Zählerablesung in Greifswald
25.10.2022
25.10.2022
Die Zählerstände für die Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Greifswald werden vom 1. bis 18. November 2022 im Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erfasst. Die Ablesung erfolgt täglich, außer sonntags, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr.
Die Einwohner der Stadtrandsiedlung, Groß Schönwalde und Friedrichshagen sowie der Gemeinde Wackerow erhalten in diesem Jahr ein Selbstableseschreiben. Ebenso in Gützkow und den Gemeinden Bandelin, Griebow, Behrenhoff und Kölzin werden die Kunden gebeten, die Wasserzähler in Eigenregie abzulesen und uns auf den zugesandten Selbstableseschreiben mitzuteilen.
„Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung, indem Sie Ihre Zähler für unsere Ableser zugänglich machen, beziehungsweise die Selbstablesung durchführen“, sagt Sven Prochnow, Leiter des Kundenservice der Stadtwerke Greifswald. „Danach erhält bis Ende Dezember jeder Haushalt seine Jahresrechnung. Wir empfehlen die bisherigen Abschläge bis einschließlich November zu zahlen, um hohe Nachzahlungen vor Weihnachten aufgrund der Jahresrechnungen zu vermeiden.“ Bei erteilter Einzugsermächtigung wird wie gewohnt abgebucht.
Während des Ablesezeitraumes sind insgesamt 25 Ableser jeden Tag unterwegs. Wenn sich die Stromzähler in den Hausfluren befinden, werden die Daten oftmals in Zusammenarbeit mit den Wohnungsgesellschaften erfasst. Die Beauftragten der Stadtwerke, vornehmlich die Firma MSG, können sich in jedem Fall ausweisen. Dabei erfolgen weder Vertragsverhandlungen noch Beratungen oder Kontrollen. „Seien Sie wachsam, wenn andere Ihr Vertrauen missbrauchen und im Schatten der Zählerablesung sich Zutritt zu Ihren Wohnungen verschaffen wollen“, empfiehlt Sven Prochnow.
Kunden, die von den Mitarbeitern der Stadtwerke nicht angetroffen werden, erhalten persönlich eine Ablesekarte und werden gebeten, zum Termin zu Hause zu sein oder die Zählerstände der Strom-, Gas- und Wasserzähler selbst abzulesen. Per Internet ist dies über das Onlineportal der Stadtwerke: www.stadtwerke-greifswald.de möglich. Bleibt die Mitteilung aus, müssen die Zählerstände des Energie- und ggf. Wasserverbrauches nach den vorliegenden Daten geschätzt werden. Noch einen Hinweis: Die Heizkostenmesser an den Heizkörpern und die Wohnungswasserzähler in den Mietwohnungen werden von den mit der Betriebskostenabrechnung beauftragten Unternehmen der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt abgelesen.