FAQ

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen:

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "PV-Erzeugeranlagen" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein. 
Kontaktieren Sie uns gerne.

Wir als Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, jede Netzeinspeisung gesondert zu erfassen und sortenrein zuzuordnen. Diese Bilanzierungspflicht steht nicht in Abhängigkeit einer Vergütungsforderung oder eines Verzichts. Daher ist es erforderlich, den bestehenden Elt.-Zähler gegen einen "Zweirichtungszähler" als dafür geeignetes Messgerät zu wechseln.

Um das geeignete Messgerät installieren zu können, benötigen wir den Zutritt und Zugang zu der Anlage. 

Warum erfolgt keine Unterstützung der Funkrundsteuerung zur technischen Realisierung der Teilnahme am EinsMan / Redispatch 2.0 in Greifswald?

In Greifswald wird die technische Lösung der Funkrundsteuerung nicht unterstützt. Verwendet wird ein geschlossenes Mobilfunksystem, das den Belangen und Anforderungen des „EinsMan“, der "ReDispatch 2.0.", der IT Sicherheit und Nachhaltigkeit umfänglich entspricht. Dieses zu unserem System passende Modem wird betriebsfertig zum eigenverantwortlichen Einbau parametriert und muss käuflich erworben werden. Dazu wird auf Abforderung ein Kostenangebot erstellt.

Als Einbauort ist der Hauptmessplatz in unmittelbarer Nähe zum Wandler-Zweirichtungszähler mit Lastprofil vorzusehen (hier Hauptmessplatz). Dazu sind kabel- und leitungsgebundene Verbindungen zur Verrechnungsmesseinrichtung (Netzwerkkabel) und den Wechselrichtern (nach Erfordernis mehrpaariges Kupfer-Fernmeldekabel) vom PV-Anlagenbetreiber herzustellen. Im Baukonzept ist dies zu beachten.

Die Einbaukosten werden nicht angeboten und sind Kostenbestandteil des PV-Anlagenbetreibers. Die Funktionalität beläuft sich auf die Absteuerung der Wirkleistung 100/60/30/0% und Erfassung und Übertragung der Impulse zur Online-Darstellung der Wirkleistungseinspeisung auf dem Leitsystem der SWG.
 

Weshalb ist es erforderlich, dass  bei allen Erzeugungsanlagenleistungskategorien (außer steckerfertige Erzeugungsanlagen) ein Ortstermin zur formellen Inbetriebsetzung durchzuführen ist?

Der Erfolg der Energiewende wird auch durch die korrekte und normgerechte technische Umsetzung geprägt. Hierbei ist beim Anschluss an einem kombinierten Versorgungs- und Einspeisenetz sicher zu stellen, dass die geltenden Standards und normativen Vorgaben eingehalten und mit der geforderten Qualität auch realisiert werden. Die Vorgänge sind, so fordert es auch der Gesetzgeber, revisionssicher abzuarbeiten.

Im Rahmen des Ortstermins werden die netzdienlichen Parameter zur Kenntnis genommen, falls erforderlich gesetzt und die Angaben im Inbetriebsetzungsprotokoll mit plausibilisiert. Die Anwesenheit eines Vertreters des Anlagenerrichters ist erforderlich. Wir bitten um rechtzeitige Vereinbarung eines Ortstermins. Der genauen Baustand der Erzeugungsanlage ist für uns nicht erkennbar, so dass diese Verfahrensweise erforderlich ist.

Die Einspeisevergütung erfolgt auf Basis des EEG in Verbindung mit dem Inbetriebsetzungszeitpunkt. Insbesondere für private Anlagen auf Einfamilien- oder Reihenhäusern werden zunächst auf Grundlage von Referenzerträgen linear gehaltene Abschlagszahlungen eingestellt, die am Jahresende durch Spitzabrechnungen überschrieben werden.

F A Q Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen zum Bereich  "Abwasserwerk" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein. 
Kontaktieren Sie uns gerne.

Jeder „Häuslebauer“ muss beim Abwasserwerk einen Antrag zum Bau einer Grundstücksentwässerungsanlage bei Anschluss an die öffentliche Kanalisation (Schmutz-/ Regenwasserkanal) stellen. Daraufhin erhält der „Anschlussberechtigte“ einen Erlaubnisbescheid für das Grundstück.

Die Verlegung der öffentlichen Anschlussleitungen bis ca. 1 m auf das Grundstück werden im Auftrag des Abwasserwerkes ausgeführt. Allerdings werden laut Satzung nur je ein Anschluss (Schmutzwasser und Regenwasser) vorverlegt. Alle weiteren Arbeiten auf dem Grundstück (Bau der privaten Grundstücksentwässerungsanlage) müssen vom Grundstückseigentümer beauftragt und bezahlt werden. 

In der Regel erhält der Grundstückseigentümer das Original des Erlaubnisbescheides zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Ein beauftragtes Planungsbüro erhält eine Kopie oder eine digitale Ausführung. Der Erlaubnisbescheid ist für das Grundstück ausgestellt, sollte also auch bei einem Verkauf dem neuen Grundstückseigentümer übergeben werden.  

Der Grundstückseigentümer ist für die Leitungen und Kontrollschächte auf dem Grundstück zuständig. 

Bei Änderungen oder Erweiterungen an der privaten Grundstücksentwässerungsanlage sollte ebenfalls ein Antrag gestellt werden. 

Im Erlaubnisbescheid ist eindeutig vermerkt, dass die Anschlussleitungen im offenen Rohr-graben durch den Kanalnetzmeister des Abwasserwerkes abgenommen werden müssen, um insbesondere Fehlanschlüsse zu verhindern (Schmutzwasserleitung wird versehentlich an vorverlegte Regenwasserleitung angeschlossen). 

Nein, nach Abwasserbeseitigungssatzung besteht Anschluss- und Benutzungspflicht. Natürlich darf gesammeltes Regenwasser genutzt werden, allerdings sollte der Überlauf einer Zisterne zur eigenen Sicherheit immer an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sein.  

Der Gebührenmaßstab ist die angeschlossene versiegelte Fläche in m² und nicht eine entsprechende Abflussmenge. Deshalb bleiben die Gebühren auch bei Nutzung des Regenwassers gleich. 

Bei der Hochdruck-Kanalreinigung wird ein Schlauch in die Kanalisation eingeführt und mit Wasserdruck, welcher aus einer Reinigungsdüse austritt, durch den Kanal vorangetrieben. Am anderen Schacht angekommen wird der Schlauch per Motorwinde zurückgezogen. Im Kanal befindliche Ablagerung werden dadurch herausgespült und aus dem Kanal entfernt.
Der Vorgang erzeugt im Bereich vor der Düse einen Unterdruck und hinter der Düse (zum Spülwagen hin) einen Überdruck.
Dieser Druck wird durch die Luftzufuhr im Hauptkanal zum größten Teil ausgeglichen. In seltenen Fällen reicht dies jedoch nicht aus, so dass der Ausgleich dann über die Grundstücksentwässerung erfolgt.
Sind die sanitären Anlagen fachgerecht ausgeführt und in einem ordnungsgemäßen Zustand, ist hier der Druckausgleich durch den Revisionsschacht (Kontrollschacht auf dem Grundstück) und durch die Dachentlüftung gewährleistet.
Drucksprünge im Kanal in Höhe der Hausanschlussleitungen sind durch das Bedienpersonal des Kanalreinigungsfahrzeuges nicht beeinflussbar. Es liegt keine Fehlbedienung aus technologischer Sicht vor.
 

Das lässt darauf schließen, dass sich Ihre Dachentlüftung und/oder Ihr Revisionsschacht in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befin-det, überprüfen Sie daher zunächst Ihre Anlagen. Holen Sie sich ggf. Rat bei Ihrem Installateur. Vergewissern Sie sich, dass auch alle Becken an die Dachentlüftung angeschlossen sind, insbesondere wenn das Ereignis nur an einer Stelle (z.B. in der Gästetoilette) aufgetreten ist. Bei nachträglichen angeschlossenen Sanitäranlagen ist dies der häufigste Grund.

In diesem Fall konnte der Unterdruck nicht ausgeglichen werden. Dabei wurde das Wasser des Geruchverschlusses ganz oder teilweise herausgesaugt. Dadurch kann nun die Kanalatmosphäre ungehindert in Ihre sanitären Anlagen einströmen.
Lassen Sie einfach wieder Wasser in die Becken laufen, bzw. betätigen Sie die Spülung der Toiletten. Dadurch wird der Geruchsverschluss wieder geschlossen und es kann keine weitere Kanalluft eintreten. 
 

Die Jahresbescheide werden von unserem Dienstleister, den Stadtwerken Greifswald erstellt. In der Regel erfolgen die Jahresrechnungen zum Jahresende.

 

Nein. Auch ein indirekter Anschluss an die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (zum Beispiel Ableitung des Niederschlags durch Gefälle über eine überbaute und befestigte Fläche in den Straßenablauf) ist gleichzusetzen mit einem direkten Anschluss.

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beträgt die Festsetzungsfrist der Abwassergebühr 4 Jahre. Innerhalb dieser Frist können Gebühren nachträglich erhoben werden, soweit in diesem Zeitraum eine Gebührenpflicht bestand. Wurden über einen längeren Zeitraum keine Gebühren erhoben, begründet dies keinen Vertrauensschutz. Eine Verwirkung tritt somit nicht in Kraft.
Rückwirkende Gebührenerhebungen können auch bei Mietwohnungen erfolgen. Da der Vermieter gegenüber seinen Mietern (§ 556 Abs. 3 BGB) jährlich die Betriebskosten abzurechnen hat, ergibt sich kein Hinderungsgrund, Gebührenforderungen nachträglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Die Einhaltung der Fristen liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters. Durch vollständige und richtige Erklärungen zur Abwassergebühr sind die Voraussetzungen für eine zeitnahe Gebührenerhebung eigenständig zu schaffen. Bei noch fehlenden Abrechnungen kann sich der Vermieter die nachträgliche Erhebung in der Betriebskostenabrechnung vorbehalten. Sollte der Vorbehalt nicht erklärt werden, hat die Zahlung der Gebühren an die Kommune trotzdem zu erfolgen. Kann der Vermieter die zusätzlich auflaufenden Betriebskosten durch dieses Versäumnis nicht nachträglich auf seine Mieter umlegen, liegt dies in seiner Verantwortung
 

Nicht abgesetzt werden können hauswirtschaftlich genutztes Wasser, das zur Speisung von Heizungsanlagen verwendete Wasser und das zur Befüllung von Pools/Schwimmbecken verwendete Wasser. Hierbei handelt es sich um in seinen Eigenschaften verändertes Trinkwasser und dieses ist somit überlassungspflichtig in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten.

Nein, nach § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) dürfen Arbeiten an der Wasseranlage nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. 

Der Eichzeitraum für Kaltwasserzähler beträgt nach den mess- und eichrechtlichen Bestimmungen 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler auf Kosten des Gebührenschuldners gegen einen geeichten Wasserzähler auszutauschen. Ist die Eichfrist überschritten, wird die Wassermenge des Abzugszählers bei der Berechnung der Abwassergebühren nicht mehr anerkannt.

Vor der Entscheidung zum Einbau eines Abzugszählers wird empfohlen zu prüfen, ob die Höhe der Gebührenersparnis im Verhältnis zu den Installateur-, Einbau- und Austauschkosten steht.

Jeder „Häuslebauer“ muss beim Abwasserwerk einen Antrag zum Bau einer Grundstücksentwässerungsanlage bei Anschluss an die öffentliche Kanalisation (Schmutz-/ Regenwasserkanal) stellen. Daraufhin erhält der „Anschlussberechtigte“ einen Erlaubnisbescheid für das Grundstück. 

F A Q Bereich

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Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Lieferant" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Abschlagsbeträge können per Telefon, Brief, E-Mail oder Fax geändert werden.
Sie können sich auch an unser Kundenzentrum wenden oder Ihren Abschlagsbetrag direkt im Onlineportal ändern.

So lesen Sie die Zähler ab:

  • Bei Stromzählern wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) abgelesen. Die Nachkommastelle ist rot gekennzeichnet und wird für die Abrechnung nicht berücksichtigt.
  • Bei Gaszählern wird der Verbrauch in Kubikmetern (m³) abgelesen. Die Nachkommastellen (rot unterlegt) werden für die Abrechnung nicht erfasst.
  • Bei Wasserzählern wird der Verbrauch in Kubikmetern (m³) abgelesen. Lediglich der im oberen Zählerfeld angezeigte Zählerstand ist zu übertragen. 
  • Im Kundenzentrum der Stadtwerke können Sie persönlich oder telefonisch alle Fragen zur Gestaltung der Abrechnung und Vertragswahl klären.

Hier finden Sie eine Übersicht von verschiedenen Zählern:

herkömmlicher Zähler (Strom)

moderner Zähler (Strom)

Gaszähler

Wasserzähler

Unterjährige Abrechnung

In der Regel wird die verbrauchte Energie gegenüber unseren Kunden jährlich abgerechnet, da die meisten Strom- und Gaszähler im Jahresturnus abgelesen werden. Mit der Rechnung für den Energieverbrauch werden auf Basis des zuletzt festgestellten Verbrauchs die monatlichen Abschlagszahlungen ermittelt.

Eine unterjährige Abrechnung, z. B. auf Basis monatlich gemessener Verbrauchswerte, ist ebenso möglich. Jedoch berechnen wir den damit verbundenen Mehraufwand, wie andere Energieversorger auch, über eine Gebühr für zusätzliche Abrechnungen verursachungsgerecht weiter. Dagegen ist die von den meisten Kunden gewünschte jährliche Abrechnung natürlich kostenfrei.

Vereinbarung und Preise
Die unterjährige Abrechnung kann zusätzlich zum regulären Vertrag durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung beauftragt werden. Möglich sind monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungen. Diese sind für die Versorgungsbereiche der Stadt Greifswald und regio energie unterschiedlich gestaltet. Zudem findet eine Teilung in Strom-, Gas- und Fernwärmekunden statt.

Vereinbarung unterjährige Abrechnung    für GREIFENstrom, GREIFENgas und FernwärmeVereinbarung unterjährige Abrechnung    für regiostrom und regiogas

F A Q Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Friedrich" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Das geht ganz schnell:

  1. App downloaden
  2. Kundenkonto erstellen
  3. Zahldaten hinterlegen
  4. Fahrt buchen und ab geht’s.

Die kostenlose Friedrich-App findest du im App Store und im Google Play Store. Unser kurzer Erklärfilm zeigt dir, wie es geht.

Friedrich kommt, wenn Du ihn rufst (per App oder Telefon). Er holt Dich an einer virtuellen Haltestelle ab, setzt dich ganz dicht bei deinem Ziel ab und die App navigiert Dich sicher die letzten Meter bis zu Deinem Ziel. Und das alles unabhängig von festen Fahrplänen – ohne Umsteigen oder Parkplatzsuche. Dabei fährt er auch so, dass andere Fahrgäste, die ein ähnliches Ziel haben, gleich mitfahren können.

Das bedeutet, dass automatisch Fahrgemeinschaften zwischen Fahrgästen gebildet werden, die ein ähnliches Ziel haben. Dadurch entlasten wir die Straßen und die Umwelt. Natürlich achtet unser System darauf, dass sich Deine Fahrzeit nur um wenige Minuten erhöht – lange Umwege sind ausgeschlossen.

Friedrich fährt im gesamten Stadtgebiet von Greifswald von:

Montag bis Donnerstag von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Freitag und Samstag von 06:00 Uhr bis 02:00 Uhr und

Sonntag sowie vor und an Feiertagen von 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Je nach Anwendungsfall nach dem Basis-Tarif, Citybus-Tarif oder Komforttarif. Die Fahrradmitnahme wird gesondert berechnet.

SEPA-Lastschrift / Kreditkarte / PayPal

In der Friedrich App kann man ganz bequem direkt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlen.

 

Guthaben

Nutzer*innen können ein Guthaben in der Mobilitätszentrale Greifswald erwerben. Es kann die Bezahlart in – bar und / oder elektronisch – erfolgen. Das Guthaben wird von den Mitarbeitern*innen der Mobilitätszentrale Greifswald dem Kundenkonto gutgeschrieben. Das Guthaben steht dann sofort für die Abwicklung von Zahlungen in der App oder Buchung per Telefon zur Verfügung

An Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen wird die Nutzungsmöglichkeit dieser Karte erweitert, d. h. es können bis zu 4 Personen (maximal 2 Erwachsene) befördert werden. Der entfernungsabhängige Aufpreis gilt zusätzlich pro Person und pro Fahrt.

Schwerbehindertenausweise werden im Rahmen einer möglichen Gültigkeit für den Nahverkehr auch bei Friedrich anerkannt. Für Schwerbehinderte entfällt auch der für Friedrich zu entrichtende Aufpreis. Hierfür müssen Nutzer von Schwerbehindertenausweisen diesen einmalig elektronisch unter der E-Mail-Adresse service@mobilitaetszentrale-greifswald.de zur Prüfung und Registrierung vorlegen. Die Freischaltung erfolgt analog der Gültigkeit der Wertmarke (diese ist ein halbes Jahr/ ein Jahr gültig) zum Schwerbehindertenausweis durch die VBG und wird auf der Buchungsplattform hinterlegt.

Bei der Buchung von mehreren Fahrgästen empfehlen wir immer an erster Stelle den Fahrgast mit Schwerbehinderung auszuwählen, da er sonst als Mitfahrer gilt, das System kann es nicht unterscheiden.

Die Fahrt ist 60 Minuten gültig, du musst aber beim Buchungsprozess die Auswahl Anschlussticket auswählen.

Die App ist für Android und iOS verfügbar. Für die Registrierung benötigst du nur deinen Namen, deine Handynummer und eine gültige E-Mail-Adresse. Bei Problemen wende dich an unseren Support unter 03834/532424 oder schreibe uns an service@mobilitaetszentrale-greifswald.de.

Bitte gehe folgende Schritte der Reihe nach durch:

  • Prüfe, ob Du Deine Handynummer inklusive der Vorwahl korrekt angegeben hast, und versuche es dann erneut. Der häufigste Grund sind Tippfehler und Zahlendreher bei der Eingabe der Handynummer.
  • Versuche es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Aufgrund des Netzbetreibers oder mangelnder Netzabdeckung kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung der SMS-Codes kommen. Oft funktioniert es dann etwas später besser.
  • Falls auch das nicht hilft, deinstalliere bitte die App, lade sie erneut herunter und starte einen neuen Versuch.
  • Wenn das Problem trotz allem weiterhin besteht, wende dich an den Kundenservice unter  03834/532424 oder schreibe uns an service@mobilitaetszentrale-greifswald.de . Du hilfst uns bei der Fehlersuche ungemein, wenn Du uns folgende Angaben mitsenden kannst: Handymodell, Betriebssystem, installierte App-Version und die Zeitpunkte, an denen die Verifizierungsanfrage gesendet wurde.

Im Menü kannst Du unter dem Punkt "Konto" Deine Nutzerdaten ändern und unter dem Punkt "Bezahlung" die hinterlegten Zahlweisen.

Dafür musst Du uns die Berechtigung erteilen, dass wir Dir Nachrichten schicken dürfen. Das kannst Du im Menü unter "Konto -> Berechtigungen" einstellen. Dort findest Du auch die Optionen  "Rabatte & Aktionen". Wenn Du uns hier die Erlaubnis gibst, bekommst Du hin und wieder Gutscheine und Sonderrabatte zugesandt. Außerdem bekommst Du immer wieder Gelegenheit uns Feedback zu unserem Service zu geben.

Unter dem Menüpunkt "Konto" findest Du die Option "Konto löschen". Solltest Du Deine Registrierung bei uns löschen, löschen wir alle Daten, die Du uns zum Zwecke der Registrierung zur Verfügung gestellt hast. Darüber hinaus speichern wir Deine Daten nur, um unseren vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten (z.B. steuerliche Pflichten) nachzukommen (Art. 6 (1) lit. c DSGVO). In diesem Fall sperren wir Deine Daten insoweit, dass sie nur noch für die notwendigen Zwecke verarbeitet werden.

Das kann daran liegen, dass Du wiederholt gegen unsere AGB verstoßen hast oder es ein Problem mit der Zahlungsabwicklung gab. Bitte melde Dich bei unserem Telefonsupport unter 03834/532424 oder schreibe uns eine E-Mail an service@mobilitaetszentrale-greifswald.de.

Friedrich kannst Du ganz einfach per Smartphone rufen – und zwar mit der Friedrich App. Die findest du im Apple App Store oder Google Play Store.

Alternativ kannst Du auch von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17.15 Uhr Deine Fahrt telefonisch über die Mobilitätszentrale unter der Rufnummer 03834/532424 buchen.

Du kannst eine gebuchte Fahrt stornieren, indem Du in der Fahrtansicht auf "Details" klickst und anschließend unten auf "Fahrt stornieren".

Es besteht die Möglichkeit, dass jemand Drittes für Dich eine Fahrt über sein Smartphone in seiner Friedrich App bucht.

Am Ende einer Buchung wird immer ein 4-stelliger Code generiert. Dieser Code muss dem Fahrer bei Einstieg genannt werden und Du kannst mit Friedrich fahren.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Du in der Mobilitätszentrale Greifswald ein Kundenkonto anlegen lässt, ein Guthaben auflädst und dann kannst Du auch telefonische Buchungen vornehmen.

Selbstverständlich! Wähle einfach bei der Fahrtbuchung die Option "Später" und wähle Deinen gewünschten Fahrttermin.

Das geht nur, wenn Du rechtzeitig im Voraus buchst. Wähle dafür bei der Buchung die Option "Später" und gib unter "Ankunft" die gewünschte Zeit an. So sorgt unser Algorithmus dafür, dass nur dann weitere Fahrgäste aufgenommen werden, wenn Deine Ankunftszeit sichergestellt bleibt. Du solltest uns dennoch ein paar Minuten Puffer gewähren, da es immer zu Verkehrshindernissen kommen kann.

Wenn Du etwas im Friedrich liegen gelassen hast, kannst Du Dich an unsere Mobilitätszentrale Greifswald unter 03834/532424 wenden oder schreibst eine E-Mail an service@mobilitaetszentrale-greifswald.de. Bitte füge Deiner Anfrage unbedingt Angaben zur Fahrtzeit, eine Beschreibung des verlorenen Gegenstands und Deine Kontaktdaten hinzu.

Bitte gib fremde Gegenstände, die Du im Friedrich findest, an unsere Fahrer*innen weiter. Diese geben alle gefundenen Gegenstände spätestens nach Schichtende am Betriebssitz ab, sodass Fundstücke innerhalb von 24h in unserem System erfasst sein sollten.

Du bekommst bei der Buchung das Kennzeichen Deines Friedrichs mitgeteilt. Sobald Friedrich den Abholort erreicht hat, erscheint in der Fahrzeugansicht der App eine Schaltfläche, mit der Du unsere Fahrer anrufen und Dich bei Bedarf bezüglich des Einstiegs abstimmen kannst.

Im Friedrich gibt es eine Sitzerhöhung (Kindersitz der Gruppe 2/3), die für Kinder von ca. 4-12 Jahren und ein Gewicht von 15-36 kg empfohlen wird. Falls Du mit einem jüngeren Kind unterwegs bist, muss Du einen Kindersitz der Gruppe 0-1 bzw. eine Babyschale selbst mitbringen. In beiden Fällen bist Du selbst dafür verantwortlich, den Kindersitz einzurichten und Dein Kind korrekt anzuschnallen.

Grundsätzlich gilt auch im Friedrich § 21 Abs. 1a StVO, nach dem Kinder unter zwölf Jahren und unter 150 cm Körpergröße nur auf vorgeschriebenen Sitzen mit Sicherheitsgurten mitgenommen werden dürfen.

Grundsätzlich bieten wir unsere Dienstleistung auch Kindern und Jugendlichen an. Kinder bis einschließlich 5 Jahre müssen von einer volljährigen Person begleitet werden. Wenn du 6 bis 14 Jahre alt bist, kannst Du Friedrich mit Einverständnis Deiner Eltern nutzen. Da wir Dir Dein Alter nicht immer ansehen können, kann es vorkommen, dass Du von unserem Fahrpersonal nach einem Altersnachweis und der Einverständniserklärung gefragt wirst.

Uns ist besonders wichtig, dass sich sowohl unsere Fahrgäste als auch unsere Fahrer im Friedrich wohlfühlen. Daher behalten wir uns zum Schutz aller Mitfahrenden vor, Fahrgäste in Extremfällen von unserem Fahrservice auszuschließen. Unsere Fahrer können situationsabhängig entscheiden, ob sie auffällige oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Fahrgäste befördern oder nicht. Rücksichtsloses Verhalten können wir nicht tolerieren. Wir bitten um Verständnis dafür.

Aber sicher! Durch das Ride Pooling kann sich die ursprüngliche Route ändern, um einen weiteren Fahrgast auf dem Weg abzuholen. Und natürlich nehmen wir auch auf die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Straßensperrungen Rücksicht. Dank unserer Festpreisgarantie bleibt Dein ursprünglicher Fahrpreis aber immer gleich.

Das hängt davon ab, mit wie vielen anderen Fahrgästen Du Dir Friedrich teilst und wie deren Route aussieht. Im Normalfall macht Friedrich lediglich einen Zwischenstopp auf der Route eines Fahrgastes. Die Zwischenstopps sind aber in der Zeitspanne, die Dir die App für die Ankunft anzeigt, bereits einkalkuliert.

Damit keine klebrigen Flecken entstehen, darfst Du in unseren Fahrzeugen nicht essen oder trinken. Wir wollen vermeiden, dass andere Fahrgäste durch Verunreinigungen oder den Geruch von Essen belästigt werden.

Die Mitnahme von einem Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Fahrrad ist mit Friedrich möglich. Einfach bei der Buchung das passende mitauswählen.

 

Kleinere Gepäckstücke, die keinen eigenen Sitz benötigen, kannst Du im Friedrich mitnehmen. Handgepäck kannst Du z.B. auf Deinem Schoß oder im Fußraum aufbewahren.

Du hast ein größeres Gepäckstück wie z.B. einen Koffer? Auch das kannst Du problemlos mitnehmen, wenn Du dies bereits bei der Buchung mit dem entsprechenden Schieberegler angibst. 

Nein, das geht leider nicht. Du teilst Dir ja die Fahrt im Friedrich mit anderen Fahrgästen, die ein ähnliches Ziel haben. Deine Buchung bezieht sich auf eine festgelegte Strecke, anhand derer die Fahrtzeit und Ankunftszeit auch für nachfolgende Fahrgäste berechnet wird. Auch ein vorzeitiger Fahrtabbruch ist aus Sicherheitsgründen nur im Notfall möglich.

Leider nein. Aus Rücksicht auf andere Mitfahrer*innen ist es nicht gestattet, Haustiere mitzunehmen. Eine Ausnahme stellen lediglich registrierte Assistenz- und Service-Hunde dar, um Menschen mit Einschränkungen eine problemlose und sichere Beförderung zu garantieren.

Sicherheit hat für uns höchste Priorität. Unsere professionellen Fahrer werden regelmäßig geschult und verfügen ausnahmslos über einen Personenbeförderungsschein. Unsere Fahrzeuge sind konzessioniert und werden regelmäßig gewartet. Selbstverständlich bist Du bei Deiner Fahrt mit dem Friedrich versichert. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Gepäck oder Wertgegenständen übernehmen können.

Friedrich kann nicht warten, da sonst andere Fahrgäste benachteiligt werden könnten, die entweder Teil Deiner Fahrgemeinschaft sind oder noch zusteigen werden. Verspätest Du Dich, müssen andere Fahrgäste oder nachfolgende Fahrgäste länger warten. Um dies zu vermeiden, wird die Fahrt fortgesetzt, wenn Du nicht rechtzeitig am Abholort bist. Wir bitten um Dein Verständnis, dass Du die Fahrt dennoch bezahlen musst. Kommt dies öfter vor, behalten wir uns vor, Deinen Account zu sperren.

Das hängt davon ab, wie viele Fahrgäste zum gleichen Zeitpunkt eine ähnliche Route wie Du mit Friedrich buchen. Es kann also auch vorkommen, dass Du Friedrich für Dich allein hast. In der Regel teilst Du Dir Friedrich aber mit weiteren Fahrgästen. Unser Friedrich kann bis zu 7 Fahrgäste zzgl.1 Rollstuhlfahrgast gleichzeitig transportieren.

Es können nur Fahrgäste zusteigen, die sich im Voraus angemeldet haben. Ein Herbeiwinken eines Fahrzeugs oder die Mitnahme von nicht angemeldeten Mitfahrern ist nicht möglich. Die Sitzplätze im Fahrzeug sind begrenzt und ggf. bereits reserviert. Der Einstieg erfolgt zwingend an den festgelegten Haltestellen.

Das Fahrtziel kann im Fahrzeug nicht mehr geändert werden, weil sich sonst die Reisezeit für die übrigen Fahrgäste verlängert.

Bei Problemen mit der Fahrt kannst Du Dich an unsere Mobilitätszentrale Greifswald unter 03834/532424 wenden.

Du kannst in der App folgende Bezahlmethoden hinterlegen:

  • SEPA-Lastschrifteinzug
  • Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • PayPal
  • ein Guthaben

Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass die Verifizierung der Kreditkarte fehlschlägt, weil die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht funktioniert. Du kannst zwar die Kreditkartendaten in der App eingeben und wirst, wie vorgesehen, an Deine Bank zur Authentifizierung weitergeleitet, kannst sie aber nicht beenden.

Das Problem besteht darin, dass nach den neuen Sicherheitsrichtlinien (PSD2) für Onlinekäufe eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nach dem sogenannten 3D-Secure Verfahren notwendig ist. Die meisten Banken haben ihre technischen Schnittstellen auch entsprechend umgestaltet, sodass alles problemlos funktioniert. Leider ist dies nicht bei allen Banken der Fall und wir haben darauf keinen Einfluss. Wir können die Banken lediglich auf die bestehenden Probleme hinweisen.

Falls Du betroffen bist, überprüfe bitte zunächst, ob Du Deine Kreditkarte bei Deiner Bank für Onlinekäufe freigeschaltet hast. Besteht das Problem weiterhin, hast Du folgende Möglichkeiten:

  • Probiere es mit einer anderen Kreditkarte
  • Weiche auf eine andere Zahlweise aus. Wir bieten Dir SEPA-Lastschrift und PayPal an.
  • Wende Dich an Dein Kreditinstitut und weise auf das Problem hin.

Weiterführende Informationen zum 3D-Secure Verfahren und der Zwei-Faktor-Authentifizierung findest du auf den Seiten unseres Zahlungsdienstleisters LogPay Mobility Services GmbH: LogPay Mobility Services - F A Q.

Natürlich! In der App kannst Du im Menü unter "Konto -> Berechtigungen" jederzeit den Quittungsversand (de)aktivieren. Um Ressourcen zu schonen und die Umwelt nicht unnötig zu belasten, bekommst Du keine Rechnung in Papierform. Wir senden Dir aber nach jeder Fahrt eine Quittung im PDF-Format an die hinterlegte E-Mailadresse und Du kannst sie Dir bei Bedarf ausdrucken.

Wurde Ihre Frage nicht beantwortet? Dann rufen Sie einfach bei unserem Kundenzentrum an oder schicken Sie eine E-Mail über unser Kontaktformular.

FAQ Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Messstellenbetrieb" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Der Begriff „Smart Meter" stammt aus dem Englischen und bedeutet „intelligenter Zähler". Smart Meter gibt es für alle Energiearten – Strom, Erdgas, Fernwärme – sowie auch für Trinkwasser. Diese Messgeräte verfügen über verschiedene Funktionen oder können mit Zusatzfunktionen nachgerüstet werden. Nach der neuen Rechtslage gibt es den Begriff Smart Meter nicht mehr. Man spricht jetzt im Gesetz von „modernen Messeinrichtungen" und „intelligenten Messsystemen".

Der Messstellenbetreiber ist neben den Stromlieferanten und den Netzbetreibern eine weitere Marktrolle im deutschen Energiemarkt. Der Messstellenbetreiber ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort. Er ist ausschließlich für den Betrieb (Einbau, Betrieb, Wartung und Eichung) der Zähler verantwortlich. Als grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) bezeichnet man in der Regel die Verteilnetzbetreiber, in deren Netz sich die jeweilige Messstelle befindet. Diese können jedoch die Grundzuständigkeit gemäß §§ 41,43 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auf ein anderes Unternehmen übertragen oder andere Unternehmen können gemäß § 43 MsbG die Grundzuständigkeit übernehmen. Im Netzgebiet der Stadtwerke Greifswald ist die Stadtwerke Greifswald GmbH  der grundzuständige Messstellenbetreiber und somit für den ordnungsgemäßen Betrieb der Messstellen und den Austausch der Zähler gemäß MsbG zuständig.

Bereits 2009 wurde von der EU eine Energieeinsparrichtlinie verabschiedet. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches am 02.09.2016 in Kraft trat, wird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie und des Gesetzes ist es, die Energiewende voran zu treiben und langfristig die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurden auch diverse energierechtliche Regelungen geändert und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) trat als zentrale Vorschrift des Messwesens in Kraft. Dieses schreibt u.a. vor, dass veraltete Stromzähler gegen moderne oder intelligente Messeinrichtungen ausgetauscht werden sollen.
Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Damit der regenerativ erzeugte Strom bestmöglich genutzt werden kann, brauchen die Netzbetreiber Informationen darüber, wo wie viel Strom erzeugt und wo wie viel Strom gebraucht wird. Ein wichtiger Baustein dafür sind die digitalen Messsysteme.
Mit Hilfe intelligenten Messsysteme können zum Beispiel variable Stromtarife eingeführt werden. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerbox könnten zudem Stromverbräuche – wie das Laden eines Elektroautos – kostengünstig geplant werden. Zudem werden die Vor-Ort-Termine zur Zählerablesung vermieden.

Zurzeit wird der Stromverbrauch zum größten Teil noch mit Hilfe von Ferraris-Zählern (elektromechanischer Stromzähler) gemessen und der Zählerstand jährlich vor Ort abgelesen.
Bei einer modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, welcher die Stromverbrauchsdaten auf dem Display anzeigt und speichert.
Fügt man an diese moderne Messeinrichtung eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) an, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Diese Kommunikationseinheit kann Daten verarbeiten, sicher übermitteln und Zugriffsrechte verwalten.

Alle analogen / mechanischen Zähler müssen laut „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" bis 2032 gegen neue, digitale Zähler ausgetauscht werden. Die Stadtwerke Greifswald GmbH, als grundzuständiger Messstellenbetreiber, ist per Gesetz verpflichtet, die Einbauten vorzunehmen. Ab 2018 beginnen die Stadtwerke Greifswald in ihrem Netzgebiet schrittweise mit dem Einbau der neuen digitalen Zähler. Der Einbau kann, wie bei herkömmlichen Stromzählern auch, nicht abgelehnt werden.
Bei dem Einbau digitaler Zähler wird zwischen der „modernen Messeinrichtung" und dem „intelligenten Messsystem" unterschieden. Abhängig vom Verbrauch bzw. von der Leistung der angeschlossenen Erzeugungsanlagen ist gesetzlich auch geregelt, wer eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem erhält.

Der Austausch eines alten gegen einen neuen digitalen Zähler ist kostenlos.
Als Netzbetreiber sind die Stadtwerke Greifswald GmbH gemäß § 2 Nr. 4 MsbG grundzuständig für den Messstellenbetrieb und verantwortlich für den Einbau, die Bereitstellung und Wartung von Messeinrichtungen. Des Weiteren umfasst unser Tätigkeitsbereich auch die Messung selbst - von der Ablesung bis zum Transfer der Ablesedaten zum Netzbetreiber - in unserem Netzgebiet.
Für diesen Messstellenbetrieb legt das Messstellenbetriebsgesetz gesetzlich Preisobergrenzen fest, an die sich die Stadtwerke Greifswald halten. Für eine moderne Messeinrichtung berechnen die Stadtwerke Greifswald 20,00 € / Jahr brutto (16,81 € / Jahr netto).
Die Kosten für ein intelligentes Messsystem sind abhängig vom Jahresverbrauch und der installierten Erzeugungsleistung. Die genauen Preise finden Sie im Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers Stadtwerke Greifswald GmbH. Diese sind in der Preisliste auf unserer Internetseite www.sw-greifswald.de veröffentlicht.
In welchem Umfang die Kosten an die Kunden weitergegeben werden, ist abhängig vom jeweils gewählten Stromversorger und vom Stromliefervertrag. Die Kosten für die moderne Messeinrichtung werden von uns an Ihren Stromversorger weiterberechnet.

Herkömmliche Ferraris-Zähler funktionieren mechanisch mit Hilfe einer magnetisch angetriebenen Drehscheibe. Unter einer modernen Messeinrichtung versteht man einen digitalen Zähler. Moderne Messeinrichtungen zeigen den momentanen Stromverbrauch an und speichern, im Gegensatz zu den bisherigen mechanischen Zählern, die Verbrauchsdaten viertelstundengenau tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogen für die letzten 24 Monate. Diese Verbräuche können direkt am Gerät anzeigt werden. Die Daten können nur direkt vor Ort ausgelesen werden. Daten senden oder empfangen können die Zähler nicht – ein externer Zugriff auf die Daten ist nicht möglich. Die Zählerablesung erfolgt daher auch zukünftig einmal im Jahr vor Ort.
Kunden haben dann die Möglichkeit, die im Zähler gespeicherten Zählerstände abzurufen und ihren Energieverbrauch bis zu 24 Monate in die Vergangenheit hinein nachzuvollziehen. Der Stromverbrauch wird dadurch transparenter. Das heißt, eventuelle „Stromfresser" können leichter identifiziert und der Stromverbrauch optimiert werden. In der Folge bedeutet ein geringerer Stromverbrauch gleichzeitig auch geringere Stromkosten – und das schont den Geldbeutel.
Die elektronische Übermittlung von Verbrauchsdaten ist nur mit einem intelligenten Messsystem möglich. Moderne Messeinrichtungen können zu intelligenten Messsystemen erweitert werden.

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung – also einem neuen, digitalen Zähler – und einem elektronischen Kommunikationsmodul, dem sogenannten „Smart-Meter-Gateway ". Dieses Smart-Meter-Gateway kann Daten fernübertragen und empfangen. Die Übertragung von Daten erfolgt an per Gesetz berechtigte Marktteilnehmer, wie beispielsweise den jeweiligen Netzbetreiber, den zuständigen Messstellenbetreiber, den individuellen Lieferanten und den Netzanschlussnutzer, also den Kunden selbst. An einen Gateway können mehrere moderne Messeinrichtungen angeschlossen werden – z.B. die Zähler einzelner Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus.
Für die Kommunikationsmodule gelten sehr strenge Datenschutzbestimmungen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegeben werden.
Ebenso wie bei den modernen Messeinrichtungen, messen intelligente Messsysteme den Stromverbrauch und speichern die Verbrauchsdaten viertelstundengenau tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogen für die letzten 24 Monate. Dadurch kann der Stromverbrauch optimiert werden, indem Energie noch bewusster eingesetzt werden kann. Dies spart nicht nur Energie sondern auch Geld. Da intelligente Messsysteme Daten fernübertragen und empfangen können, müssen die Zählerstände nicht mehr von einem Zählerableser abgelesen oder vom Kunden mitgeteilt werden. In Zukunft soll es zudem last- und zeitabhängige Stromtarife geben. Mit solchen Tarifen kann man mit einem intelligenten Messsystem Stromkosten reduzieren. Das wird möglich, indem man Strom zu Zeiten abnimmt, in denen dieser besonders günstig ist.

Unter Rollout versteht man die bundesweit flächendeckende Einführung der neuen digitalen Zähler im Markt. Die modernen Messeinrichtungen kommen bei uns ab Sommer 2018 zum Einsatz. Die Umrüstung erfolgt kontinuierlich im Zuge von ohnehin erforderlichen Zählerwechseln, in Folge des Ablaufs der Eichung des bisherigen Zählers sowie bei Neu-bzw. Umbauten. Die Stadtwerke Greifswald informieren ihre Kunden mit einem Anschreiben über den bevorstehenden Zählerwechsel.

Die Stadtwerke Greifswald rechnen den Messstellenbetrieb über den Stromlieferanten ab. Die Kunden der Stadtwerke Greifswald erhalten also vom Stromlieferanten eine Rechnung, in welcher der Posten Messstellenbetrieb gesondert ausgewiesen wird.
Lieferanten haben die Möglichkeit, die Abrechnung des Messstellenbetriebes auch weiterhin für ihre Kunden zu übernehmen. Sollte dies nicht gewünscht sein, übernehmen die Stadtwerke Greifswald als Messstellenbetreiber dies und rechnen mit den Kunden direkt ab. Welche Art der Abrechnung zum Tragen kommt, hängt vom jeweiligen Stromlieferanten ab.

FAQ Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen

Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereichen „Fernwärme“
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie zu den oben stehenden Öffnungszeiten erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Mit Fernwärme erhalten Sie genau das, was Sie wollen: fertige Wärme. Fernwärme ermöglicht die zentrale Versorgung von Gebäuden mit Wärme. Die Wärme wird in zentralen Erzeugungsanlagen bereitgestellt und über das Fernwärmenetz zu den angeschlossenen Gebäuden transportiert.

Fernwärme bietet Versorgungssicherheit
Fernwärme steht Ihnen jederzeit und garantiert zur Verfügung. Sie brauchen also nicht mehr daran zu denken, Brennstoff zu beschaffen.

Fernwärme ist fertige Wärme
Das bedeutet für Sie: Die Zeiten von Brennstoffbeschaffung oder Kesselwartung sind ein für alle Mal vorbei.

Fernwärme – zentrale Wärmeerzeugung
Die Wärme wird in zentralen Erzeugungsanlagen bereitgestellt. Dabei wird unter anderem Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt, bei der gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt und genutzt werden. Dadurch kann der eingesetzte Brennstoff gegenüber einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme effizienter genutzt werden. Die zentrale Erzeugung ermöglicht eine kontrollierte Behandlung der bei der Wärmeerzeugung entstehenden Emissionen. Die konkreten Emissionen hängen von den eingesetzten Energieträgern und Erzeugungsanlagen ab.

Fernwärme bedeutet Komfort
Fernwärme ist nahezu wartungsfrei und bietet Ihnen deshalb hohen Komfort. Sie muss auch nicht erst bestellt werden, sondern ist jederzeit verfügbar. Die raumintensive Lagerung und die Verbrennung vor Ort entfallen. Damit sind keine Wartungs- und Reinigungsarbeiten am Schornstein erforderlich.

Fernwärme bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Neben dem Beheizen von Räumen kann Fernwärme zur Bereitung von Warmwasser verwendet werden. Ob Wohnhaus oder Hotel, ob gewerbliche Anlage oder Krankenhaus – mit Fernwärme lässt sich eine geeignete Versorgungslösung zusammenstellen.

Bei einer mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betriebenen Energiewandlungsanlage wird sowohl die bei der chemischen bzw. physikalischen Umwandlung von Energieträgern entstehende Wärme als auch der durch die Energieumwandlung erzeugte elektrische Strom genutzt.

FAQ Bereich

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Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Störungen" 
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Gut verpackt in den Winter
Hier gilt: vorbeugen ist besser als auftauen!
Der Wasserzähler ist frostfrei zu halten. Dafür sollte der Zählerraum durch geschlossene Fenster und wenn vorhanden durch die Heizung beziehungsweise einen Frostwächter immer im positiven Temperaturbereich gehalten werden.
Bei außenliegenden Entnahmestellen sollte die Leitung abgestellt und entleert werden. Die Ventile dieser Leitungen sind bis zur Wiederinbetriebnahme offen zu lassen.

Sollte doch eine Leitung einfrieren, dann ist es ratsam sich an eine Fachfirma  zu wenden.

  • Besonders frostgefährdet sind Leitungen ohne Wasserdurchfluss, erdverlegte Leitungen mit geringer Überdeckung oder freiverlegte Leitungen, etwa zur Gartenbewässerung. Deshalb sollten im Winter nicht benötigte Leitungen abgesperrt und entleert werden.
  • Zu beachten ist dabei, dass die Entnahmestelle und das Entleerungsventil geöffnet bleiben. Alternativ gibt es für freiliegende Wasserrohre oder Wasserzähler in frostgefährdeten Räumen wasserabweisendes und wärmedämmendes Isoliermaterial zum Umhüllen, welches das Einfrieren zumindest hinauszögert. Bei Dauerfrost können Frostwächter oder Heizbänder eingesetzt werden. Heizbänder schützen auch Leitungen und Armaturen gegen Einfrieren. Nähere Informationen hierzu bieten die Installationsbetriebe.
  • Wasserzähler, die in einem Schacht im Freien liegen, sollten so frühzeitig gedämmt werden, dass die Erdwärme noch erhalten bleibt. Die Bedienung der Absperrhähne und der Wasserzähler darf durch die Dämmung aber nicht behindert werden.
  • In leerstehenden Wohnungen oder Häusern sollte die Temperatur nicht unter vier Grad sinken. Werden die Räume nicht beheizt, empfiehlt es sich, die Wasserleitungen zu entleeren. Wird nämlich die Heizung bei Minustemperaturen auf Null gestellt und später wieder aufgedreht, können die Heizkörper und Heizungsrohre platzen und die Wohnung unter Wasser setzen.
  • Besonders Frost gefährdet sind Bauwasserzähler  an Baustellen und in Neubauten – durch starke Isolierung ist dafür zu sorgen, dass hier keine Schäden entstehen.
  • Bei Frostschäden an Wasserzählern sowie an Hausanschlussleitungen – also Leitungen, die vor dem Wasserzähler liegen – ist der örtliche Wasserversorger zu verständigen. Im Gebiet Greifswald und Gützkow kontaktieren Sie bitte die Störzentrale der Stadtwerke

     
F A Q-Bereich

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Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich "Kontakt" 
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Abschlagsbeträge können per Telefon, Brief, E-Mail oder Fax geändert werden.
Sie können sich auch an unser Kundenzentrum wenden oder Ihren Abschlagsbetrag direkt im Onlineportal ändern.

So lesen Sie die Zähler ab:

  • Bei Stromzählern wird der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) abgelesen. Die Nachkommastelle ist rot gekennzeichnet und wird für die Abrechnung nicht berücksichtigt.
  • Bei Gaszählern wird der Verbrauch in Kubikmetern (m³) abgelesen. Die Nachkommastellen (rot unterlegt) werden für die Abrechnung nicht erfasst.
  • Bei Wasserzählern wird der Verbrauch in Kubikmetern (m³) abgelesen. Lediglich der im oberen Zählerfeld angezeigte Zählerstand ist zu übertragen. 
  • Im Kundenzentrum der Stadtwerke können Sie persönlich oder telefonisch alle Fragen zur Gestaltung der Abrechnung und Vertragswahl klären.

Hier finden Sie eine Übersicht von verschiedenen Zählern:

herkömmlicher Zähler (Strom)

moderner Zähler (Strom)

Gaszähler

Wasserzähler

Lassen Sie doch fällige Abschlags- und Rechnungszahlungen ganz einfach von Ihrem Konto abbuchen. Sie sparen Zeit und versäumen keine Zahlung.
Oder Sie möchten Ihre Bankdaten ändern?
Dazu benötigen wir jedoch ein SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer persönlichen Unterschrift

Bitte füllen Sie das PDF-Formular bequem am Rechner aus. Dann einfach ausdrucken, unterschreiben  und per Post schicken oder direkt in unserem Kundenzentrum abgeben:

Stadtwerke Greifswald GmbH
Gützkower Landstraße 19–21
17489 Greifswald


Einzugsermächtigung/SEPA


Kunden, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen für ihre Überweisungen die IBAN- und die BIC-Nummer der Stadtwerke wie folgt angeben: 

Beispielbild SEPA-Lastschrift


Hinweis: Wenn Sie andere Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, verwenden Sie bitte die Bankverbindung von der entsprechenden Rechnung.

Sperrmüllaufträge in Greifswald nimmt  die VEVG entgegen.

  • Die Anmeldung können Sie hier vornehmen.

Für die Müllentsorgung ist die  Ver- und  Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern Greifswald (VEVG) zuständig.
Informationen finden Sie hier:

  • An-, Ab- und Ummeldungen für Hausmülltonnen
  • Abfuhrtermine
  • Wertstoffhöfe
  • Gelbe Säcke

Unterjährige Abrechnung

In der Regel wird die verbrauchte Energie gegenüber unseren Kunden jährlich abgerechnet, da die meisten Strom- und Gaszähler im Jahresturnus abgelesen werden. Mit der Rechnung für den Energieverbrauch werden auf Basis des zuletzt festgestellten Verbrauchs die monatlichen Abschlagszahlungen ermittelt.

Eine unterjährige Abrechnung, z. B. auf Basis monatlich gemessener Verbrauchswerte, ist ebenso möglich. Jedoch berechnen wir den damit verbundenen Mehraufwand, wie andere Energieversorger auch, über eine Gebühr für zusätzliche Abrechnungen verursachungsgerecht weiter. Dagegen ist die von den meisten Kunden gewünschte jährliche Abrechnung natürlich kostenfrei.

Vereinbarung und Preise
Die unterjährige Abrechnung kann zusätzlich zum regulären Vertrag durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung beauftragt werden. Möglich sind monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungen. Diese sind für die Versorgungsbereiche der Stadt Greifswald und regio energie unterschiedlich gestaltet. Zudem findet eine Teilung in Strom-, Gas- und Fernwärmekunden statt.

Vereinbarung unterjährige Abrechnung    für GREIFENstrom, GREIFENgas und FernwärmeVereinbarung unterjährige Abrechnung    für regiostrom und regiogas

Immer wieder versuchen unseriöse Unternehmen, Vertrags- oder Kontodaten unserer Kundinnen und Kunden am Telefon zu erfragen oder einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Dabei behaupten die Anrufer, dass ihr Unternehmen ein Partnerunternehmen der Stadtwerke Greifswald sei oder in unserem Auftrag anrufe. Auf diese Weise versuchen sie, an Vertrags- oder Kontodaten zu kommen oder unsere Kunden zum Anbieterwechsel zu überreden. Wie wir erfahren haben, sind einige Anrufer auch sehr unverschämt oder sogar aggressiv aufgetreten und haben versucht, unsere Kunden am Telefon einzuschüchtern. Oftmals wurde behauptet, die Kunden müssten einen neuen Vertrag abschließen, weil sie sonst nicht mehr von uns versorgt werden könnten. Das ist Unfug! In unserem Auftrag wird Sie niemand anrufen oder zu Hause besuchen, um Sie zu einem Vertragsabschluss zu überreden.


Wann und warum rufen die Mitarbeiter der Stadtwerke Greifswald Kunden an?
Wir rufen natürlich zurück, wenn unsere Kunden Fragen haben, Informationen benötigen oder eine Beratung wünschen. Bei schriftlichen Anfragen lassen sich manche Sachverhalte am Telefon einfacher und schneller klären als per E-Mail oder Brief. In all diesen Fällen wurden wir aber zuerst von unseren Kunden kontaktiert. Wenn wir Sie danach anrufen, können Sie mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Rückruf von den Stadtwerken kommt und dazu dient, Ihr Anliegen zu klären. Ansonsten rufen wir Sie nur dann an, wenn wir Fragen haben oder Informationen benötigen, die im direkten Zusammenhang mit Ihrem Vertragsverhältnis stehen.Von reinen Werbeanrufen machen wir keinen Gebrauch – schon gar nicht ohne vorherige Einwilligung! Vor allem würde unser Kundenservice niemals Bankdaten am Telefon abfragen. Wenn Bankdaten angelegt oder geändert werden sollen, geht das nur in schriftlicher Form! Wir fragen Sie auch nicht nach Ihrer Kunden- bzw. Zählernummer oder nach Vertragsdaten, wie etwa der Laufzeit oder dem aktuellen Tarif, weil uns diese Daten bereits vorliegen.


Vorsicht im Telefongespräch

  •  Vorsicht bei unbekannten Nummern – nicht zurückrufen!
  •  Geben Sie persönliche Daten, Passwörter oder die Nummer Ihres Stromzählers nicht am Telefon preis.
  •  Vermeiden Sie es, Fragen mit „JA“ zu beantworten.
  •  Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Wenn Sie einen Verdacht hegen, vergewissern Sie sich lieber in Ruhe, ob Sie das, was ein Anrufer von Ihnen verlangt, auch tatsächlich wollen und ob sie genügend Informationen und Vertrauen haben, um darauf einzugehen.
  • Falls Sie versehentlich dennoch einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Mitarbeiter unseres Kundenzentrums helfen Ihnen gern dabei!


Unerlaubte Telefonwerbung
Wenn Sie zu Werbezwecken angerufen werden, ohne vorher eingewilligt zu haben, ist das rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur verfolgt unerlaubte Werbeanrufe und geht gegen die Verursacher vor. Auf der Internet-Seite der Bundesnetzagentur finden Sie auch ein Formular, über das sie eine Beschwerde senden können.

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Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Verkehrsbetrieb" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Entscheidend für die Mitnahme von Personen, auch von Fahrgästen im Rollstuhl, ist die Einhaltung der zulässigen Gesamtanzahl der beförderten Personen und der zulässigen Gesamtmasse des mitgeführten Gepäcks. Außerdem muss die Beförderungssicherheit für alle Fahrgäste gewährleistet sein.

  • Aus Sicherheitsgründen kann nur ein Rollstuhl oder Kinderwagen im Bus transportiert werden. Wir bitten um Verständnis!

  • Kinderwagen unentgeltlich, wenn sie zur Beförderung von Kleinkindern benutzt werden.
  • Gepäck unter 0,30 x 0,90 x 0,60 m unentgeltlich,
  • Kleintiere in Behältern unentgeltlich (z. B. Vögel im Vogelbauer, Katzen in Körbchen),
  • Hunde - Für die Mitnahme von Hunden besteht grundsätzlich Leinenpflicht und für größere und Hunde der Rasseliste MV auch Maulkorbpflicht.
  • Für die Beförderung von schwerbehinderten Menschen  gelten die gesetzlichen Vorschriften (siehe auch  die Tarif und Beförderungsbedingungen).
  • Die Mitnahme von Fahrrädern im Linienbus ist grundsätzlich nicht gestattet.
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Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Gas" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend sofort verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker und verlassen Sie das Haus, um von außerhalb Ihr Gasversorgungsunternehmen für Greifswald (53 26 00) oder die Feuerwehr anzurufen. Telefonieren Sie sicherheitshalber nicht aus Ihren eigenen vier Wänden heraus und benutzen Sie ein Handy nur außerhalb.

Obwohl in geringen Mengen beigesetzt, stinkt der Geruchsstoff abscheulich. Wenn irgendwo im Haus eine Undichtigkeit eintritt, dann riechen Sie es sehr schnell. Sollte aber Erdgas aus einem feuchten Boden strömen, so kann es eine Verzögerung geben, bis man den Geruch wahrnimmt, weil der Boden einen Teil des Geruchsstoffes aufnimmt.

Falls Sie sich zufällig gerade im Keller befinden, wenn Sie Gas riechen, können Sie das noch tun. Ansonsten: Siehe 4. Sie sollten nicht noch extra in den Keller gehen, um den Absperrhahn zu schließen.

Erdgas an der freien Luft ist zwar nicht ungefährlich, weil es durch Funken entzündet werden kann. Dann aber brennt es und kann nicht explodieren. Wenn auf offener Straße Gas in Brand gerät: Nicht löschen! Solange es brennt, kann es sich nicht mehr im Untergrund verteilen. Benachrichtigen Sie die Feuerwehr und verständigen Sie Ihr Gasversorgungsunternehmen!

Jeder Absperrhahn muss mindestens 30 Minuten lang einem Feuer widerstehen können. Sollte er danach undicht werden, so besteht keine direkte Explosionsgefahr. Der wahrscheinlichste Fall: Die Absperreinrichtung wird durch Brandeinwirkung von mehr als 30 Minuten undicht. Dann kann Erdgas austreten und in Brand geraten. Brennendes Gas kann nicht explodieren.

Seit einigen Jahren muss vor jedem Gasgerät eine sog. Mangelsicherung eingebaut werden. Geht die Flamme aus, so wird die Gaszufuhr automatisch unterbrochen. Früher erfolgte dies mechanisch, heute meist elektronisch.

Vor allem: Eine ständige Be- und Entlüftung der Räume, in denen Gasanlagen stehen. Erdgas ist leichter als Luft und sucht sich immer einen Weg ins Freie. Kellerräume mit Gasanlagen sollen immer einen Abzug nach außen unmittelbar unter der Kellerdecke haben. Am besten lässt man bei Neuanlagen die Gaszähler unter einem Kellerfenster aufhängen und sorgt über dem Gasherd für entsprechenden Luftabzug, z.B. durch eine Dunsthaube mit Außenkamin.
 

Nein! Die Versicherer wissen, wie gering das Risiko ist, das von Gasanlagen ausgehen kann, und erheben keine zusätzlichen Prämien. Alleine das ist schon Beweis für viele, dass Gasanlagen nicht gefährlich sind.

Darf ich einen Gaszählraum abschließen, um unbefugtes Betreten zu verhindern?
Uneingeschränkt ja !! Aber Sie dürfen die Tür zu einem Gaszählerraum nicht mit Möbeln, Sperrmüll o.ä. zustellen.

Wie oft und von wem sollten Anlagen überprüft werden?
Lassen Sie Ihre Anlage einmal im Jahr durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten. Fragen Sie Ihren Greifswalder Gas-Installateur nach dem neuen "Sicherheits-Check für Gasanlagen".

FAQ Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Wasser" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Unser Trinkwasserrohrnetz ist von jeher bleifrei. Trotzdem gibt es in Greifswald  eine unbekannte Anzahl alter Gebäude mit Hausinstallationen aus Blei.

Was mache ich, wenn ich Blei in der Hausinstallation ausschließen möchte?
Wenn Sie mehr Klarheit wünschen, dann fragen Sie doch einmal Ihren Hausbesitzer oder Verwalter nach dem Material Ihrer Rohre. Oder lassen Sie das Wasser in einem akkreditiertem Labor (z.B. Industrie- und Umweltlaboratorium Vorpommern GmbH) auf Blei untersuchen.

Ihr Wasserzähler muss laut Eichgesetz alle sechs Jahre gewechselt werden. Dennoch kann es passieren, dass innerhalb dieser Zeit ein Defekt auftritt oder Ihre Wasserleitung beschädigt ist.

Woran erkenne ich einen Defekt in der Hausinstallation?
Eine defekte Leitung erkennen Sie spätestens, wenn Wasserschäden an Decke und Wänden sichtbar werden.
Stellen Sie das Wasser ab! Begrenzen Sie den Schaden!

Hoher Wasserdurchfluss durch defekten Zähler
Ihre letzte Rechnung weist einen wesentlich höheren Betrag auf als die des Vorjahres. Doch Ihr Nutzungsverhalten hat sich kaum geändert. Das heisst, Sie nutzen weder mehr Wasser noch haben Sie einen Wasserschaden gehabt.
Dann kann Ihr Wasserzähler defekt sein.

Was tun bei einem potentiell defekten Zähler?
Wenn es sich um Ihren Hauptwasserzähler handelt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir wechseln den Zähler aus und lassen ihn prüfen.
Geht es jedoch um Ihren Wohnungswasserzähler, dann melden Sie den Defekt bitte Ihrem Vermieter oder dem Unternehmen, das für die Installationen in Ihrem Haus zuständig ist.

Darf ich den Potentialausgleich an der Wasserleitung des Wasserhausanschlusses anschließen?

In früheren Jahren diente das metallene Rohrnetz der Wasserwerke häufig als Erder für Elektro-, Antennen-, Blitzschutz- und sonstige elektrische Anlagen in Gebäuden.
Seit dem 1. Oktober 1990 ist dies nicht mehr zulässig.

Bei Erneuerung von Hausanschlussleitungen wird die bisherige metallene Rohrleitung durch eine heute gebräuchliche Kunststoffleitung ersetzt, so dass eine vorhandene direkte Erdung der elektrischen Anlagen ggf. unterbrochen wird.

Es ist deshalb erforderlich, eine hauseigene Erdungsanlage zu errichten und diese mit allen metallenen Rohrleitungen des Hauses und dem Schutzerder des Hausanschlusses zu verbinden (Potentialausgleich gemäss DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540). In neuen Gebäuden müssen nach DIN Fundamenterder bei der Errichtung eingebaut werden, die für Erdung und Potentialausgleich Verwendung finden. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme für Ihre elektrische Anlagen ist nur gewährleistet, wenn die Elektroinstallation nach den heutigen Vorschriften ausgeführt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann bei einem Fehler in der Installation oder durch ein schadhaftes Gerät eine lebensgefährliche Berührungsspannung auftreten.

Wir empfehlen vorsorglich die Überprüfung Ihrer Installation durch eine zugelassene Elektro-Installationsfirma. Falls erforderlich, beauftragen Sie diese, Ihre Anlagen auf den neuesten technischen Stand zu bringen (z.B. durch Einbringen eines Tiefenerders, einer Potentialausgleichsschiene oder Errichtung einer Antennenerde).

Das Trinkwasser, das wir Ihnen in einwandfreier Qualität zur Verfügung stellen, weist in seltenen Fällen eine trübe bis bräunliche Färbung auf. Welche Ursachen es dafür gibt, lesen Sie hier.

Bauarbeiten?
Bei Arbeiten am Rohrnetz oder der Hausinstallation wird das Wasser meist abgestellt - für wenige Minuten oder mehrere Stunden. Die Folge: Wasser steht in den Leitungen, die gerade nicht benutzt werden.  Werden die Leitungen wieder angeschlossen und das Wasser mit 3,5 bis 4,5 bar durchgeleitet, können sich durch die Fließgeschwindigkeit des Wassers Ablagerungen von den Innenwänden lösen.

Lösung:
Warten Sie eine Stunde ab, drehen Sie dann den Wasserhahn langsam und vorsichtig auf und lassen das Wasser ca. 5 Minuten ablaufen.

Fehler in der Hausinstallation?
Nachdem Reparaturen an der Hausinstallation durchgeführt wurden, können Wassertrübungen auftreten.
Wenn unterschiedliche Rohrmaterialien (edle und unedle Metalle) aufeinander treffen, kann es zur Korrosion bis hin zu Rohrschäden kommen. Ein weiterer Grund kann ein überalterter, rostender Warmwasserbereiter in der Hausinstallation sein. In jedem Fall muss ein bei uns eingetragener Installateur mit der Reparatur beauftragt werden.

 

Druckabfall! - Was ist zu tun?

Druckabfall! Filter verstopft?
Wenn Ihre Hausinstallation dem aktuellen Stand der Technik entspricht, passiert das ins Haus fließende Trinkwasser hinter dem Wasserzähler einen so genannten Feinfilter. Durch ihn sollen Partikel wie Sand oder kleinste Partikelablagerungen aus den Rohrleitungen zurückgehalten werden. Andernfalls können sich die Partikel in der Installation ablagern und zur Korrosion führen, die Dichtungen in den Armaturen beschädigen oder das Wasser eintrüben.

Bei den Filtern gibt es grundsätzlich zwei Ausführungen: rückspülbare und nicht rückspülbare Filter, die entweder alle 2 Monate gespült (rückspülbare Filter) oder alle 6 Monate gewechselt (nicht rückspülbare Filter) werden müssen, damit es nicht zum Druckabfall in der Hausinstallation kommt oder die Beschaffenheit des Trinkwassers beeinträchtigt wird.

HINWEIS:

  • Die Reinigung der Filter kann nicht durch den Entstörungsdienst der Stadtwerke  vorgenommen werden, da sich diese im Bereich des Hauseigentümers befinden. Daher empfehlen wir in solchen Fällen die Beauftragung eines Installateurunternehmens durch den Hauseigentümer.

Hydranten im Stadtgebiet

Zur Brandbekämpfung muss Wasser fließen  – deshalb Hydrantenkontrolle
1500 Hydranten gibt es im Gebiet der Universitäts- und Hansestadt, die laut Regelwerk (gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 392, Mai 2003) alle vier Jahre gewartet werden müssen. Übernommen wird das durch die Kameraden der Berufsfeuerwehr. Auftraggeber ist die  Stadtwerke Greifswald GmbH, da die Hydranten an die Trinkwasserleitungen angeschlossen sind.

Den Männern der Berufsfeuerwehr ist es dabei überlassen, wann sie die Hydranten auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen. Dabei wird der Schacht auf Sauberkeit kontrolliert und die vorgeschriebene Beschilderung geprüft. Ein Standrohr wird in die Fahrbahnöffnung eingesetzt und ein Schlauch angeschlossen, um das Volumen und den anliegenden Druck zu messen.

Im Rahmen dieser Hydrantenspülungen kann es durch die zeitweise Erhöhung der Fließgeschwindigkeit in den Trinkwasserleitungen und den damit verbundenen Lösen von Rohrleitungssedimenten  zu punktuellen, kurzzeitigen Eintrübungen des Trinkwassers in den Haushalten kommen.

Diese bewirken keine Gesundheitsgefährdungen und sind in der Regel nur von kurzer Dauer.
Bei Trübung des Wassers: Warten Sie eine Stunde ab, drehen Sie dann den Wasserhahn langsam und vorsichtig auf und lassen das Wasser ca. 5 Minuten ablaufen.


Löschwasser für Feuerwehr gewährleisten -  deshalb Wasserentnahmestellen eisfrei halten
Im Winter, wenn Schnee liegt, ist die Feuerwehr auf die Hilfe der Anwohner angewiesen. Viele Hydranten sind unter einer dicken Schneedecke verborgen. Lediglich ein Schild in der Nähe verrät den Standort des Hydranten. Im Einsatzfall zählt jede Minute und durch eine eventuelle Suche geht wertvolle Zeit verloren. Daher sollten die Anwohner darauf achten, dass die Hydranten nicht mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Da sich Hydranten häufig auf Gehwegen oder in der Nähe von diesen befinden, werden sie beim Schneeräumen nicht nur oft übersehen, sondern teilweise sogar mit dem weggeschaufelten Schnee zugedeckt.

 

FAQ Bereich

Das wollte die Mehrheit unserer Kunden wissen


Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "duales Studium" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Um die Ausbildung wie gewohnt im August/September beginnen zu können, ist eine zeitige Bewerbung erforderlich.
Bis zum 15. Februar sollten Sie daher alle Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns abgegeben haben.

Bisher sind das alle Ausbildungsplätze- und Bereiche, die wir momentan anbieten können. Schauen Sie gerne unter "Duales Studium" nach -  dort finden Sie alle Informationen rund um ein duales Studium bei uns.
Sollten neue Ausbildungsbereiche dazukommen, werden diese gewissenhaft von uns ergänzt.

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, oder sich einen Eindruck machen möchten, gibt es bei uns auch die Möglichkeit verschiedenste Praktika zu absolvieren.

Bewerbungen dafür gehen bitte an personal@sw-greifswald.de

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Hier finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen im Bereich  "Ausbildung" 
Falls Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden sollten, sind wir gerne für Sie erreichbar und freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Um die Ausbildung wie gewohnt im August/September beginnen zu können, ist eine zeitige Bewerbung erforderlich.
Bis zum 15. Februar sollten Sie daher alle Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns abgegeben haben.

Bisher sind das alle Ausbildungsplätze- und Bereiche, die wir momentan anbieten können. Schauen Sie gerne unter "Duales Studium" nach -  dort finden Sie alle Informationen rund um ein duales Studium bei uns.
Sollten neue Ausbildungsbereiche dazukommen, werden diese gewissenhaft von uns ergänzt.

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, oder sich einen Eindruck machen möchten, gibt es bei uns auch die Möglichkeit verschiedenste Praktika zu absolvieren.

Bewerbungen dafür gehen bitte an personal@sw-greifswald.de