlt werden. Dies muss einem nicht peinlich sein, denn ausgelöst durch Notlagen, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sonstige Gründe kann man auch unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Wichtig ist es, dass Betroffene die Stadtwerke Greifswald frühzeitig über Zahlungsschwierigkeiten informieren, damit gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden kann. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen nämlich zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren. Unsere Mitarbeiter wirken gern unterstützend und beratend dabei mit, diese negativen Folgen schon im Vorfeld zu umgehen.

Wie kann ich Zahlungsschwierigkeiten vorbeugen?
Oft ist ein veränderter Energieverbrauch der Grund für eine überhöhte Jahresendabrechnung. Schon kleine Veränderungen – etwa Familiennachwuchs oder die Anschaffung eines neuen Großgerätes – können sich in der nächsten Jahresendabrechnung auswirken. Deshalb möchten wir unseren Kunden empfehlen, die monatliche Abschlagshöhe gegebenenfalls zu überprüfen. Grundsätzlich ist jedoch der angegebene Abschlag aus der Rechnung an dem Verbrauch aus dem Abrechnungsjahr orientiert und legt diesen für das kommende Jahr zugrunde.

Weiterhin haben unsere Kunden die Möglichkeit, Gebrauch von Energieberatungen und Rechnungssimulationen zu machen und den Verbrauch der im Haushalt befindlichen Geräte mit von uns entliehenen Messinstrumenten zu prüfen. Schon mit einfachen Mitteln kann also der Verbrauch so optimiert werden, dass eine hohe Jahresendabrechnung nicht mehr zu befürchten ist


Abwendungsvereinbarung/ Ratenzahlungsvereinbarung
Die Stadtwerke Greifswald bieten Ihnen als Ihr Energiedienstleistungsunternehmen Unterstützung an. Im Rahmen der Grundversorgung  von Strom- oder Gaslieferungen ist die Vereinbarung von Ratenzahlungen (auch Abwendungsvereinbarung genannt) gem. § 19 Abs. 5 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) / Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)  eine Möglichkeit. Grundsätzlich können für Strom und Gas getrennte Vereinbarungen abgeschlossen werden. Ein Muster unserer Abwendungsvereinbarung finden Sie im nachstehenden Dokument. Bei weiteren Fragen, können Sie sich gern an uns wenden.

Abwendungsvereinbarung (Muster)

Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftigen monatlichen Abschläge zu errechnen. Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt werden.

Die Beträge für Energie und Wasser sind jeweils am 15. Tag des laufenden Monat fällig. Das heißt, am 15. jeden Monats muss der Betrag dem Versorgungsunternehmen zur Verfügung stehen. Die Zahlungen sind festgelegt von Januar bis November. Der Dezember bleibt dem  gegenseitigen Zahlungsausgleich vorbehalten; hierfür wird eine Jahresendabrechnung erstellt.
Zu viel gezahltes Geld erhält der Kunde im Dezember zurück, zu wenig entrichtetes Entgelt wird nachgefordert.

  • Bequemer geht es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen! Dann werden die Beträge automatisch und fristgerecht von den Stadtwerken abgebucht.

Besonderheit:
Sollten Sie die Zahlung jeweils zum 1. des laufenden Monats wünschen, werden im Zeitraum Februar bis November nur zehn Abschläge gefordert. Hierbei fallen die Abschlagsbeträge geringfügig höher aus.

Hinweis: Je kleinere Abschlagsbeträge Sie wählen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende des Jahres einen höheren Rechnungsbetrag zahlen müssen!

Zählerablesung 

 

So lesen Sie die Zähler ab:

  • Bei Stromzählern wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) abgelesen. Die Nachkommastelle ist rot gekennzeichnet und wird für die Abrechnung nicht berücksichtigt.
  • Bei Gaszählern wird der Verbrauch in Kubikmetern (m³) abgelesen. Die Nachkommastellen (rot unterlegt) werden für die Abrechnung nicht erfasst.
  • Bei Wasserzählern wird der Verbrauch in Kubikmetern (m³) abgelesen. Lediglich der im oberen Zählerfeld angezeigte Zählerstand ist zu übertragen. 
  • Im Kundenzentrum der Stadtwerke können Sie persönlich oder telefonisch alle Fragen zur Gestaltung der Abrechnung und Vertragswahl klären.

Hier können Sie Ihren Zählerstand mitteilen:

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Aktuelles

Stromsparberatung einfach gemacht!

Sie möchten wissen, ob Ihr Stromverbrauch im Durchschnitt liegt oder suchen nach Tipps zur Steigerung der Energieeffizienz im Strombereich, die auf Ihre individuelle Situation ausgerichtet sind?
Mit dem interaktiven Ratgeber StromCheck der Stromsparinitiative des Bundesumweltministeriums erhalten Sie schnell und unkompliziert eine Erstbewertung Ihres Stromverbrauchs sowie Ihrer Stromkosten und bekommen anschließend konkrete Einspar-Tipps für Ihr Zuhause.

Jetzt ausprobieren: Nutzen Sie unseren kostenlosen StromCheck und finden Sie die "Stromfresser" in Ihrem Haushalt!

Der größte Energieverbraucher im Haushalt: die Heizung 
Mit fast 70% der gesamten in den Privathaushalten verbrauchten Energie hat die Erzeugung von Raumwärme den mit Abstand größten Anteil, mit zusätzlicher Erwärmung von Trinkwarmwasser sind dann es schon nahezu 85%. Beim Thema Wärme lassen sich bereits mit einfachen Tricks Energie und Geld sparen.

Heizspiegel für Deutschland
Mit Hilfe des Heizspiegels können Sie – egal ob als Mieter oder Eigentümer – vergleichen, wie hoch Ihre Heizkosten und der Heizenergieverbrauch Ihres Hauses sind.
Unterstützt durch das Bundesumweltministerium und dem Deutschen Mieterbund repräsentiert der Heizspiegel Wohngebäude mit Zentralheizung und unterscheidet die Ergebnisse hinsichtlich des eingesetzten Energieträgers sowie der Wohnfläche des Gebäudes.

So können Sie vergleichen! 

  • Nehmen Sie Ihre aktuelle Heizkostenabrechnung zur Hand. Dort finden Sie alle Daten für den Vergleich.
  • Berechnen Sie Ihre Vergleichsweite: Teilen Sie die Heizkosten oder den Heizenergieverbrauch des Gebäude durch die Gebäudefläche.
  • Suchen Sie in den Tabellen die für Sie passende Zeile – abhängig von Energieträger und Gebäudefläche – und vergleichen Sie Ihren Wert!

des Reglers am Thermostat (0-5)

Einstellungen

Raum

Temp.

3

Wohn- und Esszimmer

20°

3,5

Arbeits- und Kinderzimmer

22°

2

Schlafzimmer

16°

4

Badezimmer (Das Bad sollte der wärmste Raum im Haus sein.)

24°

Kelleraum

Grundsätzlich sollte die Temperatur in allen Räumen (außer Schlafraum) nachts auf 14 Grad abgesenkt werden. Oft findet man auf den Thermostatventilen hierfür ein Mondsymbol, was der Einstellung „1,5“ entspricht. Zumeist wird die Nachtabsenkung jedoch an der zentralen Heizungsregelung des Wärmeerzeugers eingestellt.

 

Richtig Lüften

  • Mehrmals täglich Lüften – Je nach Wetterlage genügen oft zehn Minuten im „Durchzug“ – nach Möglichkeit das Heizkörperventil schließen!   
  • Während der Heizperiode Dauerlüftung vermeiden - Kippstellung der Fenster ist Energieverschwendung! Außerdem führt sie zur Abkühlung der Wände, speziell des Fenstersturzes, so dass sich hier Tauwasser bilden kann.
  • Große Wasserdampfmengen nach draußen entweichen lassen - Nach dem Duschen, Baden oder Kochen möglichst die betroffenen Räume lüften!
  • Türen zu weniger beheizten Räumen geschlossen halten - So wird verhindert, dass warme, feuchte Luft in kühlere Räume eindringt und sich an kalten Wänden und Fenstern niederschlägt.
  • Abstand zur Außenwand halten – große Möbelstücke, etwa Schrankwände, behindern die Zirkulation der Raumluft. Sie können zur Bildung feuchter Ecken beitragen, wenn sie zu dicht an den Außenwänden stehen.

 

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An-, Ab- und Ummeldungen


Benötigt wird ein Wohnungsübergabeprotokoll mit den Zählerständen aller Energiearten, für die ein Vertrag beabsichtigt wird.

Laut Gesetz soll dies 14 Tage vor dem Ein-, Aus- oder Umzug mit dem Versorgungsunternehmen abgestimmt werden. In der Praxis wird dies jedoch anders gehandhabt. Die Ummeldung bzw. Anmeldung sollte eine Woche vor oder nach dem Ein-, Aus- oder Umzug schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen. Ein persönlicher Besuch bei uns im Kundenzentrum ist natürlich auch möglich.

Für private Kunden sind folgende Daten erforderlich:

  • Kundennummer (soweit vergeben)
  • Zählernummer und Zählerstand vom Tag des Ein-, Aus- oder Umzugs
  • Angaben zur Person (Name; Anschrift; evtl. Rechnungsanschrift, falls diese von der eigenen abweicht; Geburtsdatum und evtl. die Telefonnummer)
  • der gewünschte Abschlag als monatlicher Festbetrag
  • Übergabetag
  • bei Erteilung einer Einzugsermächtigung auch die Bankverbindung

Für gewerbliche Kunden benötigen wir:

  • den Namen der Firma 
  • Registergericht und -nummer
  • Kundennummer (soweit vergeben)
  • Zählernummer und Zählerstand vom Tag des Ein-, Aus- oder Umzug
  • Angaben zur Person (Name; Anschrift; evtl. Rechnungsanschrift, falls diese von der eigenen abweicht; Geburtsdatum und evtl. die Telefonnummer)
  • der gewünschte Abschlag als monatlicher Festbetrag
  • Übergabetag
  • bei Erteilung einer Einzugsermächtigung auch die Bankverbindung

Sie können zwischen folgenden Zahlungsmodalitäten wählen:

  • Einzugsermächtigung
  • Dauerauftrag
  • Bareinzahlung im Kundenzentrum oder bei Ihrer Bank

Wenn Sie Eigentümer eines Gebäudes oder eine Wohnung sind, ist dies anzugeben!

Anmeldeformular

Abmeldeformular

  • In den FAQ's erfahren Sie mehr über die Zählerablesung und weitere Themen.
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Kundenbeirat


Unser Kundenbeirat vertritt Kundeninteressen und möchte Sprachrohr für alle Kunden werden - wir werden uns persönlich für Ihr Anliegen einsetzen und freuen uns darauf Ihnen weiterhelfen zu können.

Sollten Sie Fragen oder Anregungenn den Kundenbeirat haben, wenden Sie sich bitte an:

Stadtwerke Greifswald, "Kundenbeirat"
Gützkower Landstr. 19–21
17489 Greifswald
per E-Mail : kundenbeirat@sw-greifswald.de

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Unser Unternehmen

Verstärkung gesucht!

Wir möchten die Wünsche und Meinungen unserer Kunden kennenlernen, um künftig besser darauf eingehen zu können. Die beste Voraussetzung dafür bietet ein offener Dialog auf Augenhöhe. So können aus unterschiedlichen Erfahrungen und Kenntnissen gemeinsam neue Lösungen entwickelt werden. Genau hierfür soll unser Kundenbeirat stehen  – eine Art  Interessenvertretung für unsere Kunden.      

  • Amtszeit für Beiratsmitglieder: 2 Jahre
  • Sitzungen pro Jahr: 2-3
  • Aufwandsentschädigung pro Sitzung je Mitglied: 25,- Euro

Satzung Kundenbeirat

In unserem Kundenbeirat werden Themen diskutiert, die unsere Privatkunden bewegen. So gelangen Anregungen, Wünsche und Kritik direkt von unseren Kunden an die Unternehmensführung. Wir erfahren, wie unsere Kunden unser Image, die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen sowie unseren Service einschätzen. Wir wollen nah an unseren Kunden sein und Antworten auf folgende Fragen erhalten:

  • Was ist unseren Kunden wichtig?
  • Was gefällt unseren Kunden?
  • Was fehlt unseren Kunden?

Um die Wünsche und Meinungen unserer Kunden besser kennenzulernen, haben wir 2014 unseren Kundenbeirat als Interessenvertretung für unsere Kunden gegründet. Seitdem treffen sich die Mitglieder zwei Mal im Jahr. Dabei sind die Inhalte und Diskussionen so vielfältig wie die Akteure des Gremiums:
Vom Angestellten, Studenten und Selbständigen bis zum Rentner führen die Kundenbeiräte mit Mitarbeitern der Stadtwerke den Dialog auf Augenhöhe und mit stetem Blick auf die Kundeninteressen. Die Stadtwerker bieten den Mitgliedern des Kundenbeirates transparent und ehrlich Einblicke in ihre Tätigkeit. Der Kundenbeirat führt Qualitätsbeobachtungen im Freizeitbad und im Verkehrsbetrieb durch. Aus den Ergebnissen wurden Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, zum Beispiel der Kurzzeittarif für die Badegäste und die Veröffentlichung des Belegungsplanes durch Vereine. Immer wieder steht die Kundenansprache auf dem Prüfstein. Dabei geht es sowohl um Inhalte im Internet und in den sozialen Netzwerken als auch um die Kundenzeitung und Events.


Sie haben noch Fragen oder möchten mehr erfahren? Senden Sie eine Mail an kundenbeirat@sw-greifswald.de

Allgemein

Verbraucherstreitbeilegung


Sie haben sich über etwas geärgert - schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an. Wir nehmen Ihre Wünsche und Kritik ernst, denn wir möchten unseren Service ständig verbessern.

Sie haben mehrere Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten. Wenn Sie uns auf elektronischem Weg erreichen möchten, senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@sw-greifswald.de. Alternativ können Sie uns telefonisch erreichen unter der Rufnummer 03834 53-2115.

Wenn Sie uns lieber einen Brief senden möchten, richten Sie diesen bitte an:

Stadtwerke Greifswald GmbH
Kundenzentrum
Beschwerdemanagement
Gützkower Landstraße 19–21
17489 Greifswald

Wir kümmern uns umgehend um Ihre Anfrage.
 

Hinweise zum Streitbeilegungsverfahren
Für die Medien Strom und Gas sind wir verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Dies gilt insbesondere für Beanstandungen  zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen.

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn die Stadtwerke Greifswald GmbH der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. 
Die Stadtwerke Greifswald GmbH ist im Bereich Strom und Gas verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
 
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V. 
Fiedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/2757240–0
Telefax: 030/275724069
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gassind erhältlich über den Verbraucherservice der

Bundesnetzagentur 
Postfach 8001
53105 Bonn

Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr)
Telefax: 030/ 22480-323

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Homepage: www.bundesnetzagentur.de


Darüber hinaus nimmt die Stadtwerke Greifswald GmbH  im Bereich Wasser- und Fernwärmeversorgung  freiwillig am Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teil.  Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich der Wasserversorgung/Fernwärmeversorgung  betreffen, kann sich der Verbraucher, nachdem ein Einigungsversuch mit dem Beschwerdemanagement unseres Unternehmens  erfolglos geblieben ist, an folgende Stelle wenden und ein Schlichtungsverfahren beantragen:
 
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 795 79-40
Fax: 07851 795 79-41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
 
Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.universalschlichtungsstelle.de/  
 
Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
 
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.

 

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Allgemein

Kantine

"Lenzis Kantine" kocht für Sie!
Auf dem Gelände der Stadtwerke Greifswald, in der Gützkower Landstraße 19-21, erwartet Sie ein  reichhaltiges Frühstücksangebot, schmackhaftes Mittagessen sowie Tagungs- & Meetingservice.

Das Angebot finden Sie den Speiseplan:  www.lenzis-kantine.de

Frühstück:       07:30-09:30 Uhr
Mittagstisch:   10:30-12:30 Uhr

Steffi Zenke und Patrick Lenz  mit "Lenzis Kantine" sorgen mit ihrem Team für die  Pausenversorgung. Herzlich willkommen sind auch alle betriebsfremden Frühstücks- und Mittagsgäste.

Bitte nutzen Sie die gekennzeichneten Parkplätze innerhalb des Stadtwerke-Geländes! Aus Sicherheitsgründen und für den Anlieferverkehr müssen die Verkehrswege und Plätze frei bleiben.

F A Q-Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich "Kontakt
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Abschlagsbeträge können per Telefon, Brief, E-Mail oder Fax geändert werden.
Sie können sich auch an unser Kundenzentrum wenden oder Ihren Abschlagsbetrag direkt im Onlineportal ändern.

So lesen Sie die Zähler ab:

  • Bei Stromzählern wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) abgelesen. Die Nachkommastelle ist rot gekennzeichnet und wird für die Abrechnung nicht berücksichtigt.
  • Bei Gaszählern wird der Verbrauch in Kubikmetern (m³) abgelesen. Die Nachkommastellen (rot unterlegt) werden für die Abrechnung nicht erfasst.
  • Bei Wasserzählern wird der Verbrauch in Kubikmetern (m³) abgelesen. Lediglich der im oberen Zählerfeld angezeigte Zählerstand ist zu übertragen. 
  • Im Kundenzentrum der Stadtwerke können Sie persönlich oder telefonisch alle Fragen zur Gestaltung der Abrechnung und Vertragswahl klären.

Hier finden Sie eine Übersicht von verschiedenen Zählern:

herkömmlicher Zähler (Strom)

moderner Zähler (Strom)

Gaszähler

Wasserzähler

Lassen Sie doch fällige Abschlags- und Rechnungszahlungen ganz einfach von Ihrem Konto abbuchen. Sie sparen Zeit und versäumen keine Zahlung.
Oder Sie möchten Ihre Bankdaten ändern?
Dazu benötigen wir jedoch ein SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer persönlichen Unterschrift

Bitte füllen Sie das PDF-Formular bequem am Rechner aus. Dann einfach ausdrucken, unterschreiben  und per Post schicken oder direkt in unserem Kundenzentrum abgeben:

Stadtwerke Greifswald GmbH
Gützkower Landstraße 19–21
17489 Greifswald


Einzugsermächtigung/SEPA


Kunden, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen für ihre Überweisungen die IBAN- und die BIC-Nummer der Stadtwerke wie folgt angeben: 

Beispielbild SEPA-Lastschrift


Hinweis: Wenn Sie andere Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, verwenden Sie bitte die Bankverbindung von der entsprechenden Rechnung.

Sperrmüllaufträge in Greifswald nimmt  die VEVG entgegen.

  • Die Anmeldung können Sie hier vornehmen.

Für die Müllentsorgung ist die  Ver- und  Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern Greifswald (VEVG) zuständig.
Informationen finden Sie hier:

  • An-, Ab- und Ummeldungen für Hausmülltonnen
  • Abfuhrtermine
  • Wertstoffhöfe
  • Gelbe Säcke

Unterjährige Abrechnung

In der Regel wird die verbrauchte Energie gegenüber unseren Kunden jährlich abgerechnet, da die meisten Strom- und Gaszähler im Jahresturnus abgelesen werden. Mit der Rechnung für den Energieverbrauch werden auf Basis des zuletzt festgestellten Verbrauchs die monatlichen Abschlagszahlungen ermittelt.

Eine unterjährige Abrechnung, z. B. auf Basis monatlich gemessener Verbrauchswerte, ist ebenso möglich. Jedoch berechnen wir den damit verbundenen Mehraufwand, wie andere Energieversorger auch, über eine Gebühr für zusätzliche Abrechnungen verursachungsgerecht weiter. Dagegen ist die von den meisten Kunden gewünschte jährliche Abrechnung natürlich kostenfrei.

Vereinbarung und Preise
Die unterjährige Abrechnung kann zusätzlich zum regulären Vertrag durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung beauftragt werden. Möglich sind monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungen. Diese sind für die Versorgungsbereiche der Stadt Greifswald und regio energie unterschiedlich gestaltet. Zudem findet eine Teilung in Strom-, Gas- und Fernwärmekunden statt.

Vereinbarung unterjährige Abrechnung    für GREIFENstromGREIFENgas und FernwärmeVereinbarung unterjährige Abrechnung    für regiostrom und regiogas

Immer wieder versuchen unseriöse Unternehmen, Vertrags- oder Kontodaten unserer Kundinnen und Kunden am Telefon zu erfragen oder einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Dabei behaupten die Anrufer, dass ihr Unternehmen ein Partnerunternehmen der Stadtwerke Greifswald sei oder in unserem Auftrag anrufe. Auf diese Weise versuchen sie, an Vertrags- oder Kontodaten zu kommen oder unsere Kunden zum Anbieterwechsel zu überreden. Wie wir erfahren haben, sind einige Anrufer auch sehr unverschämt oder sogar aggressiv aufgetreten und haben versucht, unsere Kunden am Telefon einzuschüchtern. Oftmals wurde behauptet, die Kunden müssten einen neuen Vertrag abschließen, weil sie sonst nicht mehr von uns versorgt werden könnten. Das ist Unfug! In unserem Auftrag wird Sie niemand anrufen oder zu Hause besuchen, um Sie zu einem Vertragsabschluss zu überreden.


Wann und warum rufen die Mitarbeiter der Stadtwerke Greifswald Kunden an?
Wir rufen natürlich zurück, wenn unsere Kunden Fragen haben, Informationen benötigen oder eine Beratung wünschen. Bei schriftlichen Anfragen lassen sich manche Sachverhalte am Telefon einfacher und schneller klären als per E-Mail oder Brief. In all diesen Fällen wurden wir aber zuerst von unseren Kunden kontaktiert. Wenn wir Sie danach anrufen, können Sie mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Rückruf von den Stadtwerken kommt und dazu dient, Ihr Anliegen zu klären. Ansonsten rufen wir Sie nur dann an, wenn wir Fragen haben oder Informationen benötigen, die im direkten Zusammenhang mit Ihrem Vertragsverhältnis stehen.Von reinen Werbeanrufen machen wir keinen Gebrauch – schon gar nicht ohne vorherige Einwilligung! Vor allem würde unser Kundenservice niemals Bankdaten am Telefon abfragen. Wenn Bankdaten angelegt oder geändert werden sollen, geht das nur in schriftlicher Form! Wir fragen Sie auch nicht nach Ihrer Kunden- bzw. Zählernummer oder nach Vertragsdaten, wie etwa der Laufzeit oder dem aktuellen Tarif, weil uns diese Daten bereits vorliegen.


Vorsicht im Telefongespräch

  •  Vorsicht bei unbekannten Nummern – nicht zurückrufen!
  •  Geben Sie persönliche Daten, Passwörter oder die Nummer Ihres Stromzählers nicht am Telefon preis.
  •  Vermeiden Sie es, Fragen mit „JA“ zu beantworten.
  •  Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Wenn Sie einen Verdacht hegen, vergewissern Sie sich lieber in Ruhe, ob Sie das, was ein Anrufer von Ihnen verlangt, auch tatsächlich wollen und ob sie genügend Informationen und Vertrauen haben, um darauf einzugehen.
  • Falls Sie versehentlich dennoch einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Mitarbeiter unseres Kundenzentrums helfen Ihnen gern dabei!


Unerlaubte Telefonwerbung
Wenn Sie zu Werbezwecken angerufen werden, ohne vorher eingewilligt zu haben, ist das rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur verfolgt unerlaubte Werbeanrufe und geht gegen die Verursacher vor. Auf der Internet-Seite der Bundesnetzagentur finden Sie auch ein Formular, über das sie eine Beschwerde senden können.