Abkochgebot für Trinkwasser in der Stadt Greifswald
08.09.2025
+++ UPDATE +++
Am 10. September wurde das Abkochgebot vom Gesundheitsamt Landkreis Vorpommern-Greifswald mit sofortiger Wirkung aufgehoben. mehr Infos
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Am 08.09.2025 wurde durch das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern Greifswald ein Abkochgebot für die Trinkwasserversorgung der Stadt Greifswald (außer OT Riems) erlassen. Im Rahmen der Eigenkontrollen/Stufenkontrolle im Wasserwerk Groß Schönwalde wurden mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt. Aufgrund dieser Feststellung entspricht das Wasser nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung TrinkwV § 20.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser zum Verzehr abgekocht werden. Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. an offene Wunden gelangt.
Empfehlung zum Abkochgebot vom Gesundheitsamt des Landkreis Vorpommern Greifswald:
- zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für Medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung, etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Das Abkochgebot gilt solange, bis es durch entsprechende Mitteilungen wieder aufgehoben wird.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen. Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann, und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Wir möchten darauf hinweisen, dass kein Zusammenhang zum derzeitigen EHECGeschehen besteht.
Die offizielle Pressemitteilung des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Gesundheitsamt) finden Sie unter folgendem Link: https://www.kreis-vg.de/index.php?object=tx,3079.5&ModID=7&FID=3079.43127.1