Allgemeine Geschäftsbedingungen - inkl. Abobedingungen


Handyticket der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH

1. Geltungsbereich, Vertragspartner für den Fahrkartenverkauf
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zum Erwerb von Tarifprodukten/Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet der an Mobility inside teilnehmenden Unternehmen (einzusehen unter: https://www.mobility-inside.de/appfahren/) über den Smartphone-basierten Verkaufsdienst „VBG.Deutschland App“ im Folgenden Verkaufsdienst genannt durch natürliche oder juristische Personen (Kunden). Mobility inside ist der Vernetzungsanbieter, der den teilnehmenden Unternehmen hierfür die erforderliche Plattform bietet.Es gelten ferner beim Verkauf des Deutschlandtickets die Abo-Bedingungen unter Ziffer II, die den Regelungen aus den AGB unter Ziffer I. vorgehen.

1.2. Fahrkarten berechtigen zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen, die die Vekehrsunternehmen (VU) in den oben genannten Gebieten zu den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen aufgrund eines Beförderungsvertrags erbringen. Für die Beförderungsleistungen gelten die vorliegenden AGB nicht.  

1.3. Der Fahrkartenverkauf über den Verkaufsdienst erfolgt durch die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald (den Verkäufer) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

1.4. Mit dem Tarifprodukt / der Fahrkarte erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags über die Erbringung einer Beförderungsleistung ("Beförderungsvertrag“)              innerhalb des entsprechenden Bediengebietes des beschafften Fahrscheines gegenüber  dem oder den Verkehrsunternehmen (VU), dessen oder deren Verkehrsmittel der Kunde  oder ein sonst berechtigter Nutzer nutzt. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist damit das jeweilige VU, das die Beförderungsleistung erbringt. Im Falle von verkehrsmittelübergreifenden Reiseketten (Umstiege) kann es sein, dass der Kunde auf einer Fahrt mehrere Beförderungsverträge mit den jeweiligen VU schließt. Der Verkäufer ist nicht Schuldner der Beförderungsleistung. Ein Beförderungsvertrag kommt durch Einstieg in das Verkehrsmittel bzw. dem Benutzen der Betriebseinrichtungen zu diesem Zweck zustande. Für Beförderungsverträge gelten die jeweils bei Fahrtantritt gültigen Beförderungsbedingungen des jeweiligen VU.

2. Leistungsumfang
2.1. Über den Verkaufsdienst können Wochenendtickets für jedermann, Einzelfahrkarten und Tageskarten jeweils im Erwachsenen- und Kindertarif erworben werden.

2.2. Fahrkarten werden nach erfolgreichem Abschluss des Fahrkartenkaufvertrages unverzüglich    auf das Smartphone des Kunden gesendet. Geschuldet ist insoweit nur die Absendung des die elektronische Fahrkarte betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Übertragung des Datensatzes für die Fahrkarte durch den Mobilfunkanbieter des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Der Kunde muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrkarte überzeugen.

2.3. Jede Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Funktion (Scrollen) auf dem Smartphone des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarten zu  Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.

2.4. Kann der Kunde bei einer Fahrausweiskontrolle den Nachweis einer gültigen Fahrkarte wegen Versagens des Smartphones (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer  Akku) nicht erbringen, gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.

2.5. Die über den Verkaufsdienst erworbenen Fahrscheine sind nicht übertragbar. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen des Personals der Fahrkartenkontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis des Kunden vorzuzeigen.

3. Voraussetzungen zur Nutzung
3.1. Für den Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst ist das Herunterladen und Installieren einer Smartphone-basierten Applikation (App) für iOS oder Android auf das Smartphone des Kunden erforderlich. Die App des Verkäufers kann in den App-Stores im Internet kostenlos bezogen werden.

3.2. Kunde, der den Verkaufsdienst nutzen möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3.3. Bei der Registrierung hat der Kunde die dort geforderten personenbezogene Daten wahrheitsgemäß mitzuteilen und im Falle von Änderungen zu aktualisieren, weil diese Daten für Fahrkartenkaufvertrag benötigt werden.

4. Vertragsschluss
4.1. Das vom Kunden ausgewählte Fahrkartenangebot stellt ein konkretes Angebot des Verkäufers an Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit Absenden einer Bestellung der gewünschten mit Klick auf den Button “Ticket Kaufen XX Euro” nimmt der Kunde das Angebot auf des Fahrkartenkaufvertrages an. 

4.2. Die Übermittlung der elektronischen Fahrkarte stellt zugleich die Bestätigung des Vertragsschlusses dar.

5. Zahlungsbedingungen 
5.1. Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist der Kunde verpflichtet, das Entgelt für die Fahrkarte zu zahlen ("Entgelt"). Das Entgelt ist sofort fällig.

5.2. Die in der VBG.Deutschland App angezeigten Preise sind brutto-Preise.

5.3. Dem Kunden steht zu Zahlung nur das SEPA-Lastschriftverfahren zu Verfügung. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbene Fahrkarte erfolgt durch LOGPAY Financial Service GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (LogPay), an welche, sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Der Einzug der Forderung durch LOGPAY erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf der jeweiligen Fahrkarte. Der Kunde erhält zur Abrechnung eine Rechnung. Die Belastung ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Der Kunde erhält die Rechnung in elektronischer Form. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden als PDF per E-Mail zur Verfügung gestellt

5.4. Der Kunde hat seine personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung anzugeben. Der Kunde ermächtigt mit Zustimmung zu diesen AGB LogPay Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es  gelten dabei die mit seinem  Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. 

5.5. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account  Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse.

5.6. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichend Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch  scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 

5.7. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf  die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

5.8. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

6. Folgen bei Vertragsverstößen 
6.1. Der Verkäufer hat das Recht, das Benutzerkonto des Kunden temporär oder dauerhaft mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung in begründeten Fällen zu sperren. Begründete Fälle liegen insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften und bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hierüber vor. 

6.2. Ein erheblicher Verstoß liegt z.B. vor, wenn der Kunde bei der Nutzung des Verkaufsdienstes mit einem nicht unwesentlichen Betrag in Zahlungsrückstand gerät.

6.3. Eine Sperrung des Benutzerkontos des Kunden wird mit sofortiger Wirkung dem Kunden gegenüber wirksam. Der Verkäufer wird dem Kunden die Benutzerkontosperrung mitteilen.  Der Kunde kann sich in diesen Fällen an den Kundenservice wenden (vgl. Ziffer 7).

6.4. Mit Ausgleich der offenen Forderungen bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten (Zugang der Mitteilung beim Verkehrsunternehmen) wird die Kontosperrung aufgehoben.

6.5. Die Benutzerkontosperrung wird ebenfalls aufgehoben soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat. Kosten, die dem die Rechnung stellenden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener SEPA-Basis-Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, bleibt dem Verkäufer vorbehalten. 
7. Kundenservice / Kontaktdaten / Beschwerden
7.1. Bei Beschwerden oder Fragen zum Fahrkartenkaufvertrag, zu den Tarifen, den Angeboten und den Beförderungsmöglichkeiten im Bediengebiet des Verkäufers steht der Verkäufer dem Kunden unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald, service@mobilitaetszentrale-greifswald.de

7.2. Treten beim Fahrkartenkauf über den Verkaufsdienst "VBG.Deutschland" durch Kunden Fehler beim Bankeinzug auf (z.B. Abbuchung eines unrichtigen Betrags, Abbuchung, obwohl der Kunde die gekaufte Fahrkarte nicht erhalten hat) oder treten Fehler bei einem Beleg auf, so muss der Kunde dies direkt gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

7.3. Unberechtigt erhaltene Beträge, deren Erstattung der Kunde vor Ablauf der gesetzlichen   Verjährungsfrist geltend gemacht hat, werden dem Kunden erstattet. Dies umfasst auch eine ggf. beim Kauf separat ausgewiesene Servicegebühr inklusive Mehrwertsteuer.

8. Datenschutz 
Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung und des Fahrkartenkaufs vom Kun- den zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden für Zwecke der Durchführung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ verarbeitet. Außerdem werden sie von den Verkehrsunternehmen, die die Beförderungsleistungen gegenüber dem Kunden erbringen, für Zwecke der Fahrkartenkontrolle verwendet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

9. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag  
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus      Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten, das für die Erbringung  der betreffenden Beförderungsleistung zuständig war. Für die Beförderungsleistung gelten die Beförderungsbedingungen und ggf. besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sowie darin jeweils weiter genannte Bedingungen und Bestimmungen.  

10. Pflichten des Kunden 
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkaufsdienst „VBG.Deutschland App“ nur für den vorgesehenen Vertragszweck zu nutzen.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzernamen, Passwörter und andere Kennungen  (nachfolgend: "Zugangsdaten“) für die Nutzung des Verkaufsdienstes gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und seine Zugangsdaten geheim zu halten.

10.3. Der Kunde hat den Verkäufer umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung des Verkaufsdienstes.  

10.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ notwendigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen dem Verkäufer unverzüglich in seinem persönlichen Profil-Bereich mitzuteilen. Das gilt insbesondere für Adresse, Mobilfunknummer/Telefonnummer und Kontoverbindung. Andernfalls hat der Kunde die aufgrund der fehlerhaften oder unvollständigen Mittteilung der Daten entstandenen Kosten zu erstatten.

10.5. Dem Kunden wird empfohlen, dem Verkäufer Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für die „VBG.Deutschland“ benutzten Smartphones/der registrierten Mobilfunknummer unverzüglich mitzuteilen und seinen Account durch Anruf beim Customer-Support vorübergehend zu deak-tivieren. Andernfalls können unbefugte Dritte missbräuchlich über das Smartphone des Kunden weiter Fahrkarten erwerben, sofern diese Zugriff auf die “VBG.Deutschland” erhalten. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, wenn er den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin aufgrund der Nutzung der Verkaufsdienste entstandenen Forderungen des Verkäufers.

11. Löschung der Kundendaten bei Nichtnutzung 
Der Verkäufer ist berechtigt, den Account des Kunden und alle dazugehörigen Daten nach einem    Zeitraum von 24 Monaten der Inaktivität (keine Nutzung der Dienste) ohne Rückfrage zu löschen.

12. Statistische Auswertung  
Der Verkäufer kann Informationen über den Gebrauch des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ verfolgen. Zu diesem Zweck werden neben den personenbezogenen Daten auch Daten gespeichert, die sich auf das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs des Verkaufsdienstes sowie auf die Anzahl verkaufter Fahrscheine beziehen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgen allein anonymisiert zu statistischen Zwecken. So werden beispielsweise Statistiken über die tägliche Anzahl der Besucher, die täglichen abgeschlossenen und abgebrochenen Bestellvorgänge erhoben. Der Verkäufer und seine Partner verwenden diese Statistiken ausschließlich zur Messung der Aktivitäten sowie zur Verbesserung bzw. Anpassung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ an die Bedürfnisse der Kunden. Diese Statistiken enthalten keine personenbezogenen Daten und können auch nicht zurSammlung personenbezogener Daten genutzt werden. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen findet nicht statt. Profile über das Verhalten einzelner Kunden bei der Nutzung des Verkaufsdienstes werden seitens des Verkäufers    nicht erstellt.  

13. Laufzeit und Kündigung 
13.1. Das Nutzungsverhältnis über die Nutzung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ besteht im  Falle der Registrierung des Kunden und läuft auf unbestimmte Zeit (Dauernutzungsverhältnis).

13.2. Der Kunde ist berechtigt, das Dauernutzungsverhältnis für den Verkaufsdienst jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Abmeldung vom Verkaufsdienst. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kün-digung gelten diese AGB weiter. Bereits entstandene Ansprüche der Vertragspartner werden von der Vertragsbeendigung nicht berührt. 

13.3. Der Verkäufer kann den Vertrag über die Nutzung des Verkaufsdienstes „VBG.Deutschland App“ jederzeit in Textform (§126 b BGB) an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail- Adresse unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen.  

13.4. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund des Dauernutzungsverhältnisses bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Verkäufer liegt z. B. vor, wenn der Kunde Verkaufsdienste unsachgemäß nutzt. Etwaige gesetzliche Abmahnpflichten des Verkäufers bleiben unberührt.

13.5. Bei Vertragsbeendigung werden noch offene Ansprüche der Parteien entsprechend der Regelungen dieser AGB abgewickelt. 

14. Haftung der VBG 
14.1. Die Haftung der VBG, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Nutzers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der VBG oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der VBG bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (=Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet die VBG nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf

14.2. Die VBG übernehmen keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe in den angebotenen    Verkehrsmitteln zurückgelassen wurden. Die VBG haftet nicht für Schäden an den mit den angebotenen Verkehrsmitteln transportierten Gegenständen. Die VBG haftet nicht dafür, dass die  übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Nutzer rechtzeitig erreichen. Die vorstehenden Sätze gelten nicht in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der VBG.

15. Änderung der AGB und Preise, Anpassung von Entgelten 
15.1 Die VBG behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für  den Verkaufsdienst "VBG Deutschland App" nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist. Der Kunde wird per E-Mail über Änderungen unverzüglich informiert. 

15.2 Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn der Kunde erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch. Auf diese Rechtsfolge wird die VBG bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist ein Abschluss weiterer Fahrkartenkaufverträge über den Verkaufsdienst „VBG Deutschland App“ nicht mehr möglich, bereits gekaufte Fahrkarten können während ihres Gültigkeitszeitraums weiterhin genutzt werden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
 Erfüllungsort für die Leistungen bzw. Forderungen aus dem hier zugrunde Rechtsverhältnis ist     Greifswald. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem hier begründeten Rechtsverhältnis ist Greifswald.

17. Schlussbestimmungen  
17.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Platt- form") bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an die "Schlichtungsstelle  für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de" zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: service@mobilitaetszentrale-greifswald.de

17.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

17.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

17.4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.

II.    Abo-Bedingungen – Deutschlandticket
1. Vorraussetzungen für das Abonnement
Das Deutschlandticket wird bei Bestellung als Abonnement ausgegeben, sofern ein Verkehrsunternehmen oder berechtigter Vertriebsdienstleister als Kundenvertragspartner ermächtigt wird, sämtliche aus dem Abonnementvertrag resultierenden Entgelte und Gebühren monatlich im Voraus bis auf Weiteres für jeden folgenden Monat von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto abzubuchen.
Im Rahmen der Antragsprüfung holt der Kundenvertragspartner Auskünfte über die Bonität des*der Abonnent*in und des*der Kontoinhaber*in bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei ein. Bei einer negativen Auskunft gilt der Abonnementantrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum an die Wirtschaftsauskunftsdatei übermittelt.
Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Kundenvertragspartner maximal 6 Monate gespeichert.

2. Zustandekommen des Abonnementvertrages
Der Abonnementvertrag kommt mit der elektronischen Übergabe von Tickets in das Mobile Device des*der Abonnent*in durch den Kundenvertragspartner und mit der Zahlung von Monatsraten zustande. Das Ticket geht hierbei in den Besitz des*der Abonnent*in über. Beschwerden zum Bestellvorgang sind dem Kundenvertragspartner unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.

3. Beginn und Dauer des Abonnements
Die Laufzeit des Abonnements beginnt mit dem erstmaligen Erwerb eines Deutschlandtickets über die App durch Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandates unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des betreffenden Kalendermonats das Deutschlandticket erworben wird. Das Abonnement beginnt beispielsweise am 15. Januar zu laufen, wenn an diesem Tag ein Deutschlandticket über die App erworben wird. Ferner kann ein Deutschlandticket zum Monatsersten des Folgemonats, also im Vorverkauf, erworben werden. In diesem Fall beginnt die Laufzeit des Abonnements zum betreffenden Monatsersten. Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit.
Ein Deutschlandticket ist ab dem Zeitpunkt seines Erwerbs für den Rest des jeweiligen Kalendermonats, für den es ausgestellt wurde, gültig. Der Preis eines Deutschlandtickets beträgt stets EUR 49 pro Kalendermonat, unabhängig davon, wann es innerhalb eines Monats erworben wird. Wird beispielsweise am 15. Januar ein Deutschlandticket erworben, ist das betreffende Deutschlandticket zum Preis von EUR 49 von diesem Zeitpunkt an für den restlichen Kalendermonat Januar gültig.  Anschließend wird im Rahmen des Abonnements automatisch jeweils zum Monatsersten ein Deutschlandticket für den jeweiligen Kalendermonat in der App ausgestellt und das Entgelt von monatlich EUR 49 vom jeweiligen Kunden eingezogen.
Wird das Abonnement nicht nach Maßgabe von Ziffer 5 dieser Abo-Bedingungen gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit des Abonnements automatisch um einen weiteren Monat. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.

4. Fristgemäßer Lastschrifteinzug
Der*die Kontoinhaber*in ist verpflichtet, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem in dem aktuellen SEPA-Mandat angegebenen Konto zu dem Fälligkeitstermin der Zahlung bereitzuhalten.
Beim Lastschriftverfahren für das Abonnement wird der monatliche Grundpreis jeweils frühestens am 1. Bankarbeitstag des laufenden Monats abgebucht. Bei Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse wird die Rechnung zum Abonnement kostenfrei auf elektronischem Wege übermittelt. Es gilt der Fahrausweis als Quittung und Nachweis.
Der Kunde ist verpflichtet, die Lastschriften zu kontrollieren und Abweichungen innerhalb von 8 Wochen nach festgelegtem Buchungszeitpunkt beim vertragsführenden Kundenvertragspartner zu melden. Die Nichteinhaltung der Frist geht zu Lasten des Kunden.
Kann der Einzugsbetrag aus Gründen, die nicht vom Kundenvertragspartner zu vertreten sind, nicht fristgerecht abgebucht werden, werden der geschuldete Betrag und die anfallenden Bankgebühren sowie ein Bearbeitungsentgelt im nächsten Monat fällig und abgebucht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Dieses gilt auch bei eventuell weiteren Rücklastschriften.
Kommt es zu einer Rücklastschrift, die der Kundenvertragspartner nicht zu vertreten hat, erfolgt eine automatische Sperrung des Kundenzugangs in der App. Eine Entsperrung ist nur durch eine Einzahlung auf das Konto des vertragsführenden Kundenvertragspartners oder durch Nachweis in Textform des erfolgten Ausgleichs aller offenen Forderungen möglich. Andernfalls erfolgt die Entsperrung nach erfolgreichem Ausgleich der offenen Forderung durch den erneuten Einzug.
Die Kundenvertragspartner behalten sich im Zusammenhang mit der Antragstellung, der Verlängerung oder der Änderung des Abonnementvertrages eine Bonitätsprüfung vor und können daraufhin ggf. Antragsteller vom Lastschriftverfahren ausschließen. Darüber hinaus können auch Antragsteller, die unrichtige Angaben bei der Antragstellung getätigt haben bzw. bei denen bei früheren Abonnementverträgen Zahlungsunregelmäßigkeiten aufgetreten sind, von einer Teilnahme am Lastschriftverfahren ausgeschlossen werden.
Änderungen des Namens, der Adresse (falls bei der Bestellung angegeben) und der Bankverbindung des Kunden sind dem Kundenvertragspartner unverzüglich in der App mitzuteilen. Änderungen können nur bis zum 10. des jeweiligen Vormonats berücksichtigt werden. Bei Änderung der Bankverbindung sowie des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat online vorzulegen.

5. Kündigung des Abonnements durch den*die Abonnent*in
a) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann jeden Monat zum Monatsende gekündigt werden (Kündigungsfrist gemäß der Tarifbestimmungen Deutschlandticket: Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen). Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein. Ausgestellte Tickets für Folgemonate nach Zugang der Kündigung verlieren ihre Gültigkeit. Die ordentliche Kündigung kann schriftlich, in Textform oder durch Betätigung des in der Deutschlandticket-App hinterlegten Kündigungsbuttons erklärt werden. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Kundenvertragspartner fristgerecht zugegangen ist. Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des nächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der Kündigung verschiebt sich um 1 Monat.
b) Außerordentliche Kündigung: Das Recht des*der Abonnent*in zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den*die Abonnent*in ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Der*die Abonnent*in kann dann das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem Kundenvertragspartner umgehend und fristgerecht mitzuteilen. Die außerordentliche Kündigung kann schriftlich, in Textform oder durch Betätigung des in der Deutschlandticket-App hinterlegten Kündigungsbuttons erklärt werden.

6. Kündigung des Abonnements durch den Kundenvertragspartner
Bei einer Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei des Kundenvertragspartners gesperrt.
a) Außerordentliche Kündigung: Der Kundenvertragspartner ist zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Lastschrifteinzug gemäß Ziffer 4 dieser Abo-Bedingungen nicht möglich ist. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde oder wenn bereits mindestens 3 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der*die Abonnent*in darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die außerordentliche Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall von dem*der Kontoinhaber*in zu tragen.
b) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann jeden Monat gekündigt werden. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig.

7. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist der Kundenvertragspartner berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen.
Unabhängig davon wird der Kundenvertragspartner Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des*der Abonnent*in übermitteln.


Stadtwerke Greifswald
Gützkower Landstraße 19–21, 17489 Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 53-21150

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